Hausratversicherung kündigen

Eine Hausratversicherung schützt im wesentlichen Ihre Einrichtung vor Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser (z.B. Rohrbruch), Sturm, Feuer sowie Überspannungsschäden durch Blitz. Mögliche Erweiterungen im Versicherungsschutz sind der Einschluss einer Fahrraddiebstahlversicherung, Glasversicherung oder einer Elementarversicherung. Bei der Beantragung einer Hausratversicherung ist es wichtig, die Einrichtungsgegenstände (Möbel, Kleidung, Elektro etc.) zum Neuwert anzusetzen. Ausschlaggebend ist immer der volle Neuwert des gesamten Hausrates.

EIne Hausratversicherung wird in der Regel für eine Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Nach Ablauf der Frist verlängert sich der Vertrag immer automatisch um ein weiteres Jahr. Gekündigt werden kann eine Hausratversicherung innerhalb von drei Monaten vor Ablauf. Bis zu dem Zeitpunkt muss Ihre Kündigung der Versicherung vorliegen. Wenn Sie erst am letzten Tag kündigen können / möchten, sollten Sie die entweder per Fax-Sendbericht oder per e-Mail mit eingescanntem Dokument und versehener Unterschrift tun.

Mit unserer Vorlage können Sie Ihren Hausratversicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen. Der Text auf unserer Vorlage ist frei editierbar, somit können Sie auch auf weitere Einzelheiten (z.B. genauen Ablauftermin, etc.) eingehen.

Wichtig: Beinhaltet Ihre Hausratversicherung eine Glasversicherung, so stellt diese eine separate Versicherung dar und muss unter Umständen separat gekündigt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie in dem Kündigungsschreiben die Glasversicherung mit aufführen!

Ähnliche Vorlagen

Hausratversicherung kündigen nach Schaden

Nachdem ein versicherungspflichtiger Hausratschaden (z.B. Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Feuerschaden, Einbruch-Diebstahlschaden oder Überspannungsschaden durch Blitz) eingetreten ist, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses erstreckt sich über einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, meist Zeitpunkt der abschließenden Schadenregulierung.

Hausratversicherung widerrufen

Wenn Sie eine abgeschlossene Hausratversicherung wieder rückgängig machen möchten, haben Sie gemäß 2 VVG §8 nach Abschluss eines Versicherungsvertrages bis auf einige Ausnahmen ein allgemeines Widerrufsrecht von 2 Wochen von dem Tag an, zu dem Ihnen alle notwendigen Vertragsunterlagen vorliegen. Auch wenn bereits Beiträge entrichtet wurden, werden diese von der Versicherung erstattet.

Glasversicherung kündigen

Die Glasversicherung schützt Ihren Hausrat oder Ihr Gebäude vor Schäden infolge eines Glasbruchs. In der Regel ist es dabei unerheblich, wer den Schaden verursacht hat. Die Glasversicherung kann sowohl als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden, als auch in Verbindung mit einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung.

Hausratversicherung kündigen nach Beitragserhöhung

Die Laufzeit einer Hausratversicherung beträgt in der Regel drei Jahre. Auch wenn in Ihrem Versicherungsschein eine Laufzeit von z.B. 5 Jahren oder mehr angegeben ist, können Sie bereits nach drei Jahren Ihren Hausratvertrag kündigen (gemäß VVG-Reform 2007). Nach Ablauf des im Versicherungsschein genannten Datums verlängert sich die Hausratversicherung bei Nicht-Kündigung automatisch immer um ein Jahr.