Wenn Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben, erlischt damit automatisch auch die KFZ-Versicherung (Risikofortfall).
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie eine neue KFZ-Versicherung abschließen. Dies muss nicht zwangsläufig bei derselben Versicherung sein, bei der Sie Ihr Vorfahrzeug versichert hatten. Die neue KFZ-Versicherung erstellt Ihnen für eine Anmeldung eines neuen PKW eine sogenannte EVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), damit vorläufiger Versicherungsschutz gewährleistet ist. Die Nummer benötigen Sie zur Zulassung Ihres PKW oder Kraftfahrzeuges.
Im Falle einer Abmeldung (z.B. auch bei Stillegung des Altfahrzeuges) muss Ihre Versicherung hierüber informiert werden. Zwar läuft die Kommunikation zwischen Zulassungsstelle und Versicherung mittlerweile automatisch, jedoch wird das Beitragsguthaben nicht automatisch von der Versicherung erstattet. Dieses muss dann über eine gesonderte Mitteilung erfolgen, in der Sie darauf hinweisen, dass Ihr alter KFZ-Vertrag abgerechnet werden soll. Andernfalls behält Ihre KFZ-Versicherung die eingezahlten Beiträge zurück, zwecks Verrechnung mit einem etwaigen Folgefahrzeug.
Der Text auf unserer Vorlage ist frei editierbar. So können Sie auch beispielsweise ein Konto angeben, auf welches das Beitragsguthaben erstattet werden soll.