Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen

Mit unserer Vorlage können Sie in wenigen Schritten ein Schreiben zur Beitragsfreistellung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erstellen. Die Freistellung von Beiträgen sollte immer erste Option sein, bevor man eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorschnell kündigt. Denn eine Kündigung hat hier nur den Vorteil, dass ein etwaiger Rückkaufswert ausbezahlt wird. Dies ist aber bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht der Fall. Klären Sie daher mit Ihrer Versicherung im Vorfeld ab, ob ein Rückkaufswert im Falle einer Kündigung ausbezahlt wird, oder nicht. Dann können Sie in Ruhe abwägen, wie Sie am besten weiter verfahren.

Der Vorteil einer Beitragsfreistellung liegt darin, dass die bisher eingezahlten Beiträge zu einer neuen Versicherungssumme zusammengefasst werden, und hier dann immernoch eine Grundabsicherung über den Vertrag besteht.

Ähnliche Vorlagen

Lebensversicherung kündigen

In Zeiten fallender Zinsen fragen sich Verbraucher zurecht, ob eine Kapitallebensversicherung die richtige Sparform ist. Wurde die Lebensversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen, soll sie eine zufriedenstellende Rendite bringen. Mit Blick auf die sinkende Überschussbeteiligung gehen die prognostizierten Auszahlungsbeträge allerdings Jahr für Jahr zurück.

Lebensversicherung stunden

Wenn Sie für einen kurzen Zeitraum die Beiträge Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung nicht aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit die Beiträge hierfür zu stunden. In der Regel können Sie so für bis zu 6 Monaten nur den “Risikoanteil“ Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung weiterbezahlen. Die Sparanteile werden hierbei ausgesetzt. Die gestundeten Beiträge sind hinterher nachzuzahlen, andernfalls wird die Versicherungssumme herabgesetzt.

Lebensversicherung Beitrag herabsetzen

Als Alternative zur Kündigung besteht für private Lebens- oder Rentenversicherungen die Möglichkeit, den Beitrag und somit auch die Versicherungsleistung zu reduzieren. Mit unserem Vordruck stellen Sie eine Anfrage auf eine Beitragsminderung für Ihren bestehenden Vetrag. Die Versicherungen stellen Ihnen dann auf Basis des angegeben Wunschbeitrages ein Änderungsangebot aus.

Lebensversicherung beitragsfrei stellen

Eine Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen, kann unterschiedliche Gründe haben. Manchmal fehlt einfach das Geld, doch manchmal ist es auch eine bewusste Entscheidung, die Beiträge nicht mehr einzuzahlen, weil z. B. eine andere Sparform attraktiver erscheint. Wer vorhat, die Versicherung zu behalten und sie noch nicht kündigen will, hat neben der Beitragsfreistellung weitere Möglichkeiten:
 

Lebensversicherung widerrufen

Sie haben eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung abgeschlossen, möchten jedoch von dem Vertrag zurücktreten? Kein Problem. Sie haben in der Lebensversicherung ein Widerrufsrecht von 30 Tagen, beginnend von dem Tag an, zu dem Ihnen nach Antragstellung sämtliche Vertragsunterlagen (Versicherungsschein und Verbraucherinformationen) vorliegen. Ihr Schreiben zum Widerruf muss innerhalb von 30 Tagen verschickt sein.

Darlehen aus Lebensversicherung beantragen

Wenn Sie einen finanziellen Engpass haben, oder kurzzeitig Geld benötigen, erfordert das nicht immer den direkten Weg zur Hausbank. Wenn Sie eine Lebensversicherung besitzen, die schon längere Jahre besteht, können Sie hier oftmals ein sogenanntes "Policendarlehen" beantragen. Sie erhalten dann einen fest vereinbarten Betrag aus Ihrer Lebensversicherung ausbezahlt, und zahlen diesen nebst Zinsen an Ihre Versicherung zurück.

Kündigung Rürup-Rente: PDF-Vorlage und wichtige Informationen zur Beitragsfreistellung

Sie möchten Ihre Rürup-Rente (Basis-Rente) kündigen? Dann sollten Sie wissen, dass eine Kündigung eines solchen Vertrages nicht möglich ist. Welche Alternativen Sie stattdessen haben und was Sie beachten müssen, lesen Sie in unserer kompakten Übersicht. Desweiteren bieten wir Ihnen als Hilfestellung eine kostenlose Vorlage zur Beitragsbefreiung im PDF-Format, die Sie direkt online ausfüllen und ausdrucken können.