Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, auf die Ausweisung der Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen zu verzichten. Dies bietet sowohl Ihnen als Unternehmer als auch Ihren Kunden einige Vorteile, erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Regelungen. Um Fehler bei der Rechnungsstellung zu vermeiden und gleichzeitig professionell aufzutreten, empfiehlt sich die Verwendung einer speziellen Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine solche Vorlage enthalten sollte, welche Besonderheiten für Kleinunternehmer gelten und wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.
Wer gilt als Kleinunternehmer?
Gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind Kleinunternehmer Unternehmen, deren Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr 22.000 Euro (seit 2020) nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer befreit, was bedeutet, dass sie keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen müssen. Diese Regelung soll insbesondere Existenzgründern und kleinen Betrieben den Einstieg erleichtern.
Ob Sie als Kleinunternehmer gelten, wird nicht automatisch festgelegt, sondern hängt von Ihrer Entscheidung und den gesetzlichen Vorgaben ab. Sie müssen beim Finanzamt aktiv angeben, ob Sie als Kleinunternehmer geführt werden möchten. Entscheiden Sie sich dafür, können Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, was auch in Ihrem Rechnungsmuster berücksichtigt werden muss. Andernfalls gelten die allgemeinen Umsatzsteuerregeln. Wenn Sie sich nicht für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, müssen Sie in Ihren Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen.
Pflichtangaben in der Rechnung für Kleinunternehmer
Auch wenn Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen müssen, unterliegen ihre Rechnungen dennoch bestimmten gesetzlichen Anforderungen. Eine Muster-Rechnung für Kleinunternehmer muss folgende Pflichtangaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens und des Kunden: Sowohl der Rechnungssteller als auch der Kunde müssen eindeutig benannt werden.
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Auch als Kleinunternehmer müssen Sie Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID angeben, selbst wenn Sie keine Umsatzsteuer erheben.
- Rechnungsdatum: Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird, muss klar ersichtlich sein.
- Rechnungsnummer: Jede Rechnung muss eine fortlaufende und einmalige Rechnungsnummer enthalten, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
- Leistungsbeschreibung: Die erbrachte Leistung oder gelieferte Ware muss klar beschrieben werden, damit ersichtlich ist, worauf sich die Rechnung bezieht.
- Leistungsdatum: Wenn das Datum der Lieferung oder Leistungserbringung von dem Rechnungsdatum abweicht, muss dies ebenfalls auf der Rechnung vermerkt sein.
- Rechnungsbetrag: Der Betrag, der für die Leistung oder Lieferung in Rechnung gestellt wird, sollte klar und verständlich aufgeführt sein. Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, wird nur der Nettobetrag genannt.
Hinweis auf Kleinunternehmerregelung:
Sehr wichtig ist der Hinweis, dass der Rechnungssteller die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Ein üblicher Formulierungsvorschlag lautet: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
So sollte eine Rechnungsvorlage gestaltet sein
Eine gutes Rechnungsmuster sollte nicht nur alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten, sondern auch eine einfache und klare Struktur aufweisen, um die Rechnung sowohl für den Aussteller als auch den Empfänger übersichtlich zu gestalten. Zu den notwendigen Angaben gehören der vollständige Name und die Anschrift des Rechnungsausstellers und des Kunden, das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer, eine genaue Beschreibung der erbrachten Leistungen oder Lieferungen, das Leistungsdatum sowie der Rechnungsbetrag. Wenn Umsatzsteuer anfällt, muss diese klar ausgewiesen werden.
Zusätzlich ist es entscheidend, dass die Vorlage auch automatisch Berechnungen durchführt. Eine gute Vorlage sollte also in der Lage sein, den Nettobetrag, den Steuersatz und den Gesamtbetrag zu berechnen. Das spart Zeit und minimiert die Gefahr von Berechnungsfehlern. Eine solche Funktionalität ist besonders in Excel- oder Word-Formaten möglich, die mit integrierten Formeln arbeiten.
Darüber hinaus sollte die Rechnungsvorlage Platz für individuelle Angaben wie die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID sowie für Zahlungsbedingungen (wie Zahlungsziel oder Skonto) bieten. Durch die Integration eines professionellen Layouts und des Unternehmenslogos wirkt die Vorlage nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch optisch ansprechend.
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