Hausratversicherung widerrufen

Wenn Sie eine abgeschlossene Hausratversicherung wieder rückgängig machen möchten, haben Sie gemäß 2 VVG §8 nach Abschluss eines Versicherungsvertrages bis auf einige Ausnahmen ein allgemeines Widerrufsrecht von 2 Wochen von dem Tag an, zu dem Ihnen alle notwendigen Vertragsunterlagen vorliegen. Auch wenn bereits Beiträge entrichtet wurden, werden diese von der Versicherung erstattet. Das Schreiben zum Widerruf muss innerhalb von 2 Wochen Ihrem Hausratversicherer vorliegen. Zur Wahrung der Frist genügt hier die rechtzeitige Absendung.

Mit dem nachstehenden Vordruck können Sie bequem Ihre Hausratversicherung widerrufen. Der Text auf der Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar. Ergänzen Sie einfach die Felder mit Ihren individuellen Daten und drucken das PDF-Dokument aus. Wichtig: Nicht die Unterschrift vergessen!

Ähnliche Vorlagen

Hausratversicherung kündigen nach Beitragserhöhung

Die Laufzeit einer Hausratversicherung beträgt in der Regel drei Jahre. Auch wenn in Ihrem Versicherungsschein eine Laufzeit von z.B. 5 Jahren oder mehr angegeben ist, können Sie bereits nach drei Jahren Ihren Hausratvertrag kündigen (gemäß VVG-Reform 2007). Nach Ablauf des im Versicherungsschein genannten Datums verlängert sich die Hausratversicherung bei Nicht-Kündigung automatisch immer um ein Jahr.

Hausratversicherung kündigen nach Schaden

Nachdem ein versicherungspflichtiger Hausratschaden (z.B. Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Feuerschaden, Einbruch-Diebstahlschaden oder Überspannungsschaden durch Blitz) eingetreten ist, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses erstreckt sich über einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, meist Zeitpunkt der abschließenden Schadenregulierung.

Glasversicherung kündigen

Die Glasversicherung schützt Ihren Hausrat oder Ihr Gebäude vor Schäden infolge eines Glasbruchs. In der Regel ist es dabei unerheblich, wer den Schaden verursacht hat. Die Glasversicherung kann sowohl als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden, als auch in Verbindung mit einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung.

Hausratversicherung kündigen

Eine Hausratversicherung schützt im wesentlichen Ihre Einrichtung vor Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser (z.B. Rohrbruch), Sturm, Feuer sowie Überspannungsschäden durch Blitz. Mögliche Erweiterungen im Versicherungsschutz sind der Einschluss einer Fahrraddiebstahlversicherung, Glasversicherung oder einer Elementarversicherung.