Kostenvoranschlag schreiben: Vorlage zum Ausfüllen und Berechnen

Kostenvoranschlag schreiben: Vorlage zum Ausfüllen und Berechnen – Vorschau der ausgefüllten Vorlage

Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, meist schriftlich, was ein Auftrag voraussichtlich kosten wird. Handwerker, Werkstätten und Selbstständige erstellen ihn meist, bevor der Kunde den Auftrag erteilt. Er ist in der Regel keine feste Preiszusage und im Zweifel kostenlos (§ 632 Abs. 3 BGB). Zeichnen sich deutlich höhere Kosten ab, müssen Sie das dem Kunden unverzüglich sagen. Mit unserem Muster tragen Sie die Positionen ein, und die Seite rechnet Summe, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag aus.

Ihre Vorteile mit unserer Vorlage

Mit der Vorlage von kostenlose-vordrucke.de schreiben Sie Ihren Kostenvoranschlag direkt im Browser, ohne Anmeldung. Sie tragen Menge und Preis ein, und die Seite rechnet jede Position, die Summe, die Umsatzsteuer und den Gesamtbetrag. Der Hinweis, dass es eine unverbindliche Schätzung ist, steht schon im Text. Für Kleinunternehmer gibt es eine eigene Auswahl. Schreiben Sie an Privatkunden, wählen Sie bei 19 % oder 7 % „Privatkunde“, dann stehen die Preise mit Umsatzsteuer im Kostenvoranschlag. Am Ende drucken Sie den Kostenvoranschlag, speichern ihn als PDF oder kopieren den Text, zum Beispiel nach Word. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Kostenvoranschlag erstellen: Vorlage ausfüllen, berechnen und als PDF speichern

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    Positionen eintragenUmsatzsteuer wählen, dann Leistung, Menge und Preis in die blauen Felder eintragen. Der Gesamtbetrag erscheint sofort.
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    Kostenvoranschlag ergänzenIhre Daten, den Kunden und das Vorhaben eintragen und alles noch einmal durchlesen.
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    FertigDrucken, als PDF speichern oder per E-Mail senden.

🔒 Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern sie nicht.

Umsatzsteuer

Zwei Steuersätze in einem Kostenvoranschlag rechnet die Vorlage nicht.

Reparaturen und Wartung an Bauwerken bis 500 Euro netto für die einzelne Leistung gelten in der Regel nicht als Bauleistung. Fragen Sie Bau- und Reinigungsfirmen nach dem Nachweis USt 1 TG. Als Kleinunternehmer wählen Sie in der Regel oben „Kleinunternehmer“.

Positionen

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Noch keine Positionen eingetragen

Ihre Positionen erscheinen unten im Kostenvoranschlag. Die Knöpfe zum Drucken stehen unter dem Kostenvoranschlag.

* Unverbindliche Berechnung aus Ihren Angaben. Die Seite prüft nicht, ob Preise und Steuersatz zu Ihrem Fall passen. Bitte prüfen Sie die Angaben, bevor Sie den Kostenvoranschlag verschicken.

    Firma oder Name
    Straße und Hausnummer
    PLZ Ort
    Telefon: optional
    E-Mail: optional
    Web: optional


    Firma oder Name des Kunden
    Straße und Hausnummer
    PLZ Ort

    Ort,

    Kostenvoranschlag für z. B. Bad streichen, Musterstraße 1

    Nummer: optional

    Sehr geehrte Frau Muster,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Ihren Angaben schätzen wir die Kosten so:

    Dieser Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten nach dem heutigen Stand. Er ist kein Festpreis, kein bindendes Angebot und keine Rechnung. Zeichnet sich ab, dass die Kosten wesentlich höher werden, sagen wir Ihnen unverzüglich Bescheid.

    Preisstand: z. B. Preise vom TT.MM.JJJJ

    Voraussichtliche Ausführung: z. B. innerhalb von 2 Wochen nach Auftrag

    Zahlung: z. B. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung

    Wenn Sie uns beauftragen möchten, schreiben Sie uns bitte kurz per E-Mail oder Brief. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Auftrag bestätigen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.


    Mit freundlichen Grüßen


    _____________________________
    Vorname Nachname

    Firmenangaben, z. B. Registergericht, Handelsregisternummer, Geschäftsführung

    Reintext zum Kopieren

    Sie können den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

    Häufige Fragen: Kostenvoranschlag schreiben

    Wie schreibe ich einen Kostenvoranschlag, und was muss drinstehen?

