Lebensversicherung kündigen: Muster-Vorlage online ausfüllen (PDF)

Du willst deine Kapital- oder private Rentenversicherung beenden, weil sich die Rendite nicht mehr lohnt, du das Geld jetzt brauchst oder ein anderer Sparvertrag besser passt? Eine Lebensversicherung kannst du in der Regel jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen — das ist je nach Vertrag das Monats- oder Jahresende. Mit unserer Vorlage formulierst du das passende Schreiben in wenigen Minuten online, kannst es kostenlos drucken, als PDF speichern oder direkt per E-Mail an deine Versicherung senden. Bevor du kündigst, lohnt aber ein kurzer Blick auf die Folgen: Rückkaufswert, mögliche Steuer auf die Erträge und Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Stundung können das Bild deutlich verändern.

Mit unserer Vorlage geht das ganz unkompliziert

  • Direkt online ausfüllen — kein Word, kein PDF-Editor nötig
  • Vorformulierter Mustertext, den du frei anpassen kannst
  • Mit einem Klick drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
  • Komplett kostenlos, ohne Registrierung oder Anmeldung
  • Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät — keine Datenspeicherung

Das Wichtigste in Kürze

Eine Lebens- oder private Rentenversicherung kannst du in der Regel zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 168 VVG) — meistens zum Monats- oder Jahresende. Die Kündigung ist formfrei, sollte aber in Textform (Brief oder E-Mail) erfolgen, damit du einen Nachweis hast. Wichtig: Vertrags- bzw. Versicherungsnummer und Bankverbindung für die Auszahlung des Rückkaufswerts angeben. Eine vorschnelle Kündigung kann teuer werden — Beitragsfreistellung, Stundung oder Verkauf können oft die bessere Alternative sein.

Wann brauchst du diese Vorlage?

Du nutzt die Vorlage, wenn du eine bestehende Kapitallebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung oder private Rentenversicherung ordentlich beenden möchtest — also nicht widerrufen (das ist eine andere Vorlage und nur innerhalb der ersten 30 Tage möglich). Typische Anlässe sind sinkende Überschussbeteiligung, finanzielle Engpässe, geplante größere Anschaffungen wie ein Hauskauf, Selbstständigkeit oder einfach der Wunsch nach einer anderen Anlageform. Für Riester- und Rürup-Verträge gelten Sonderregeln (Rürup ist sogar gar nicht kündbar, nur beitragsfrei zu stellen) — auch hier hilft das Schreiben als Grundgerüst, der Text muss aber angepasst werden.

Kündigungsfrist, Form und Rückkaufswert

Nach § 168 VVG kannst du eine Lebensversicherung mit laufender Beitragszahlung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Bei monatlicher Zahlung ist das das Monatsende, bei jährlicher Zahlung das Versicherungsjahr — die genaue Frist steht in deinen Vertragsunterlagen. Seit Oktober 2016 reicht die Textform (§ 126b BGB), eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend nötig — auch E-Mail oder Online-Kündigung sind möglich. Trotzdem ist ein unterschriebenes Schreiben mit nachweisbarem Zugang (z. B. Einschreiben) die sicherste Variante.

Bei Kündigung zahlt die Versicherung den sogenannten Rückkaufswert aus (§ 169 VVG). Der liegt in den ersten Jahren oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, weil Abschluss- und Verwaltungskosten verrechnet wurden. Bei Verträgen mit Schlussüberschussbeteiligung verlierst du diese bei vorzeitiger Kündigung anteilig — kurz vor Ablauf zu kündigen ist daher fast nie wirtschaftlich.

Steuer nicht vergessen

Bei Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung in der Regel steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief, mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden und der Todesfallschutz mindestens 60 % der Beitragssumme beträgt. Bei Verträgen ab 2005 sind die Erträge in der Regel steuerpflichtig — bei Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr (für Verträge ab 2012; vorher 60.) und mindestens zwölf Jahren Laufzeit wird nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, sonst gilt die Abgeltungsteuer (25 %). Bei Riester drohen außerdem die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen. Im Zweifel vorher Steuerberater oder Verbraucherzentrale fragen.

