Widerspruch gegen Strompreiserhöhung - PDF-Vorlage nutzen und Zeit sparen!

Eine Erhöhung der Strompreise durch den Energieversorger kann für Verbraucher eine große Belastung darstellen. Sie haben bei einer Erhöhung das Recht, Widerspruch einzulegen. In diesem Leitfaden bieten wir Ihnen nicht nur wertvolle Informationen zu den rechtlichen Aspekten, sondern auch praktische Tipps für den Widerspruchsprozess. Nutzen Sie auch unsere kostenlose Vorlage, um Ihren Widerspruch schnell und einfach zu gestalten. Ändern Sie den Mustertext beliebig nach Ihren Erfordernissen ab.
 

Was ist ein Widerspruch gegen eine Strompreiserhöhung?

Ein Widerspruch gegen eine Strompreiserhöhung ist ein formelles Schreiben, das Sie an Ihren Stromanbieter senden, um Ihre Unzufriedenheit mit der Preiserhöhung auszudrücken und eine Überprüfung zu fordern.


Rechtliche Grundlagen

Das Recht, gegen eine Strompreiserhöhung Widerspruch einzulegen, ergibt sich aus § 315 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der die Billigkeitskontrolle von Preiserhöhungen regelt. Darüber hinaus sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Stromanbieters sowie die StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) relevant.
 

Wie lege ich Widerspruch ein?

  • Prüfen Sie die Mitteilung: Lesen Sie die Mitteilung zur Preiserhöhung sorgfältig durch und achten Sie auf die Fristen.
  • Formulieren Sie den Widerspruch: Verfassen Sie ein formelles Schreiben, in dem Sie den Widerspruch begründen. Nutzen Sie gerne unsere Vorlage, die Sie auf unserer Webseite finden.
  • Senden Sie den Widerspruch: Schicken Sie das Schreiben per Einschreiben an den Stromanbieter. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg als Nachweis auf.

Wichtige Hinweise

  • Achten Sie darauf, die im Schreiben genannten Fristen einzuhalten. Versäumen Sie diese, ist der Widerspruch unwirksam.
  • Ihr Stromanbieter ist verpflichtet, auf Ihren Widerspruch zu reagieren und diesen zu prüfen.


In welchen Fällen wird einem Widerspruch entsprochen?

Ein Widerspruch gegen eine Strompreiserhöhung hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Erhöhung unverhältnismäßig oder nicht nachvollziehbar ist. Beispielsweise muss der Stromanbieter in der Lage sein, die Gründe für die Preiserhöhung transparent darzulegen. Wenn dies nicht der Fall ist oder wenn die Erhöhung übermäßig hoch ausfällt, stehen die Chancen gut, dass Ihrem Widerspruch entsprochen wird.


Welche Alternativen habe ich, wenn mein Widerspruch erfolglos ist?

Sollte Ihr Widerspruch abgelehnt werden, gibt es mehrere Alternativen:

  • Sonderkündigungsrecht: Eine Preiserhöhung berechtigt Sie in der Regel zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Achten Sie jedoch auf die Kündigungsfristen.
  • Rechtliche Beratung: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Preiserhöhung ungerechtfertigt ist, können Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.
  • Anbieterwechsel: Als letzte Möglichkeit können Sie den Stromanbieter wechseln. Vergleichen Sie die Angebote und wählen Sie einen Anbieter, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
  • Verbraucherzentrale: Sie können sich an die Verbraucherzentrale wenden, die in solchen Fällen oft hilfreiche Informationen und Unterstützung bieten kann.


Vorlage für den Widerspruch nutzen

Auf unserer Webseite bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorlage für den Widerspruch gegen eine Strompreiserhöhung an. Diese können Sie herunterladen, ausfüllen und an Ihren Stromanbieter senden.
 

 

Wichtig: Stromanbieter immer ohne Bonus vergleichen

Viele Verbraucher ärgern sich über plötzliche Preiserhöhungen bei ihrem Stromanbieter – dabei ist ein Wechsel heute einfacher denn je. Wenn Sie nach einem neuen Tarif suchen, sollten Sie jedoch vorsichtig sein: Viele Anbieter locken mit Neukundenboni, die nur im ersten Jahr gelten und die tatsächlichen Kosten verschleiern. Um späteren Ärger durch versteckte Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, Tarife ohne Boni zu vergleichen. Über die Vergleichsplattform des unten aufgeführten Anbieters können Sie die Boni bequem herausrechnen und langfristig faire Konditionen sicherstellen.

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Stadtwerke, Energieversorger, Eon, RWE, Vattenfall, Energiekosten

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