    Das Gesetz schreibt keine feste Form vor, Sie können den Kostenvoranschlag also selbst schreiben. Hinein gehören Absender, Kunde, Datum, das Vorhaben, Arbeit und Material mit Menge und geschätztem Preis sowie der Gesamtbetrag, bei Privatkunden mit Umsatzsteuer (§ 3 PAngV). Schreiben Sie dazu, dass es eine unverbindliche Schätzung ist und von welchen Angaben Sie ausgehen. Eingetragene Kaufleute und Gesellschaften wie die GmbH ergänzen in der Regel die Angaben für Geschäftsbriefe (§ 37a HGB, § 35a GmbHG).

    Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag?

    In der Regel nicht: Er ist eine Schätzung, die spätere Rechnung kann davon abweichen. Fest wird der Betrag, wenn Sie die Gewähr für die Richtigkeit übernehmen oder einen Festpreis zusagen. Auf die Überschrift allein kommt es nicht an, darum sollte im Text stehen, dass es eine unverbindliche Schätzung ist. Anders ist es beim freiwilligen Europäischen Formular für Reparaturinformationen, das für die Reparatur von Waren gedacht ist: Vollständig ausgefüllt bindet es den Betrieb gegenüber Verbrauchern mindestens 30 Tage (Art. 245 EGBGB), unsere Vorlage ist dieses Formular nicht.

    Wie viel teurer darf es werden als im Kostenvoranschlag?

    Eine feste Prozentgrenze steht nicht im Gesetz, § 649 BGB spricht nur von einer wesentlichen Überschreitung. Als grobe Richtschnur nennen Fachquellen oft 15 bis 20 Prozent, je nach Auftrag kann die Grenze aber niedriger oder höher liegen. Es kommt auch darauf an, um welche Beträge es geht und wie genau die Schätzung sein konnte, sagen Sie dem Kunden darum lieber früh Bescheid. Mehrkosten durch Zusatzwünsche des Kunden zählen dabei nicht.

    Was muss ich tun, wenn die Kosten höher werden?

    Sagen Sie es dem Kunden unverzüglich, sobald sich eine wesentliche Überschreitung abzeichnet, am besten schriftlich und bevor Sie weiterarbeiten (§ 649 Abs. 2 BGB). Lässt der Kunde weitermachen, trägt er in der Regel auch die Mehrkosten. Kündigt er wegen der Überschreitung, bekommen Sie nur die bisherige Arbeit und Ihre Auslagen bezahlt (§§ 649, 645 BGB). Schweigen Sie schuldhaft, kann der Kunde Schadensersatz verlangen.

    Darf ich für einen Kostenvoranschlag Geld verlangen?

    Nur wenn Sie das mit dem Kunden vereinbart haben, denn im Zweifel ist ein Kostenvoranschlag kostenlos (§ 632 Abs. 3 BGB). Sprechen Sie es deshalb an, bevor Sie ihn erstellen, und halten Sie den Betrag schriftlich fest, denn die Vereinbarung müssen Sie beweisen. Eine Klausel im Kleingedruckten reicht nach Ansicht mehrerer Gerichte nicht. Der bezahlte Kostenvoranschlag ist in der Regel eine eigene Leistung: Rechnen Sie ihn mit einer eigenen Rechnung ab, meist mit Umsatzsteuer, als Kleinunternehmer ohne.

    Was ist besser, Angebot oder Kostenvoranschlag?

    Das hängt davon ab, ob Sie den Preis schon sicher kennen. Das Angebot bindet Sie in der Regel: Nimmt der Kunde rechtzeitig an, gilt der Vertrag zu diesem Preis. Der Kostenvoranschlag passt, wenn sich der Aufwand noch nicht genau absehen lässt, zum Beispiel bei einer Reparatur mit unklarem Schaden. Wollen Sie einen festen Preis zusagen, nehmen Sie unsere Vorlage für das Angebot.

    Wie bitte ich um einen Kostenvoranschlag?

    Beschreiben Sie kurz, was gemacht werden soll, und nennen Sie Ort, Maße und den gewünschten Zeitraum, Fotos helfen oft. Fragen Sie vorher, ob der Kostenvoranschlag etwas kostet. Holen Sie am besten mehrere ein, damit Sie vergleichen können. Erteilen Sie den Auftrag danach ausdrücklich, zum Beispiel so: „Hiermit beauftrage ich Sie auf Grundlage Ihres Kostenvoranschlags vom TT.MM.JJJJ.“

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