ADAC kündigen

Als Mitglied im ADAC oder einem anderen Automobilverband haben Sie für gewöhnlich und je nach vereinbartem Umfang folgende Leistungen in festgelegter Höhe voll- oder teilweise abgesichert:
- Pannen- und Unfallhife
- Bergen von Fahrzeugen nach einem Unfall
- Abschleppkosten
- Fahrtkosten nach Unfall
- Auslandsreiseschutz (z.B. Rücktransport von Personen oder Fahrzeugen)
- Übernachtungskosten nach Unfall
- Anspruch auf Mietwagen nach Unfall
Die Dauer einer Mitgliedschaft beträgt in der Regel 1 Jahr und verlängert sich immer automatisch, wenn keine Kündigung vorgenommen wird. Die Kündigung muss üblicherweise 3 Monate vor dem im Mitgliedsvertrag genannten Termin beim ADAC vorliegen. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
Mit unserem Kündigungsvordruck können Sie in wenigen Schritten eine Kündigung verfassen. Ergänzen Sie einfach die Felder auf der Kündigungsvorlage mit Ihren individuellen Vertragsdaten und drucken das fertige Kündigungsschreiben einfach aus.
Wichtig: Die Kündigung einer ADAC Mitgliedschaft bedeutet nicht, dass eine eventuell bestehende KFZ-Versicherung mit gekündigt werden kann. Denn die KFZ-Versicherung ist ein separater Bestandteil beim ADAC.
Oftmals besteht im Rahmen einer normalen KFZ-Versicherung auch ein Schutzbrief. Prüfen Sie hier, inwieweit eine Doppelversicherung mit der Mitgliedschaft in einem Automobilverband vorliegt. Alternativ können Sie auch die Schutzbriefleistungen Ihrer KFZ-Versicherung ausschließen lassen. Benutzen Sie in dem Fall diese Vorlage.