Die gesetzliche Krankenversicherung deckt Kosten beim Zahnarzt nicht vollständig ab. Sie arbeitet mit einem Regelsatz, der unabhängig von der gewählten Versorgung Festzuschüsse gewährt. Das Problem: Guter Zahnersatz ist teuer und die Kassenleistungen sind im Verhältnis dazu recht gering.
Beispiel: Ein Implantat kostet mit allen Leistungen um die 2.000 €. Der Zuschuss der Kasse liegt je nach erforderlichen Leistungen des Zahnarztes in der Regel deutlich unter 1.000 €. Für sie heißt das, dass sie weit mehr als 1000 € dazu bezahlen müssen, um den gewünschten Zahnersatz zu bekommen.
Eine Zahnzusatzversicherung schließt solche Finanzierungslücken. Je nach Anbieter übernimmt sie 80 % oder sogar 90 % der verbleibenden Kosten.
Gründe für eine Kündigung
Da die Konkurrenz auf dem Markt der Zahnzusatzversicherung immens ist, lohnt sich der regelmäßige Vergleich. Oft ist die Kündigung der alten und der Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung die logische, weil kostensparende Folge.
Zudem kündigen Verbraucher ihre Zahnzusatzversicherung oft auch aus finanziellen Gründen. Je älter Sie sind, wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, desto teurer werden die monatlichen Beiträge. Wer sich das nicht mehr leisten kann, muss den Vertrag auflösen.
Was bezahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse orientiert ihre Zuschüsse am gestellten Befund des Zahnarztes. Sie tritt für die kostengünstigste Lösung ein, die der zweckmäßigen Standardversorgung entspricht.
Beispiel: Soll ein Zahn überkront werden, übernimmt sie nicht die kosmetisch ideale Lösung, sondern sie bezahlt immer den Wert, den Metallkronen verursachen würden.
Ähnlich sieht es bei einem Zahnunfall aus. Bricht Ihnen bei einem Sturz ein Zahn ab, zahlen Krankenkassen nur den Regelsatz. Wollen Sie eine kosmetisch optimale Lösung für den Schaden erreichen, müssen sie kräftig dazu bezahlen.
Zahnersatz wie Kronen, Brücken sowie Teil- und Komplettprothesen sind besonders teuer. Die Krankenkassen orientieren sich an einem Katalog. Dort wird der zahnmedizinische Befund eingruppiert. Es gibt ungefähr 50 unterschiedliche Befunde, die individuell zusammengenommen den Festzuschuss ergeben. Die Erfahrung zeigt, dass die Festzuschüsse im Schnitt 50 % der Kosten decken, die eine typische Regelversorgung verursacht.
Füllungen für Löcher in den Zähnen, Zahnreinigungen und andere zahnerhaltende Maßnahmen bezuschusst die Krankenkasse mit relativ geringen Festzuschüssen. Wenn Sie eine Behandlung gegen Parodontose benötigen oder eine Wurzelbehandlung über sich ergehen lassen müssen, wird es schwieriger. Das bezahlt die Krankenkasse nämlich nur in Einzelfällen.
Das Bonusheft der Krankenkasse
Können Sie über einen Zeitraum von mehreren Jahren den regelmäßigen Vorsorgebesuch beim Zahnarzt nachweisen, dann steigt die Höhe des Festzuschusses schrittweise an. Höchstens 65 % beträgt der Festzuschuss bezogen auf die Regelversorgung. Sie bleiben also ohne Zahnzusatzversicherung mindestens auf 35 % der Kosten sitzen.
Zahnzusatzversicherung kündigen
Haben Sie sich nach Abwägung aller Fakten dazu entschlossen, die Zahnzusatzversicherung zu kündigen, ist das ganz einfach. Setzen einen kurzen Zweizeiler auf oder nutzen unseren Vordruck. Vergessen Sie nicht, Absender und Empfängerdaten korrekt einzutragen und Ihre Versicherungsnummer zu ergänzen. Kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin und lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.