Kündigung Steuerberater - Vorlage PDF

Wer mit seinem Steuerberater nicht mehr zufrieden ist oder die Kanzlei wechseln möchte, kann das Mandat beenden. Ein Steuerberatungsvertrag ist ein Dienstvertrag höherer Art und kann vom Mandanten jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Wichtig ist neben der Kündigung vor allem die Bitte um Herausgabe der Unterlagen, damit der Wechsel reibungslos läuft. Mit der folgenden Vorlage können Sie Ihre Kündigung in wenigen Minuten online ausfüllen, kostenlos drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden.

Mit unserer Vorlage geht das ganz unkompliziert

  • Direkt online ausfüllen — kein Word, kein PDF-Editor nötig
  • Vorformulierter Mustertext, den Sie frei anpassen können
  • Mit einem Klick drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
  • Komplett kostenlos, ohne Registrierung oder Anmeldung
  • Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät — keine Datenspeicherung

Vorlage Steuerberater-Kündigung – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden

Tragen Sie Ihre Daten in die blau markierten Felder ein — das sind die Pflichtfelder, die Sie in jedem Fall an Ihre Situation anpassen müssen. Auch der übrige Brieftext lässt sich durch Klick direkt im Brief ändern. Bitte prüfen Sie den kompletten Brief vor dem Versand und passen Sie ihn bei Bedarf an — auch nicht markierte Formulierungen können in Ihrem Fall unpassend sein. Wenn Sie fertig sind:

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Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefon: optional
E-Mail: optional


Name der Steuerkanzlei / des Steuerberaters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Ort,

Kündigung des Steuerberatungsmandats

Steuernummer / Mandantennummer: falls vorhanden

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Steuerberatungsmandat mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Datum der Mandatsbeendigung schriftlich.

Ich bitte Sie, mir sämtliche zu meinem Mandat gehörenden Unterlagen und die Handakte gemäß § 66 Steuerberatungsgesetz herauszugeben. Sofern ein Wechsel zu einer neuen Kanzlei erfolgt, stimme ich der direkten Übermittlung der Unterlagen und Daten an folgende Kanzlei zu:

Name und Anschrift der neuen Kanzlei (oder streichen, falls nicht zutreffend)

Mit freundlichen Grüßen


_____________________________
Vorname Nachname

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Klassische PDF-Vorlage zum Herunterladen

Das Steuerberatungsmandat ist ein Dienstvertrag höherer Art. Als Mandant können Sie es nach § 627 BGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen, eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Wichtig ist, gleichzeitig die Herausgabe Ihrer Unterlagen nach § 66 StBerG zu verlangen. Offene und fällige Rechnungen sollten Sie begleichen, da der Steuerberater sonst ein Zurückbehaltungsrecht an den betroffenen Unterlagen hat.

Wann brauchen Sie diese Vorlage?

Die Vorlage passt für die Beendigung eines Steuerberatungsmandats, etwa bei einem Wechsel der Kanzlei, bei Unzufriedenheit mit der Beratung oder wenn Sie Ihre Steuerangelegenheiten künftig selbst erledigen. Sie eignet sich für laufende Mandate ebenso wie für einen einzelnen Auftrag.

Welche Frist gilt bei der Steuerberater-Kündigung?

Ein Steuerberatungsvertrag zählt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Diensten höherer Art. Solche Verträge beruhen auf einem besonderen Vertrauensverhältnis. Nach § 627 BGB können Sie das Mandat deshalb jederzeit und fristlos kündigen, ohne dafür einen Grund zu nennen. Die Einschränkung, dass nicht zur Unzeit gekündigt werden darf, betrifft nur den Steuerberater, nicht Sie als Mandant. Etwas anderes gilt nur, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Frist vereinbart wurde.

Herausgabe der Unterlagen und Zurückbehaltungsrecht

Nach der Kündigung muss der Steuerberater die zu Ihrem Mandat gehörenden Unterlagen und die Handakte herausgeben. Die Grundlage dafür ist § 66 Steuerberatungsgesetz. Statt einer Übergabe in Papierform kann auch eine direkte Übermittlung der Daten an die neue Kanzlei vereinbart werden.

Solange eine fällige und abgerechnete Honorarforderung offen ist, kann der Steuerberater ein Zurückbehaltungsrecht nach § 66 Abs. 3 StBerG geltend machen. Dieses Recht greift jedoch nur für die Unterlagen, die zu genau dem Mandat gehören, aus dem die offene Forderung stammt. Eine pauschale Zurückhaltung sämtlicher Akten ist nicht zulässig. Wer offene Rechnungen vor der Kündigung begleicht, vermeidet Verzögerungen beim Wechsel.

Häufige Fehler

  • Herausgabe der Unterlagen vergessen — ohne sie startet die neue Kanzlei nur schwer.
  • Offene Rechnungen nicht beglichen — der Steuerberater kann Unterlagen zurückhalten.
  • Keine Bestätigung der Mandatsbeendigung angefordert — dann fehlt der Nachweis.
  • Laufende Fristen übersehen — klären Sie vorab, wer eine anstehende Steuererklärung übernimmt.

Häufige Fragen zur Steuerberater-Kündigung

Kann ich meinen Steuerberater jederzeit kündigen?
Ja. Das Mandat ist ein Dienstverhältnis höherer Art und nach § 627 BGB jederzeit ohne Frist und ohne Begründung kündbar, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Bekomme ich meine Unterlagen zurück?
Ja. Der Steuerberater muss die mandatsbezogenen Unterlagen nach § 66 StBerG herausgeben. Bei einer offenen, fälligen Rechnung kann er die betroffenen Unterlagen jedoch zurückhalten.

Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Vorlage kommt deshalb ohne Angabe von Gründen aus.

Was passiert mit einer laufenden Steuererklärung?
Klären Sie vor der Kündigung, ob eine begonnene Erklärung noch vom bisherigen Steuerberater fertiggestellt wird oder die neue Kanzlei übernimmt. So vermeiden Sie versäumte Fristen.

Was Sie noch wissen sollten

Aus den Fragen unserer Nutzer wissen wir, dass die meisten Probleme beim Wechsel nicht durch die Kündigung selbst entstehen, sondern durch die Unterlagen. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden und offene Rechnungen vorher zu begleichen. So hat der Steuerberater kein Zurückbehaltungsrecht und die Übergabe an die neue Kanzlei verzögert sich nicht. Wer bereits eine neue Kanzlei hat, kann die direkte Datenübermittlung im Schreiben gleich mit angeben.

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Mandantenvertrag, Steuerberatungsvertrag, Steuerberatungsmandat, Mandanten, Steuer, Steuern, Finanzamt

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