Hausratversicherung kündigen nach Beitragserhöhung

Die Laufzeit einer Hausratversicherung beträgt in der Regel drei Jahre. Auch wenn in Ihrem Versicherungsschein eine Laufzeit von z.B. 5 Jahren oder mehr angegeben ist, können Sie bereits nach drei Jahren Ihren Hausratvertrag kündigen (gemäß VVG-Reform 2007). Nach Ablauf des im Versicherungsschein genannten Datums verlängert sich die Hausratversicherung bei Nicht-Kündigung automatisch immer um ein Jahr. Wenn Sie Ihre Hausratversicherung zum Ablauf kündigen möchten, muss das Kündigungsschreiben Ihrem bisherigen Hausratversicherer innerhalb von drei Monaten vor Ablauf vorliegen. Es reicht nicht aus, die Kündigung erst am letzten Tag dieser Frist zu verschicken. Es gilt immer das Posteingangsdatum des Empfängers!

Wenn Sie jedoch eine Beitragserhöhung erhalten, besteht in den meisten Fällen ein Sonderkündigungsrecht (außerordentliches Kündigungsrecht). Wichtig: Nicht unbedingt, wenn eine vertraglich vereinbarte Dynamisierung erfolgt. Hier haben Sie einen Monat Zeit, nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung, den Vertrag zu kündigen. Gekündigt werden kann innerhalb dieser Monatsfrist frühestens zu dem Termin, ab dem die Erhöhung des Beitrages in Kraft tritt.

Mit unserer Vorlage können Sie bequem ein Kündigungsschreiben an Ihre Hausratversicherung aufgrund einer Beitragsanpassung verfassen. Ergänzen Sie einfach die Felder mit Ihren individuellen Vertragsdaten und drucken das fertige Schreiben einfach aus.

Wichtig: Sofern Ihre Hausratversicherung eine Glasversicherung beinhaltet, muss diese separat gekündigt werden. Hier sollten Sie im Freitext gesondert auf die Aufhebung der Glasversicherung hinweisen.

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Hausratversicherung kündigen

Eine Hausratversicherung schützt im wesentlichen Ihre Einrichtung vor Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser (z.B. Rohrbruch), Sturm, Feuer sowie Überspannungsschäden durch Blitz. Mögliche Erweiterungen im Versicherungsschutz sind der Einschluss einer Fahrraddiebstahlversicherung, Glasversicherung oder einer Elementarversicherung.

Hausratversicherung kündigen nach Schaden

Nachdem ein versicherungspflichtiger Hausratschaden (z.B. Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Feuerschaden, Einbruch-Diebstahlschaden oder Überspannungsschaden durch Blitz) eingetreten ist, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses erstreckt sich über einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, meist Zeitpunkt der abschließenden Schadenregulierung.

Hausratversicherung widerrufen

Wenn Sie eine abgeschlossene Hausratversicherung wieder rückgängig machen möchten, haben Sie gemäß 2 VVG §8 nach Abschluss eines Versicherungsvertrages bis auf einige Ausnahmen ein allgemeines Widerrufsrecht von 2 Wochen von dem Tag an, zu dem Ihnen alle notwendigen Vertragsunterlagen vorliegen. Auch wenn bereits Beiträge entrichtet wurden, werden diese von der Versicherung erstattet.

Glasversicherung kündigen

Die Glasversicherung schützt Ihren Hausrat oder Ihr Gebäude vor Schäden infolge eines Glasbruchs. In der Regel ist es dabei unerheblich, wer den Schaden verursacht hat. Die Glasversicherung kann sowohl als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden, als auch in Verbindung mit einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung.