Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer - PDF Muster

Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, auf die Ausweisung der Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen zu verzichten. Dies bietet sowohl Ihnen als Unternehmer als auch Ihren Kunden einige Vorteile, erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Regelungen. Um Fehler bei der Rechnungsstellung zu vermeiden und gleichzeitig professionell aufzutreten, empfiehlt sich die Verwendung einer speziellen Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine solche Vorlage enthalten sollte, welche Besonderheiten für Kleinunternehmer gelten und wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.

Wer gilt als Kleinunternehmer?

Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gelten im Jahr 2026 diejenigen als Kleinunternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreiten wird.

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer. Kleinunternehmer erheben keine Umsatzsteuer und führen diese nicht an das Finanzamt ab. Im Gegenzug dürfen sie in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Regelung soll insbesondere Gründern und kleineren Betrieben den administrativen Aufwand erleichtern. Ob Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden, entscheiden Sie im Rahmen Ihrer steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt. Die Anwendung ist freiwillig.

Entscheiden Sie sich dafür, muss Ihre Rechnung einen entsprechenden Hinweis enthalten, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird. Verzichten Sie auf die Regelung, gelten die allgemeinen umsatzsteuerlichen Vorschriften mit Ausweis und Abführung der Umsatzsteuer.
 

Pflichtangaben in der Rechnung für Kleinunternehmer

Auch wenn Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen müssen, unterliegen ihre Rechnungen dennoch bestimmten gesetzlichen Anforderungen. Eine Muster-Rechnung für Kleinunternehmer muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens und des Kunden: Sowohl der Rechnungssteller als auch der Kunde müssen eindeutig benannt werden.
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Auch als Kleinunternehmer müssen Sie Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID angeben, selbst wenn Sie keine Umsatzsteuer erheben.
  • Rechnungsdatum: Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird, muss klar ersichtlich sein.
  • Rechnungsnummer: Jede Rechnung muss eine fortlaufende und einmalige Rechnungsnummer enthalten, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
  • Leistungsbeschreibung: Die erbrachte Leistung oder gelieferte Ware muss klar beschrieben werden, damit ersichtlich ist, worauf sich die Rechnung bezieht.
  • Leistungsdatum: Wenn das Datum der Lieferung oder Leistungserbringung von dem Rechnungsdatum abweicht, muss dies ebenfalls auf der Rechnung vermerkt sein.
  • Rechnungsbetrag: Der Betrag, der für die Leistung oder Lieferung in Rechnung gestellt wird, sollte klar und verständlich aufgeführt sein. Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, wird nur der Nettobetrag genannt.

Hinweis auf Kleinunternehmerregelung:
Sehr wichtig ist der Hinweis, dass der Rechnungssteller die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Ein üblicher Formulierungsvorschlag lautet: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
 


Unsere Empfehlung zur rechtssicheren Rechnungserstellung

Die Anforderungen an Rechnungen für Kleinunternehmer haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Themen wie E-Rechnung, digitale Archivierung, Pflichtangaben und formale Vorgaben spielen eine immer größere Rolle. Um Fehler zu vermeiden und rechtliche Risiken zu reduzieren, empfehlen wir die Nutzung einer professionellen Buchhaltungssoftware wie sevdesk. Dort können Sie mit fertigen Templates in wenigen Minuten rechtskonforme Rechnungen erstellen und zugleich Ihre gesamte Buchhaltung strukturiert verwalten – von Angeboten über Rechnungen bis hin zu Zahlungseingängen.

Gegen eine monatliche Gebühr erhalten Sie eine Lösung, die Prozesse automatisiert und die gesetzlichen Entwicklungen laufend berücksichtigt. Von der dauerhaften Nutzung reiner PDF- oder Word-Vorlagen raten wir aufgrund der steigenden formalen und technischen Anforderungen inzwischen eher ab.

 

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