Eine Hausratversicherung schützt im wesentlichen Ihre Einrichtung vor Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser (z.B. Rohrbruch), Sturm, Feuer sowie Überspannungsschäden durch Blitz. Mögliche Erweiterungen im Versicherungsschutz sind der Einschluss einer Fahrraddiebstahlversicherung, Glasversicherung oder einer Elementarversicherung. Bei der Beantragung einer Hausratversicherung ist es wichtig, die Einrichtungsgegenstände (Möbel, Kleidung, Elektro etc.) zum Neuwert anzusetzen. Ausschlaggebend ist immer der volle Neuwert des gesamten Hausrates.
EIne Hausratversicherung wird in der Regel für eine Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Nach Ablauf der Frist verlängert sich der Vertrag immer automatisch um ein weiteres Jahr. Gekündigt werden kann eine Hausratversicherung innerhalb von drei Monaten vor Ablauf. Bis zu dem Zeitpunkt muss Ihre Kündigung der Versicherung vorliegen. Wenn Sie erst am letzten Tag kündigen können / möchten, sollten Sie die entweder per Fax-Sendbericht oder per e-Mail mit eingescanntem Dokument und versehener Unterschrift tun.
Mit unserer Vorlage können Sie Ihren Hausratversicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen. Der Text auf unserer Vorlage ist frei editierbar, somit können Sie auch auf weitere Einzelheiten (z.B. genauen Ablauftermin, etc.) eingehen.
Wichtig: Beinhaltet Ihre Hausratversicherung eine Glasversicherung, so stellt diese eine separate Versicherung dar und muss unter Umständen separat gekündigt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie in dem Kündigungsschreiben die Glasversicherung mit aufführen!