Rechtsschutzversicherung kündigen

Eine Rechtsschutzversicherung kann für die Risiken Privat, Verkehr, Haus-und Wohnung und Beruf abgeschlossen werden. Die Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung beträgt nach Beantragung oder Änderung des Vertrages in der Regel drei Jahre. Wird die Rechtsschutz nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Gekündigt werden kann der Vertrag immer drei Monate vor Ablauf. Innerhalb dieses Zeitraumes muss die Kündigung Ihrem Rechtsschutzversicherer vorliegen. Wenn Sie noch am selben Tag kündigen müssen / möchten, sollten Sie dies mit Fax - Sendebericht tun, oder mit eingescanntem Kündigungsschreiben per Mail.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem, wenn Sie eine Beitragserhöhung Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten. Hier beträgt die Frist einen Monat ab Erhalt der Mitteilung zur Beitragserhöhung. Gekündigt werden kann dann frühstens zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung. Eine Vorlage zur Kündigung der Rechtsschutzversicherung nach einer Beitragsanpassung finden Sie hier.

Weitere Vorlagen: Kündigung Rechtsschutzversicherung nach einem Schaden.

Mit unserer Vorlage können Sie Ihren Rechtsschutzvertrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin kündigen. Der Text dient als Muster und kann frei verändert werden. Nach dem ausfüllen der Vorlage lässt sich diese ausdrucken. Wichtig: Vergessen Sie nicht, die Kündigung zu unterschreiben.

Ähnliche Vorlagen

Rechtsschutzversicherung widerrufen

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, den Abschluss dieser jedoch wieder rückgängig machen möchten, können Sie dies innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines veranlassen. Gemäß 2 VVG §8 haben Sie nach Abschluss eines jeden Versicherungsvertrages bis auf einige Ausnahmen ein allgemeines Widerrufsrecht von 2 Wochen.