Erhöht eine Versicherung die Beiträge, ohne, dass die Leistungen im Rahmen der Versicherung ebenfalls steigen, dann dürfen Sie kündigen. Diese Kündigung steht Ihnen aufgrund des außerordentlichen Kündigungsrechts zu. Allerdings gilt das außerordentliche Kündigungsrecht nicht, wenn vertragsmäßig zum Beispiel eine dynamische Anpassung vereinbart wurde. Bei einer Wohngebäudeversicherung könnte das zum Beispiel die sogenannte gleitende Neuwertversicherung sein, die als dynamische Anpassung regelmäßige Beitragserhöhungen nach sich zieht. Eine weitere Ausnahme stellt die Versicherungssteuer dar. Wenn diese sich ändert, ändern sich auch der Gesamtbeitrag einer Versicherung. Doch die Erhöhung der Versicherungssteuer, die bundesweit gilt und von der Bundesregierung festgelegt wird, ist kein Grund, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.
Versicherung nach Beitragsänderung kündigen
Jeder Versicherungsvertrag unterliegt rein rechtlich dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Ändert sich, wie eingangs erwähnt, die Prämie, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, dürfen sie kündigen. Doch auch, wenn sich der Beitrag nicht ändert, aber ihr Versicherungsschutz reduziert wird, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich aufzulösen. Allerdings müssen sie schnell handeln: Innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens über die Änderung des Versicherungsschutzes bzw. die Erhöhung der Beiträge ohne Anpassung des Versicherungsschutzes muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer vorliegen. Sie können die Kündigung mit sofortiger Wirkung aussprechen. Wirksam wird sie jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Form der Prämienerhöhung bzw. Reduzierung des Leistungsumfangs greift.
Das muss im Kündigungsschreiben an die Versicherung stehen
Der Inhalt der Kündigung, die Sie aufgrund einer Beitragserhöhung formulieren, ist simpel. Nennen Sie Vertragsnummer und Bezeichnung der Police. Dann kündigen Sie den bezeichneten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt und unterschreiben den Schriftsatz. Der Einfachheit halber können Sie unseren Vordruck benutzen, der alle relevanten Inhalte aufweist.
Kann die Kündigung auch mündlich ausgesprochen werden?
In welcher Form die Kündigung erfolgen muss, steht in den Vertragsbedingungen. Diese sollten Sie in diesem Punkt überprüfen. In der Regel verlangen Versicherer die schriftliche Kündigung per Post. In diesem Fall senden Sie den Schriftsatz am besten mit der Option „Einwurf-Einschreiben“ an den Empfänger.
Beim Einwurf-Einschreiben unterzeichnet der Briefträger, dass er das Dokument in den Empfangsbereich der Versicherung zugestellt hat. Vermeiden Sie es, ein Übergabe-Einschreiben zu wählen. In diesem Fall müsste der Briefträger nämlich jemanden bei der Versicherung antreffen. Verweigert aber zum Beispiel die Sekretärin einer Versicherung die Annahme des Briefes und unterschreibt nicht, geht die Kündigung auf dem Postweg zurück zu Ihnen. Dann droht Fristversäumnis und ihre Kündigung ist unwirksam. Im schlimmsten Fall geht die Kündigung dem Versicherer nicht rechtzeitig zu und sie sind für eine weitere Vertragsperiode an diese gebunden.
Kündigung per E-Mail
Analog gilt eine Kündigung per E-Mail nur dann, wenn diese Form mit dem Versicherer abgesprochen ist. Das steht ebenfalls in den Vertragsbedingungen. Sollten Sie sich für die Kündigung per E-Mail entscheiden, lassen Sie sich eine Kündigungsbestätigung per E-Mail zuschicken. Wer auf „Nummer Sicher“ gehen will, setzt die schriftliche Kündigung auf und unterschreibt diese. Als gescannte Anlage schicken Sie nun das Dokument per E-Mail an die Versicherung. Gleichzeitig schicken Sie es auf dem Postweg. So können Sie dafür sorgen, dass die Kündigung in beiden Fällen nachweisbar rechtzeitig ankommt.