Hausratversicherung widerrufen

Wenn Sie eine abgeschlossene Hausratversicherung wieder rückgängig machen möchten, haben Sie gemäß 2 VVG §8 nach Abschluss eines Versicherungsvertrages bis auf einige Ausnahmen ein allgemeines Widerrufsrecht von 2 Wochen von dem Tag an, zu dem Ihnen alle notwendigen Vertragsunterlagen vorliegen. Auch wenn bereits Beiträge entrichtet wurden, werden diese von der Versicherung erstattet.






