KFZ-Versicherung kündigen nach Schaden

Nachdem ein versicherungspflichtiger Schaden durch die KFZ-Versicherung reguliert wurde, haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen. Von dem außerordentlichen Kündigungsrecht können Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (meist Zeitpunkt des Erhaltes der Entschädigungszahlung) Gebrauch machen.