Nachdem ein versicherungspflichtiger Hausratschaden (z.B. Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Feuerschaden, Einbruch-Diebstahlschaden oder Überspannungsschaden durch Blitz) eingetreten ist, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses erstreckt sich über einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, meist Zeitpunkt der abschließenden Schadenregulierung. Gekündigt werden kann Ihre Hausratversicherung dann zum sofortigen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Benutzen Sie für die Kündigung Ihrer Hausratversicherung einfach unseren nachstehenden Vordruck. Geben Sie den Zeitpunkt zur Kündigung selbst vor und ergänzen Sie die restlichen Felder sowie Ihre Vertragsnummer. Der Text auf der Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar. Achten Sie darauf, rechtzeitig eine neue Hausratversicherung abzuschließen.