Vorlage Kündigung Lebensversicherung – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden

Klick in die blau hinterlegten Felder und trag deine Daten ein. Du kannst auch den übrigen Brieftext frei anpassen, indem du direkt in den Brief klickst. Wenn du fertig bist:

  • Drucken oder als PDF speichern
  • Per E-Mail senden — öffnet dein E-Mail-Programm mit fertigem Brief
  • Als Text anzeigen zum Kopieren in andere Anwendungen
  • Zurücksetzen, um neu zu starten

Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät — wir speichern nichts.

Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefon: optional
E-Mail: optional


Name der Versicherung
z. Hd. Kundenservice / Vertragsverwaltung
Straße und Hausnummer
PLZ Ort


Ort,


Kündigung meiner Lebensversicherung

Versicherungs-/Vertragsnummer: Versicherungs-/Vertragsnummer


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine bei Ihnen geführte Lebensversicherung mit der oben genannten Vertragsnummer ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich. Ich bitte zudem um eine Aufstellung des zum Beendigungszeitpunkt fälligen Rückkaufswerts inklusive aller Überschussanteile.

Den auszuzahlenden Betrag überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Vorname Nachname
IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00
BIC: z. B. ABCDDEFFXXX
Kreditinstitut: Name der Bank

Eine eventuell erteilte SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigung widerrufe ich hiermit zum Wirksamkeitstermin der Kündigung. Bitte stellen Sie sicher, dass nach diesem Datum keine weiteren Beiträge eingezogen werden.


Mit freundlichen Grüßen


_____________________________
Vorname Nachname


Anlagen:
z. B. Kopie Versicherungsschein

Reintext zum Kopieren

Du kannst den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

Klassische PDF-Vorlage zum Herunterladen

Häufige Fehler beim Kündigen

  • Zu früh kündigen: Schlussüberschüsse und Treueboni gehen oft komplett verloren — kurz vor Vertragsende ist Kündigung selten wirtschaftlich.
  • Steuerfolgen unterschätzt: Bei Verträgen ab 2005 wird auf die Erträge in der Regel Abgeltungsteuer fällig — vorab den Rückkaufswert beim Versicherer anfordern und durchrechnen.
  • Vertragsnummer vergessen: Ohne Versicherungs- oder Vertragsnummer kann die Kündigung nicht eindeutig zugeordnet werden — Bearbeitung verzögert sich.
  • Alternativen nicht geprüft: Beitragsfreistellung, Stundung oder Beitragsreduzierung erhalten den Versicherungsschutz und vermeiden Verluste durch den niedrigen Rückkaufswert.

Häufige Fragen

Wann kann ich meine Lebensversicherung kündigen?

In der Regel jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 VVG) — bei monatlicher Beitragszahlung also zum Monatsende, bei jährlicher Zahlung zum Ablauf des Versicherungsjahres. Die genaue Frist findest du im Versicherungsschein.

Muss die Kündigung per Einschreiben verschickt werden?

Pflicht ist das nicht — seit Oktober 2016 reicht die Textform (§ 126b BGB), also auch E-Mail oder Online-Formular. Ein Einschreiben mit Rückschein ist aber der sicherste Zugangsnachweis, falls es später Streit gibt.

Was ist der Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den die Versicherung bei vorzeitiger Kündigung auszahlt. Er setzt sich aus dem angesparten Deckungskapital und der bisherigen Überschussbeteiligung zusammen, abzüglich Abschluss- und Stornokosten. In den ersten Jahren liegt er oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung?

Mehrere: Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit reduzierter Versicherungssumme weiter), Stundung der Beiträge für einige Monate, Beitragsreduzierung, Policendarlehen oder Verkauf an einen Policenaufkäufer — letzterer zahlt häufig etwas mehr als den Rückkaufswert. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Vertrag, Laufzeit und persönlicher Lage ab.

Bekomme ich bei Kündigung alle eingezahlten Beiträge zurück?

In der Regel nein. Ausgezahlt wird der Rückkaufswert, der durch Abschluss- und Verwaltungskosten geschmälert ist. Erst nach längerer Laufzeit nähert er sich den eingezahlten Beiträgen an oder übersteigt sie — wegen Überschussbeteiligung und Verzinsung.

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