Ein Midijob ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im sogenannten Übergangsbereich. Er liegt zwischen einem Minijob und einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Der monatliche Verdienst liegt aktuell zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro brutto. Arbeitnehmer sind vollständig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert, zahlen jedoch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Einkommen gleitend ansteigen.
Ein Midijob wird über die Krankenkasse des Arbeitnehmers angemeldet.
Warum ein Arbeitsvertrag beim Midijob sinnvoll ist
Auch bei einem Midijob sollten die Arbeitsbedingungen klar und schriftlich festgehalten werden. Ein Arbeitsvertrag schafft Transparenz und hilft, spätere Missverständnisse zu vermeiden – etwa bei Arbeitszeit, Vergütung oder Kündigung.
Ein schriftlicher Vertrag ist zwar rechtlich nicht zwingend erforderlich, in der Praxis jedoch dringend zu empfehlen und entspricht den Anforderungen des Nachweisgesetzes.
Checkliste: Was sollte ein Midijob-Arbeitsvertrag enthalten?
Nutzen Sie diese Checkliste zur Orientierung, ob ein Arbeitsvertrag vollständig ist:
Vertragsgrundlagen
☐ Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
☐ Beginn des Arbeitsverhältnisses
☐ Tätigkeitsbezeichnung / Aufgabenbereich
Arbeitsbedingungen
☐ Regelmäßige Arbeitszeit
☐ Arbeitsort oder Hinweis auf flexiblen Einsatz
☐ Vergütung (Midijob-Bereich)
Rechtliche Punkte
☐ Hinweis auf sozialversicherungspflichtiges Midijob-Arbeitsverhältnis
☐ Urlaubsanspruch (gesetzlicher Mindesturlaub)
☐ Kündigungsfristen
☐ Probezeit (optional)
Ergänzende Regelungen
☐ Überstunden / Mehrarbeit
☐ Geltung von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen (falls relevant)
Muster: Arbeitsvertrag für einen Midijob (zur Orientierung)
Arbeitsvertrag für einen Midijob
zwischen
Firma / Arbeitgeber: Muster GmbH Musterstraße 1 12345 Musterstadt
– nachfolgend „Arbeitgeber“ –
und
Arbeitnehmer: Max Mustermann Musterweg 10 12345 Musterstadt
– nachfolgend „Arbeitnehmer“ –
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses und Tätigkeit
Der Arbeitnehmer tritt seine Beschäftigung am 01.06.2026 an. Er wird als Sachbearbeiter im Kundenservice beschäftigt.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Direktionsrechts andere, gleichwertige Tätigkeiten übertragen, sofern diese seinen Fähigkeiten und Qualifikationen entsprechen.
§ 2 Arbeitsort
Der regelmäßige Arbeitsort ist der Betrieb des Arbeitgebers in Musterstadt. Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen einen anderen zumutbaren Arbeitsort zuzuweisen.
§ 3 Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 20 Stunden pro Woche. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und werden im Voraus abgestimmt.
§ 4 Vergütung
Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von 1.200,00 Euro.
Das Arbeitsverhältnis wird als Midijob im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich geführt. Der Arbeitnehmer unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht. Die Berechnung der Arbeitnehmerbeiträge erfolgt gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen für Midijobs.
Die Vergütung wird jeweils zum Monatsende auf ein vom Arbeitnehmer benanntes Konto überwiesen.
§ 5 Überstunden und Mehrarbeit
Überstunden sind nur zu leisten, wenn sie aus betrieblichen Gründen erforderlich sind und vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet oder genehmigt wurden.
Überstunden werden grundsätzlich durch Freizeitausgleich abgegolten. Eine Vergütung von Überstunden erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
§ 6 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt dieser 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei einer abweichenden Verteilung der Arbeitstage reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Der Urlaub ist rechtzeitig zu beantragen und unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu nehmen.
§ 7 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und spätestens am dritten Kalendertag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
§ 8 Probezeit
Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
§ 9 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Soweit auf das Arbeitsverhältnis Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen Anwendung finden, gelten diese in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Musterstadt, den 01.05.2026
Unterschrift Arbeitgeber: ___________________________
Unterschrift Arbeitnehmer: ___________________________
Dieses Muster stellt eine Orientierungshilfe dar. Je nach Branche, Tarifbindung oder individueller Situation können zusätzliche oder abweichende Regelungen erforderlich sein. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich fachkundige Beratung.