KFZ-Versicherung kündigen nach Beitragserhöhung

Eine KFZ-Versicherung ist bis auf wenige Ausnahmen immer zum 01.01. eines jeden Jahres kündbar. Ohne Kündigung verlängert sich die Versicherung immer automatisch um ein weiteres Jahr. Einige wenige Versicherungen haben die Hauptfälligkeit auf einen anderen Monat verlegt. Immer jedoch gilt: Wenn Sie Ihren KFZ-Versicherungsvertrag regulär zum Ablauf kündigen möchten, muss die Kündigung spätestens einen Monat vor dem Ablauftermin bei der Versicherung eingegangen sein. Es reicht also z.B. nicht aus, die Kündigung am 30.11. (bei Ablauf 1.1.) abzuschicken, sondern zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung bereits Ihrem aktuellen Versicherer vorliegen. Schauen Sie im Zweifelsfalle in Ihrer Versicherungspolice nach, um das genaue Ablaufdatum zu erfahren. Wenn Sie bereits am letzten Tag noch kündigen möchten, sollten Sie das Kündigungsschreiben entweder persönlich abgeben, dies per Mail mit versehener Unterschrift (einscannen), oder per Fax mit Sendbericht übermitteln. Eine Kündigung zum regulären Ablauftermin finden Sie hier.

Wenn Ihre KFZ-Versicherung die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches unter Umständen über die reguläre Kündigungsfrist hinausgeht. Sobald das Schreiben zur Beitragserhöhung bei Ihnen eingegangen ist, haben Sie noch einen Monat Zeit, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Viele Versicherungen verschicken die Beitragsmitteilungen erst nach dem 30.11., sogar vereinzelt Ende Dezember oder Mitte Januar. Auch dann gilt: Wenn die Beiträge höher ausfallen als im Vorjahr, haben Sie noch einen ganzen Monat Zeit, die KFZ-Versicherung zu wechseln und Ihr Fahrzeug bei einem neuen, günstigeren Anbieter zu versichern.

Auch bei der Kündigung Ihrer Autoversicherung aufgrund der Beitragserhöhung muss die Kündigung innerhalb eines Monats Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen. Es gilt immer das Datum des Posteingangs bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, siehe oben.

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