Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Reinigungskraft. Gerade bei privaten Haushalten ist es wichtig, klare und verständliche Regelungen zu treffen, um Missverständnisse und rechtliche Konflikte zu vermeiden. Wer als Privatperson eine Reinigungskraft beschäftigt, gilt rechtlich als Arbeitgeber und ist verpflichtet, gesetzliche Vorgaben zu Arbeitsrecht, Versicherung und Sozialabgaben einzuhalten.
Je nach Umfang und Dauer der Tätigkeit kommen unterschiedliche Vertragsarten infrage. Neben Vollzeit- und Teilzeitverträgen werden Reinigungskräfte häufig befristet oder im Rahmen eines Minijobs beschäftigt. Minijobs bieten zwar eine einfache und flexible Lösung, erfordern jedoch die Einhaltung bestimmter Verdienstgrenzen, da andernfalls Sozialversicherungspflichten entstehen können.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist in jedem Fall dringend zu empfehlen. Er legt verbindlich fest, welche Aufgaben übernommen werden, wie Arbeitszeiten und Vergütung geregelt sind und welche Rechte und Pflichten für beide Seiten gelten. Dazu zählen unter anderem Regelungen zu Probezeit, Urlaub, Krankheit, Kündigungsfristen, Haftung sowie Vertraulichkeit, da Reinigungskräfte Zugang zum privaten Wohnbereich haben.
Besondere Bedeutung hat bei Minijobs im Privathaushalt die sogenannte Haushaltsscheck-Regelung. Über dieses Verfahren wird die Reinigungskraft angemeldet und ist unter anderem gesetzlich unfallversichert. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Abgaben korrekt zu melden und abzuführen, um einen vollständigen Versicherungsschutz sicherzustellen.
Alternativ kann die Beauftragung einer Reinigungskraft über einen professionellen Dienstleister sinnvoll sein. In diesem Fall übernimmt der Dienstleister die Arbeitgeberpflichten, den Versicherungsschutz sowie den administrativen Aufwand. Diese Lösung ist meist kostenintensiver, bietet jedoch ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit und organisatorischer Entlastung.
Checkliste für einen Arbeitsvertrag mit einer Reinigungskraft: An alles gedacht?
Prüfen Sie vor Vertragsabschluss folgende Punkte:
☐ Art des Arbeitsverhältnisses festgelegt (Vollzeit, Teilzeit, befristet oder Minijob)
☐ Schriftlicher Arbeitsvertrag vorbereitet und vollständig ausgefüllt
☐ Konkrete Aufgaben der Reinigungskraft klar beschrieben
☐ Arbeitszeiten, Wochentage und ggf. flexible Einsatzzeiten festgelegt
☐ Vergütung (Stundenlohn) eindeutig geregelt
☐ Zahlungsweise und Zahlungsintervall vereinbart
☐ Probezeit und Dauer der Probezeit festgelegt (falls gewünscht)
☐ Regelungen zu Urlaub und Krankheitsfall aufgenommen
☐ Kündigungsfristen für beide Vertragsparteien definiert
☐ Vertraulichkeits- und Datenschutzregelung vereinbart
☐ Haftung und Versicherung im Vertrag berücksichtigt
Bei Minijob im Privathaushalt zusätzlich prüfen:
☐ Einhaltung der gesetzlichen Verdienstgrenze
☐ Anmeldung über die Haushaltsscheck-Regelung vorgesehen
☐ Gesetzliche Unfallversicherung berücksichtigt
☐ Pauschale Abgaben korrekt eingeplant und abgeführt
☐ Vertrag von beiden Parteien unterschrieben
☐ Vertragsexemplar für Arbeitgeber und Reinigungskraft ausgehändigt
Muster-Arbeitsvertrag für eine Reinigungskraft
Dieses Muster dient ausschließlich als unverbindliche Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Je nach Art der Beschäftigung und individueller Situation können Anpassungen erforderlich sein.
Arbeitsvertrag
zwischen
[Name, Anschrift des Arbeitgebers] – nachfolgend „Arbeitgeber“ –
und
[Name, Anschrift der Reinigungskraft] – nachfolgend „Arbeitnehmer“ –
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum].
☐ Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
☐ Es wird befristet geschlossen bis zum [Datum]. (Nicht Zutreffendes streichen)
§ 2 Tätigkeit und Aufgabenbereich
Der Arbeitnehmer wird als Reinigungskraft beschäftigt. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
Reinigung der Wohn-/Geschäftsräume
Bodenreinigung (Staubsaugen, Wischen)
Reinigung von Küche und Sanitärbereichen
Entleerung von Abfallbehältern
☐ Zusätzlich vereinbarte Sonderaufgaben (z. B. Fensterreinigung, Wäsche, Einkäufe, Haustierpflege): [konkrete Beschreibung]
Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer andere gleichwertige und zumutbare Tätigkeiten zu übertragen.
§ 3 Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt [z. B. X Stunden] pro Woche.
Die Arbeitszeit wird wie folgt erbracht: [z. B. Wochentage, Uhrzeiten]
Änderungen der Arbeitszeit bedürfen der vorherigen Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
§ 4 Vergütung
Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung in Höhe von [Betrag] Euro brutto pro Stunde.
Die Vergütung wird
☐ monatlich
☐ wöchentlich
auf folgendes Konto überwiesen: [Bankverbindung]
Gesetzliche Mindestlohnvorschriften bleiben unberührt.
§ 5 Minijob / Sozialversicherung (falls zutreffend)
☐ Das Arbeitsverhältnis wird als geringfügige Beschäftigung (Minijob) geführt.
Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer im Rahmen der Haushaltsscheck-Regelung bzw. bei der zuständigen Minijob-Zentrale an und führt die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben ab.
§ 6 Probezeit
Die ersten [z. B. 3 / 6] Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, sofern gesetzlich nichts anderes gilt.
§ 7 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub entsprechend der vereinbarten Arbeitstage pro Woche.
Der Urlaub ist rechtzeitig zu beantragen und bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.
§ 8 Krankheit
Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als [z. B. 3 Kalendertagen] kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
§ 9 Haftung und Versicherung
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen.
Für Schäden haftet der Arbeitnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Arbeitgeber sorgt – insbesondere bei Beschäftigung im Privathaushalt – für den gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherungsschutz.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen privaten, geschäftlichen oder persönlichen Informationen Stillschweigen zu bewahren – auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
§ 11 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 12 Vertragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ort, Datum
(Unterschrift Arbeitgeber)
(Unterschrift Arbeitnehmer)