Patientenverfügung

Kommt man aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung einmal in die Situation, seinen Willen oder seine Wünsche nicht mehr äußern zu können, bestimmen Dritte über den Fortgang einer medizinischen Behandlung oder Pflege. Mit dem Verfassen einer Patientenverfügung kann man selbst im Vorfeld regeln, wie im Fall der Fälle zu verfahren ist. Eine Patientenverfügung kann von volljährigen geschäftsfähigen Personen zum Selbstzweck verfasst werden. Sie bedarf keiner bestimmten Form, muss jedoch unterschrieben sein.

Tipp: Lassen Sie eine dritte Person als Zeugen Ihre Patientenverfügung gegenzeichnen. Bewahren Sie die Patientenverfügung an einem Ort auf, von welchem die eingeweihten Personen innerhalb der Familie leichten Zugriff haben.

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