Zahlungserinnerung schreiben – Muster für Firmen zum Ausfüllen

Wenn ein Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist eine freundliche Zahlungserinnerung meist der beste erste Schritt – oft steckt nur ein Versehen dahinter. Mit unserer Vorlage erstellen Sie eine höfliche, aber bestimmte Erinnerung in wenigen Minuten online: Rechnungsdaten und neue Frist eintragen, drucken oder als PDF speichern, kostenlos und ohne Anmeldung.

Mit unserer Vorlage geht das ganz unkompliziert

  • Direkt online ausfüllen — kein Word, kein PDF-Editor nötig
  • Vorformulierter Mustertext, den Sie frei anpassen können
  • Mit einem Klick drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
  • Komplett kostenlos, ohne Registrierung oder Anmeldung
  • Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät — keine Datenspeicherung

Vorlage Zahlungserinnerung – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden

Tragen Sie Ihre Daten in die blau markierten Felder ein — das sind die Pflichtfelder, die Sie in jedem Fall an Ihre Situation anpassen müssen. Auch der übrige Brieftext lässt sich durch Klick direkt im Brief ändern. Bitte prüfen Sie den kompletten Brief vor dem Versand und passen Sie ihn bei Bedarf an — auch nicht markierte Formulierungen können in Ihrem Fall unpassend sein. Wenn Sie fertig sind:

  • Drucken oder als PDF speichern
  • Per E-Mail senden — öffnet Ihr E-Mail-Programm mit fertigem Brief
  • Als Text anzeigen zum Kopieren in andere Anwendungen
  • Zurücksetzen, um neu zu starten

Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät — wir speichern nichts.

Ihr Firmenname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefon: optional
E-Mail: optional


Name des Kunden / Firma
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Ort,

Zahlungserinnerung zu Rechnung Nr. Rechnungsnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Durchsicht unserer Unterlagen ist uns aufgefallen, dass die folgende Rechnung bislang noch nicht ausgeglichen wurde:

Rechnungsnummer: Rechnungsnummer
Rechnungsdatum: TT.MM.JJJJ
Ursprüngliches Fälligkeitsdatum: TT.MM.JJJJ
Offener Betrag: 0,00 €

Sicher ist Ihnen die Fälligkeit dieser Rechnung nur entgangen. Wir möchten Sie daher freundlich daran erinnern und bitten Sie, den offenen Betrag bis spätestens TT.MM.JJJJ auf das unten genannte Konto zu überweisen.

Bankverbindung:
Kontoinhaber / IBAN / BIC / Bank

Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich bereits veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. Bei Fragen zur Rechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


_____________________________
Vorname Nachname / Firma

Reintext zum Kopieren

Sie können den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

Klassische PDF-Vorlage zum Herunterladen

Das Wichtigste in Kürze: Eine Zahlungserinnerung ist eine freundliche Aufforderung, keine förmliche Mahnung. Sie sollte die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, den offenen Betrag und eine neue, angemessene Frist nennen. In Deutschland besteht keine Pflicht, vor rechtlichen Schritten zu erinnern – üblich sind aber ein bis zwei Erinnerungen. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gerät ein Kunde in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB); ab dann sind Verzugszinsen und Mahngebühren möglich.

Warum eine Zahlungserinnerung sinnvoll ist

Eine Zahlungserinnerung weist den Kunden sachlich darauf hin, dass eine Rechnung noch offen ist – häufig steckt nur ein Versehen oder ein Missverständnis dahinter. Sie gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, den Zahlungsprozess ohne juristische Schritte zu klären, und hält gleichzeitig die Geschäftsbeziehung aufrecht. Ein höflicher, aber bestimmter Ton zeigt Seriosität und sorgt für klare Kommunikation.

Was gehört in eine Zahlungserinnerung?

  • Betreffzeile: klar erkennbar, zum Beispiel „Zahlungserinnerung: Rechnung Nr. … vom …".
  • Höfliche Einleitung: sachlich und ohne aggressiven Ton.
  • Details zur Rechnung: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Fälligkeitstermin und offener Betrag.
  • Neue Zahlungsfrist: freundlich, aber bestimmt eine konkrete, angemessene Frist setzen.
  • Hinweis auf mögliche Folgen: sachlich, nicht drohend, falls die Zahlung ausbleibt.
  • Bankverbindung: erneut angeben, damit die Zahlung unkompliziert möglich ist.
  • Abschlusshinweis: Bitte, das Schreiben bei bereits erfolgter Zahlung als gegenstandslos zu betrachten.

