Kopie Versicherungsschein anfordern

Der Versicherungsschein / Police ist für Sie der Nachweis, dass Versicherungsschutz besteht. Im Versicherungsschein sind Art, Umfang, Versicherungsdauer und Beitrag der jeweiligen Versicherung vermerkt. Anders als früher, ist es heutzutage nicht mehr problematisch, wenn der Versicherungsschein einmal verloren gegangen ist. Auf Knopfruck können Ihnen die meisten Versicherer Ersatzdokumente kostenfrei zusenden. Benötigt werden oftmals Versicherungsscheine für

- die Hausbank: Für die Gebäudeversicherung fordert hier das Kreditinstitut den Versicherungsschein an, als Sicherungsbestätigung der einzutragenden Hypothek im Grundbuch

- das Finanzamt: Als Nachweis für die Steuererklärung. Insbesondere bei Lebens- und Rentenversicherungen ist mit der Steuererklärung ein Versicherungsschein abzugeben, anhand dessen das Finanzamt die steuerliche Behandlung der jeweiligen Versicherungsart feststellen kann.

Sollte Ihr Versicherungsschein abhanden gekommen sein, können Sie mit diesem Vordruck eine sogenannte “Ersatzpolice” anfordern, eine Zweitausfertigung des Versicherungsscheines. In der Regel ist dies für Sie kostenlos. Der Text auf der Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar.

Ähnliche Vorlagen

Versicherung zum Ablauf kündigen

Eine Versicherung wird in der Regel zwischen einem und drei Jahre abgeschlossen. KFZ-Versicherungen laufen immer nur für ein Jahr. Eine längere Laufzeit von Versicherungsverträgen über drei Jahre ist nach der Gesetzesreform von 2007 nicht mehr zulässig. Auch wenn in Ihrem Versicherungsschein ein Ablaufdatum von mehr als drei Jahren steht, können Sie Ihren Vertrag schon zum Ablauf der drei Jahre kündigen.

Versicherungsvertrag nach Schaden kündigen

Nach dem Eintritt eines versicherungspflichtigen Schadens haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (meist Zeitpunkt des Erhaltes der Entschädigungszahlung) Gebrauch machen. Gekündigt werden kann zum sofortigen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.

Versicherung widerrufen

Wenn Sie eine Versicherung abschließen, steht Ihnen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zur Verfügung. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert. Allerdings sollten Sie ein paar Punkte beachten, wenn Sie den Widerruf ausüben.

So lange läuft die Widerrufsfrist

Jeder Kunde darf im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dazu müssen Sie keine Begründung abgeben.