Nach einer Beitragserhöhung haben Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei einer außerordentlichen Kündigung ist die 18-monatige Mindestversicherungszeit unerheblich. Füllen Sie einfach den nachstehenden Vordruck unter Angabe Ihrer Vertragsnummer und des Kündigungszeitpunktes aus, und leiten Sie das Schreiben unterzeichnet an Ihre Krankenkasse weiter. Der Text auf der Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar.
Wichtig: Sonderkündigungsrecht besteht nur innerhalb von 2 Monaten nach Beitragserhöhung. Kündigungsfrist immer zwei Monate zum Ende des Kalendermonats.
Beispiel: Am 13.3.2007 möchte Herr X die Mitgliedschaft in seiner Krankenkasse kündigen. Als Aufhebungstermin gilt somit der 31.5.2007. Diesen Termin müsste Herr X auf dem Vordruck in das Feld zum Kündigungstermin eingeben.