KFZ-Versicherung kündigen

Eine KFZ-Versicherung wird immer für ein Jahr abgeschlossen. Die Hauptfälligkeit ist in den meisten Fällen der 1. Januar eines jeden Jahres. Einige wenige Anbieter haben jedoch die Hauptfälligkeit auf den Monat gelegt, in der das jeweilige Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde. Hier sollte man also das Datum des Versicherungsablaufes noch einmal im Versicherungsschein überprüfen.

Die Autoversicherung verlängert sich stillschweigend immer automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherungsvertrag nicht durch Sie gekündigt wird. Zu beachten ist, dass eine Kündigung immer einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Versicherung / Anbieter vorliegt. Es reicht nicht aus, z.B. bei einer Hauptfälligkeit zum 01.01. das Kündigungsschreiben am 30. November abzusenden, sondern es muss bereits zu dem Zeitpunkt der Versicherung vorliegen.

Verpasst man diese Frist, muss das nicht sofort bedeuten, dass man für eine erneute Kündigung wieder ein ganzes Jahr warten muss. Denn neben einem normalen Kündigungsrecht haben Sie auch nach einer Beitragserhöhung die Möglichkeit, aus Ihrem Vertrag zu kommen.

Viele Versicherungen versenden die Beitragsbescheinigungen für das Folgejahr oftmals nach der regulären Kündigungsfrist. Viele sind dann der Ansicht, dass Sie dann bereits keine Möglichkeit mehr haben, die Versicherungspolice zu kündigen. Doch das stimmt nicht. Wenn die Beiträge in dem Beitragsbescheid höher ausfallen als im Vorjahr, haben Sie noch einen ganzen Monat Zeit, Ihre KFZ-Versicherung aufgrund der Beitragserhöhung zum 01.01. zu kündigen. Auch dann, wenn das Schreiben erst z.B. im Dezember oder Januar eingeht.

Wenn Sie Ihre KFZ-Versicherung aufgrund einer Beitragsanpassung kündigen möchten, verwenden Sie einfach unsere Vorlage zur Kündigung der KFZ-Versicherung nach einer Beitragserhöhung.

Wichtig ist es, eine Kündigung immer mit einem Sendenachweis zu verschicken. Entweder Sie nutzen bei der Post die Sendungsart des Einschreibens, oder Sie faxen die Kündigung mit einem automatischen Sendebericht. In Fällen, in denen am selben Tag die reguläre Kündigungsfrist endet, sollten Sie die Kündigung per Fax versenden, oder aber die Kündigung per Mail als PDF Anlage verschicken. Wichtig: Bei Mailversand immer vorher unterschreiben, einscannen und als Anhang verschicken. Denn ohne Ihre Unterschrift ist die Kündigung nicht wirksam. Es muss derjenige die Kündigung verfassen, der als Versicherungsnehmer im Vertrag aufgeführt ist! Der Fahrzeughalter spielt keine Rolle.

Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie schnell und bequem ein Kündigungsschreiben aufsetzen. Ergänzen Sie die erforderlichen Felder mit Ihren persönlichen Angaben, insbesondere der Versicherungsnummer, und drucken das fertige Dokument einfach aus. Der Mustertext und Betreff auf dem Vordruck kann beliebig durch Sie verändert oder ergänzt werden.