Homeoffice ist aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Viele Arbeitsverhältnisse sehen heute eine vollständige oder teilweise Tätigkeit von zu Hause aus vor. Damit das Arbeiten im Homeoffice rechtssicher erfolgt, sollten die entsprechenden Regelungen klar im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden. Dieser Überblick zeigt, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten.
Benötigt man einen speziellen Homeoffice-Vertrag?
Ein eigenständiger Homeoffice-Arbeitsvertrag ist nicht zwingend erforderlich . In der Praxis reicht es aus, wenn das Homeoffice entweder
- direkt im bestehenden Arbeitsvertrag geregelt ist oder
- über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festgelegt wird.
Eine schriftliche Regelung ist jedoch dringend zu empfehlen, da sie Rechte und Pflichten eindeutig festlegt und spätere Streitigkeiten vermeiden kann.
Was gilt rechtlich als Homeoffice?
Homeoffice bezeichnet die Ausübung der beruflichen Tätigkeit außerhalb der Betriebsstätte, in der Regel in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers.
Wichtig:
- Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice .
- Homeoffice muss vertraglich vereinbart oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt sein.
- Ohne ausdrückliche Vereinbarung kann der Arbeitgeber Homeoffice grundsätzlich verweigern.
Gesetzliche Anforderungen im Homeoffice
Auch im Homeoffice gelten arbeitsrechtliche Vorgaben. Dazu zählen insbesondere:
- Arbeitszeitrecht
- Das Arbeitszeitgesetz gilt uneingeschränkt, inklusive Pausen- und Höchstarbeitszeiten.
- Arbeitsschutz
- Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für den Arbeitsschutz, auch wenn die Tätigkeit von zu Hause aus erfolgt.
- Datenschutz & Datensicherheit
- Personenbezogene Daten müssen auch im Homeoffice geschützt werden. Technische und organisatorische Maßnahmen sind zwingend erforderlich.
Checkliste für Homeoffice-Regelungen: An alles gedacht?
Unsere nachfolgende Checkliste zum Homeoffice-Arbeitsvertrag enthält alle wesentlichen Punkte, die bei der vertraglichen Regelung von Homeoffice berücksichtigt werden sollten. Sie hilft dabei, Arbeitszeiten, Erreichbarkeit, Zeiterfassung, Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes, Datenschutz, Arbeitsschutz sowie Widerrufs- und Haftungsfragen systematisch zu prüfen und vollständig zu regeln.
☐ Ist Homeoffice im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung ausdrücklich geregelt?
☐ Ist klar festgelegt, ob Homeoffice dauerhaft oder nur zeitweise erlaubt ist?
☐ Sind Umfang und Häufigkeit des Homeoffice (z. B. feste Tage) definiert?
☐ Sind Arbeitszeiten und Erreichbarkeitszeiten eindeutig geregelt?
☐ Ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Homeoffice festgelegt?
☐ Sind Überstunden und deren Genehmigung geregelt?
☐ Ist geklärt, wer Arbeitsmittel (Laptop, Bildschirm, Software) stellt?
☐ Sind Regelungen zur Nutzung privater Geräte (BYOD) enthalten?
☐ Wurden Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben festgelegt?
☐ Sind Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten beschrieben?
☐ Wurde der Arbeitsschutz im Homeoffice berücksichtigt (ergonomischer Arbeitsplatz)?
☐ Ist geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Homeoffice widerrufen werden kann?
☐ Sind Haftungsfragen bei Schäden im Homeoffice angesprochen?
Muster: Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag – Homeoffice
Wichtiger Hinweis: Dieses Muster dient ausschließlich als unverbindliche Orientierung. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Richtigkeit im Einzelfall und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Vor der Verwendung sollte die Vereinbarung geprüft und an die konkreten betrieblichen und persönlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag
zwischen
[Name / Firma des Arbeitgebers] [Anschrift]
– nachfolgend „Arbeitgeber“ –
und
[Name des Arbeitnehmers] [Anschrift]
– nachfolgend „Arbeitnehmer“ –
wird folgende Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag vom [Datum des Hauptvertrags] geschlossen:
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit ganz oder teilweise im Homeoffice auszuüben. Homeoffice im Sinne dieser Vereinbarung ist die regelmäßige Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb der Betriebsräume des Arbeitgebers, insbesondere in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers.
§ 2 Umfang des Homeoffice
( ) dauerhaft ( ) an bestimmten Tagen: [z. B. 2 Tage pro Woche] ( ) nach vorheriger Abstimmung im Einzelfall
Ein Anspruch auf Homeoffice über den vereinbarten Umfang hinaus besteht nicht.
§ 3 Arbeitszeit und Erreichbarkeit
Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bleibt durch das Homeoffice unberührt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die geltenden Regelungen zur Arbeitszeit, zu Pausen sowie zu Ruhezeiten einzuhalten.
Die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers im Homeoffice besteht während der vereinbarten Arbeitszeiten über folgende Kommunikationsmittel: [z. B. Telefon, E-Mail, interne Systeme].
§ 4 Arbeitszeiterfassung
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitszeit auch im Homeoffice vollständig, korrekt und zeitnah zu erfassen. Die Arbeitszeiterfassung erfolgt über [System / Verfahren benennen]. Überstunden bedürfen auch im Homeoffice der vorherigen Genehmigung durch den Arbeitgeber.
§ 5 Arbeitsmittel
( ) Der Arbeitgeber stellt die für die Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung. ( ) Der Arbeitnehmer nutzt eigene Arbeitsmittel.
Sofern eigene Arbeitsmittel genutzt werden, bleibt der Arbeitnehmer für deren ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 6 Datenschutz und Datensicherheit
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auch im Homeoffice sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere sind personenbezogene Daten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Unterlagen und Datenträger sind sicher aufzubewahren. Elektronische Systeme dürfen nur unter Verwendung der vom Arbeitgeber freigegebenen Sicherheitsmaßnahmen genutzt werden.
§ 7 Arbeitsschutz
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seinen Homeoffice-Arbeitsplatz so einzurichten, dass die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Ergonomie eingehalten werden. Der Arbeitgeber ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung Auskünfte zum Homeoffice-Arbeitsplatz einzuholen, ohne die Privatsphäre des Arbeitnehmers unangemessen zu beeinträchtigen.
§ 8 Widerruf des Homeoffice
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Homeoffice-Regelung aus betrieblichen Gründen oder bei Verstößen gegen diese Vereinbarung mit einer Frist von [z. B. 2 Wochen] zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform.
§ 9 Haftung und Versicherungsschutz
Für Tätigkeiten im Homeoffice gelten die gesetzlichen Regelungen zum Unfallversicherungsschutz. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Diese Zusatzvereinbarung tritt am [Datum] in Kraft. Im Übrigen bleiben die Regelungen des bestehenden Arbeitsvertrags unverändert bestehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Ort, Datum
Unterschrift Arbeitgeber
Unterschrift Arbeitnehmer