Eine Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen, kann unterschiedliche Gründe haben. Manchmal fehlt einfach das Geld, doch manchmal ist es auch eine bewusste Entscheidung, die Beiträge nicht mehr einzuzahlen, weil z. B. eine andere Sparform attraktiver erscheint. Wer vorhat, die Versicherung zu behalten und sie noch nicht kündigen will, hat neben der Beitragsfreistellung weitere Möglichkeiten:
- Zum einen können Sie um Stundung der Beiträge bitten.
- Eine andere Option liegt darin, Beiträge aus den bislang erwirtschafteten Überschüssen zu begleichen. Diese Variante wird zwar selten genutzt, doch in Absprache mit dem Versicherer ist auch dieser Weg gangbar.
Haben Sie sich - aus welchen Gründen auch immer- dazu entschieden, die Police vorläufig oder überhaupt nicht mehr weiterzuführen, sollten Sie abwägen, welche Variante die günstigste für Sie ist.
Sie wissen nicht, was Sie mit der Police anfangen wollen?
Falls Sie noch keine Idee haben, wie sie mit der betreffenden Police weiter verfahren wollen, und Ihnen nicht klar ist, wie lange Sie die Beiträge nicht einzahlen können oder wollen, dann ist die Beitragsfreistellung der richtige Weg. Falls Sie langfristig allerdings geringere Beiträge bezahlen wollen, dann sollten Sie sich darüber mit ihrem Versicherer Unterhaltung. Dieser kann Ihnen in diesem Punkt entgegenkommen.
Beitragszahlung aussetzen
Ist ein Geldengpass der Grund, dass sie vorübergehend keine Beiträge leisten können, dann ist es sinnvoll, die Lebensversicherung für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei stellen zu lassen. Das ist recht einfach zu realisieren und senkt ihre monatlichen Belastungen sofort. Sie haben verschiedene Optionen. Der beste Weg ist, sich direkt mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um den für sie günstigsten Weg zu identifizieren.
Stundung und Beitragszahlung aus Überschüssen
Bei einer Stundung ist der Ablauf folgendermaßen: Sie setzen mit der Zahlung zum Beispiel ein Jahr aus. Danach werden alle Beiträge fällig, d. h. Sie müssen den gesamten Betrag nachzahlen. Der Vorteil der Stundung ist, dass der Versicherungsschutz voll bestehen bleibt. Das kann zum Beispiel bei einer Lebensversicherung mit inkludierter Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig sein. Ein weiterer Vorteil ist, dass die eingezahlten Beiträge verzinst werden. Langfristig bleibt die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme in voller Höhe erhalten. Klären Sie mit der Versicherung im Vorfeld,
- wie lange diese die Beiträge stundet,
- ob die gestundeten Beiträge von Ihnen mit Zinsen nachgezahlt werden müssen und
- wie hoch der gesamte Betrag nach Ablauf der Stundungsfrist ist.
Bei der Beitragszahlung aus Überschüssen werden die Prämien so lange bedient, bis diese aufgebraucht sind. Auch hier bleibt der Versicherungsschutz erhalten, aber sie müssen im Vergleich zu Stundung später keine Beiträge nachzahlen. Der Nachteil ist, dass die Ablaufleistung sinkt.
Versicherungsvertrag beitragsfrei stellen
Stellen Sie eine Police beitragsfrei, dann zahlen Sie keine Beiträge und verlieren damit den kompletten Versicherungsschutz. Mit Blick auf Lebensversicherungen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung beinhalten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie diese Zusatzleistung durch die Beitragsfreistellung aufgeben wollen. Manche Versicherungen bieten an, den Einzelbaustein in einem eigenen Vertrag weiter zu führen.
Fragen Sie vorab bei der Versicherung an,
- ob und wie lange eine Beitragsfreistellung machbar ist,
- inwieweit die Versicherungssumme bzw. Ablaufleistung beeinflusst wird und
- ob die Möglichkeit besteht, eine Zusatzversicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung anderweitig laufen zu lassen.
Zuletzt ist zu klären, ob Sie den Vertrag später ohne erneute Risikoprüfung weiterführen können. Was sie auf keinen Fall tun sollten, ist ohne Rücksprache mit der Versicherung die Prämienzahlung zu stoppen. Falls nämlich die Mindestversicherungssumme noch nicht erreicht ist, droht ihnen die Kündigung seitens der Assekuranz. Nutzen Sie zum Beispiel unseren Vordruck als Muster, um Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen zu lassen.