Telefonanbieter kündigen

Mit diesem Vordruck können Sie Ihren Telefonanschluss eines beliebigen Anbieters (z.B. telekom, o2, versatel, unitymedia) kündigen. Um ihre genaue Kündigungsfrist zu erfahren, schauen Sie in Ihrem Vertrag nach oder fragen Sie Ihren Anbieter. Bis auf einige Ausnahmen besteht auch hier eine Kündigungsfrist von i.d.R. 3 Monate. Der Text auf der Kündigungsvorlage dient als Muster und kann beliebig verändert werden.

Wichtig: Wenn Ihre Rufnummer von dem neuen Anbieter übernommen werden soll, sollten Sie dies im Vordruck gesondert vermerken. Der neue Telefonanbieter muss über die Übernahme der Rufnummer ebenfalls informiert werden und diese beim alten Anbieter beantragen. Bei Vertragsabschluss also unbedingt darauf achten.

Ähnliche Vorlagen

Domain kündigen

Wenn Sie eine Domain innerhalb Ihres Webhostingvertrages kündigen möchten, können Sie den nachstehenden Vordruck benutzen. Geben Sie das Ablaufdatum vor, oder kündigen Sie per sofort. Wichtig: Bereits gezahlte Gebühren werden i.d.R. nicht erstattet!

Webhostingpaket kündigen

Möchten Sie sich von Ihrem Webhosting-Paket inklusive aller enthaltenen Domains trennen, können Sie dies mit diesem Kündigungsvordruck veranlassen. Es ist wichtig zu beachten, dass bereits gezahlte Gebühren nicht erstattet werden. Nach der Kündigung werden die Domains wieder zur Registrierung freigegeben.

Handyvertrag widerrufen

Sie haben einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und möchten diesen widerrufen? Das muss nicht immer ein Problem sein. Nach einem Urteil des AG Dortmund vom 13.10.2010 (Az. 417 C3  3787/10) können Sie einen Vertrag nach Vertragsabschluss wieder rückgängig machen, wenn Sie den Handyvertrag in einem Laden abgeschlossen haben.

Kündigung / Befreiung Rundfunkbeitrag - Möglichkeiten, Infos und PDF-Vorlage

Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Die Rechtsgrundlage dafür bildet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der in allen Bundesländern gilt. Eine "Kündigung" im klassischen Sinne ist daher nicht möglich, aber es gibt bestimmte Umstände, unter denen Sie von der Beitragspflicht befreit werden können oder diese endet.