Die Vollkaskoversicherung ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung eine KANN-Versicherung. Sie bietet dem Halter umfassenden Schutz für ein (meistens) hochwertiges Fahrzeug. Doch der Wert eines Fahrzeugs sinkt praktisch täglich und irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem sich der Vollkaskoversicherungsschutz nicht mehr lohnt. Wann das der Fall ist, unterscheidet sich abhängig von Modell und Baujahr. In der Praxis hat sich die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise bewährt.
Die zentrale Frage: Lohnt sich die Vollkasko noch?
Prüfen Sie im September/Oktober eines Jahres, wie hoch der aktuelle Listenpreis Ihres Autos ist. Dazu setzen Sie die Prämie in Bezug zum Restwert und wägen ab, ob der Beitrag in einem angemessenen Verhältnis dazu steht. Ein Blick auf das eigene Ersparte darf ebenfalls nicht fehlen. Würde das Ersparte ausreichen, um einen anderen Wagen zu kaufen, falls der aktuelle einen Totalschaden erleidet? Eine Faustregel für alle, wann es sich lohnt, eine Vollkaskoversicherung zu kündigen, gibt es nicht. Dazu spielen das individuelle Sicherheitsbedürfnis und der persönliche finanzielle Spielraum eine zu große Rolle. Tendenziell lassen sich drei Merksätze entwickeln:
- Je geringer die Vollkasko-Typklasse Ihres Fahrzeugs und je mehr schadenfreie Jahre Sie vorweisen können, desto länger lohnt sich der Vollkaskoschutz.
- Je älter und geringwertiger das Fahrzeug ist, desto unnötiger wird der Vollkaskoschutz.
- Können Sie ohne Auto Ihren (Arbeits-) Alltag nicht bewältigen, haben aber nicht genügend Reserven für die eventuelle Anschaffung eines anderen Fahrzeugs beim Totalschaden des aktuellen Autos zurückgelegt, kann die Vollkasko auch bei älteren Modellen sinnvoll sein.
Manche Versicherungen bieten online einen Vollkaskorechner an, der bei der Entscheidung pro oder contra hilft. Dort geben Sie Restwert, Prämienhöhe und Fahrzeugalter ein und erhalten eine Antwort auf die Frage, ob der Vollkaskoschutz aus finanzieller Sicht sinnvoll ist.
So kündigen Sie die Vollkaskoversicherung auf regulärem Weg
Es ist üblich, dass eine Kfz-Versicherung kalenderjährlich läuft. Die vereinbarte Kündigungsfrist steht in Ihrer Police. Der Stichtag ist bei den meisten Versicherungen der 30.11. eines Jahres (= 1 Monat zum Ende des Kalenderjahres). Wichtig ist, dass aus Ihrem Kündigungsschreiben unmissverständlich hervorgeht, dass Sie nur die Vollkaskoversicherung kündigen. Andernfalls könnte der Versicherer den Eindruck gewinnen, dass Sie die gesamte Versicherung kündigen wollen. Haben Sie Schwierigkeiten, den genauen Wortlaut für das Kündigungsschreiben zu finden, nutzen Sie unsere Mustervorlage.
Übrigens: Kündigen Sie die Vollkaskoversicherung, bleibt der Teilkaskoversicherungsschutz bestehen.
Kündigung der Vollkasko mitten im Jahr
Die Versicherungen konkurrieren stark miteinander. Aus diesem Grund bieten einige von ihnen ihren Kunden eine besonders flexible Handhabung ihrer Verträge an. In so manchen Vertragsbedingungen ist sinngemäß verankert, dass eine Vertragsänderung während des laufenden Jahres akzeptiert wird. Kündigen Sie den Vollkaskoschutz, dann liegt eine Vertragsänderung vor, so dass es durchaus möglich ist, auch vor Ende des Kalenderjahres von geringeren Prämien zu profitieren. Prüfen Sie Ihre Police!
Sonderkündigungsrecht nutzen und Vollkaskoschutz beenden
Unabhängig von den beiden genannten Optionen, eine Vollkaskoversicherung zu kündigen, steht Ihnen zusätzlich das Sonderkündigungsrecht offen.
Ein eingetretener Schaden aktiviert den Zugang zum Sonderkündigungsrecht. Auch eine Beitragserhöhung, wie sie fast jedes Jahr von den Versicherungen Ende Oktober/Anfang November an die Kunden geschickt wird, öffnet die Tür zum Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt dann nur 4 Wochen zum 30. November.