Rechtliche Grundlagen und Fristen

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, vor rechtlichen Schritten eine Zahlungserinnerung zu verschicken. Üblich ist es dennoch, ein bis zwei Erinnerungen zu senden, bevor ein Mahnverfahren angestoßen wird. Die Zahlungserinnerung gilt nicht als Mahnung im rechtlichen Sinne, sondern als freundliche Aufforderung. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gerät ein Kunde in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB); ab diesem Zeitpunkt können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden.

Formulierungsbeispiele je nach Situation

Je nach Kundenbeziehung und Dauer des Verzugs können Sie den Ton anpassen. Diese Textbausteine können Sie direkt in den Brief oben übernehmen:

Freundliche Erinnerung (Neukunden, kleine Verzögerung):
„Vielleicht ist Ihnen die Fälligkeit unserer Rechnung vom [Datum] entgangen. Daher möchten wir Sie freundlich daran erinnern, dass der Betrag in Höhe von [Betrag] noch offen ist. Wir bitten Sie, die Zahlung bis spätestens [neue Frist] zu veranlassen."

Bestimmtere Erinnerung (längere Verspätung):
„Leider konnten wir bisher keinen Zahlungseingang für unsere Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Datum] feststellen. Bitte begleichen Sie den offenen Betrag von [Betrag] bis spätestens [neue Frist], um weitere Maßnahmen zu vermeiden."

Letzte Erinnerung (vor rechtlichen Schritten):
„Trotz unserer bisherigen Erinnerung ist der Rechnungsbetrag von [Betrag] noch immer offen. Sollten wir bis zum [Datum] keinen Zahlungseingang feststellen, sehen wir uns leider gezwungen, weitere Schritte einzuleiten und Verzugszinsen sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen."

Häufige Fehler

  • Zu aggressiver oder drohender Ton bei der ersten Erinnerung – das belastet die Kundenbeziehung unnötig.
  • Rechnungsnummer, Datum oder offener Betrag fehlen, sodass der Kunde erst suchen muss.
  • Keine neue, konkrete Frist gesetzt.
  • Bankverbindung nicht wiederholt, obwohl die schnelle Zahlung erleichtert werden soll.

Häufige Fragen

Ist eine Zahlungserinnerung dasselbe wie eine Mahnung?
Nein. Die Zahlungserinnerung ist eine freundliche Aufforderung. Eine Mahnung ist die förmlichere Stufe; rechtlich kann bereits die erste Aufforderung Verzugsfolgen auslösen, wenn kein Fälligkeitsdatum vereinbart war.

Wie viele Erinnerungen sollte ich schicken?
Üblich sind ein bis zwei Erinnerungen, bevor ein gerichtliches Mahnverfahren in Betracht kommt. Eine feste Vorgabe gibt es nicht.

Darf ich Mahngebühren verlangen?
Sobald sich der Kunde in Verzug befindet, sind Verzugszinsen und der Ersatz notwendiger Kosten grundsätzlich möglich. Für die reine, freundliche Erinnerung sollten Sie in der Regel noch keine Gebühren berechnen.

Kann ich die Erinnerung per E-Mail senden?
Ja. Eine E-Mail ist üblich und praktisch. Für den späteren Nachweis kann bei größeren Beträgen ein Versand per Post oder Einschreiben sinnvoll sein.

Was Sie noch wissen sollten

Die Grenze zwischen Erinnerung und Mahnung ist oft unklar. Als Orientierung: Die erste, freundliche Erinnerung dient dem guten Verhältnis; erst wenn sie erfolglos bleibt, wird der Ton verbindlicher. Wer den Zahlungseingang dokumentieren möchte, notiert das Versanddatum und wählt bei höheren Beträgen einen nachweisbaren Versandweg. Handelt es sich um eine offene Miete statt einer Kundenrechnung, ist unsere Vorlage „Zahlungserinnerung wegen rückständiger Miete" für Vermieter oft passender.

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