Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben, wird dieser rechtsgültig und Sie müssen ihn einhalten. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die Ihnen den Widerruf ermöglichen. Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Paragrafen 355 bis 359 sind dafür vorgesehen. Für Sie am wichtigsten ist § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Das wichtigste zuerst: Sie haben grundsätzlich 14 Tage Zeit, einen Vertrag schriftlich zu widerrufen, wenn Sie vom Verkäufer darüber schriftlich belehrt worden sind. Das Gesetz schützt aber nur vor überraschend geschlossenen Verträgen und auch nur dann, wenn Privatpersonen ein Vertrag abschließen. Im Business-to-Business-Geschäft (B2B) gilt das § 355 BGB nicht. Das gesetzlich verbriefte Widerrufsrecht für Privatpersonen/Endverbraucher greift bei folgenden Vertragsformen:
- Fernabsatzverträge wie die Bestellung von Waren aus einem Katalog, Bestellung per Brief, Vertragsabschluss per Telefonat, E-Mail oder auf einer Webseite im Internet. Es gibt Ausnahmen beim Fernabsatzgeschäft und zwar immer dann, wenn sie den Vertragsgegenstand in Form von Software als Download bestellen. Sobald Sie den Button geklickt haben und die Software herunterladen, gibt es kein Zurück mehr. Grund ist, dass die erbrachte Leistung faktisch nicht zurückgegeben werden kann.
- Haustürgeschäfte: Immer dann, wenn Sie ein Vertreter überrascht und in Ihrer Privatwohnung einen Vertrag mit Ihnen abschließt, können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Achtung: Kündigt sich der Vertreter vorher telefonisch an, handelt es sich nicht um ein überraschendes Haustürgeschäft und die Widerrufsfrist greift nicht!
- Versicherungsgeschäfte: Dabei haben Verbraucher immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht
- Ratenliefervertrag: Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, die aus wiederkehrenden Leistungen besteht, also z. B. alle 2 Wochen eine Lieferung von 2 Kästen Wasser
- Fernunterricht: Wenn Sie sich in einer Fernuni einschreiben, haben sie generell ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Fristen: 14 Tage Zeit für den Widerruf
Seit Mitte 2014 gilt die 14-tägige Widerrufsfrist in allen EU-Ländern. Auch, wenn Sie im Internet Waren aus dem Ausland bestellen, steht Ihnen die Widerrufsfrist zu. Diese muss aber in der Widerrufsbelehrung stehen. Meist ist sie bei Auslandsgeschäften auf 4 Wochen erweitert. Prüfen Sie deshalb unbedingt den Eintrag. Falls keine Widerrufsbelehrung zu finden ist, dann gilt eine Frist von einem Jahr.
Es reicht nicht aus, lediglich die Ware zurückzusenden bzw. zurückzugeben, um den Vertrag wirksam zu widerrufen. Das war bis Mitte 2014 in Ordnung, doch mit der Neuregelung des Widerrufsrechts ist das hinfällig. Um ihren Widerruf geltend zu machen, müssen Sie ihn schriftlich erklären. Als Vorlage kann Ihnen dafür unser Formular zum Vertragswideruf dienen. Sie müssen keinen Grund für ihren Widerruf angeben. Sie müssen in jeden Fall sicherstellen, dass Ihr Anschreiben mit dem Widerruf sowie die bestellte Ware vor Fristablauf beim Vertragspartner eingeht.