Versicherung nach Beitragserhöhung kündigen

Wenn Sie eine Beitragserhöhung zu Ihrem Versicherungsvertrag erhalten, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dies gilt jedoch nur, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich auch gleichzeitig die Leistungen gemäß der Vertragsbestanteilte erhöhen, z.B. aufgrund einer vertraglich vereinbarten Dynamisierung. Sie müssen allerdings schnell handeln: Die Kündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung beim Versicherer eingehen. Mit der folgenden Vorlage füllen Sie Ihr Kündigungsschreiben in wenigen Minuten online aus, drucken es kostenlos, speichern es als PDF oder versenden es per E-Mail.

Mit unserer Vorlage geht das ganz unkompliziert

  • Direkt online ausfüllen — kein Word, kein PDF-Editor nötig
  • Vorformulierter Mustertext, den Sie frei anpassen können
  • Mit einem Klick drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
  • Komplett kostenlos, ohne Registrierung oder Anmeldung
  • Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät — keine Datenspeicherung

Vorlage Kündigung bei Beitragserhöhung – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden

Tragen Sie Ihre Daten in die blau markierten Felder ein — das sind die Pflichtfelder, die Sie in jedem Fall an Ihre Situation anpassen müssen. Auch der übrige Brieftext lässt sich durch Klick direkt im Brief ändern. Bitte prüfen Sie den kompletten Brief vor dem Versand und passen Sie ihn bei Bedarf an — auch nicht markierte Formulierungen können in Ihrem Fall unpassend sein. Wenn Sie fertig sind:

  • Drucken oder als PDF speichern
  • Per E-Mail senden — öffnet Ihr E-Mail-Programm mit fertigem Brief
  • Als Text anzeigen zum Kopieren in andere Anwendungen
  • Zurücksetzen, um neu zu starten

Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät — wir speichern nichts.

Vorname Nachname
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Telefon: optional
E-Mail: optional


Name der Versicherung
Straße und Hausnummer / Postfach
PLZ Ort

Ort,

Außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung

Versicherungsschein-/Vertragsnummer: Ihre Vertragsnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom Datum der Erhöhungsmitteilung haben Sie mir eine Erhöhung des Beitrags für meinen oben genannten Vertrag (z. B. Hausratversicherung, Haftpflicht, Unfallversicherung) mitgeteilt, ohne dass sich der Leistungsumfang entsprechend erhöht.

Von dem mir zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht mache ich hiermit Gebrauch und kündige den Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich. Eine eventuell erteilte SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigung widerrufe ich zum Wirksamkeitstermin der Kündigung; bitte ziehen Sie ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr ein.

Mit freundlichen Grüßen


_____________________________
Vorname Nachname


Anlagen:
z. B. Kopie der Erhöhungsmitteilung

Reintext zum Kopieren

Sie können den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

Klassische PDF-Vorlage zum Herunterladen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Steigt der Beitrag ohne mehr Leistung, dürfen Sie außerordentlich kündigen (§ 40 VVG).
  • Das gilt auch, wenn der Beitrag gleich bleibt, aber der Versicherungsschutz reduziert wird.
  • Die Kündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung beim Versicherer sein.
  • Ausnahmen: vereinbarte dynamische Anpassungen und Erhöhungen der Versicherungssteuer.

Wann brauchen Sie diese Vorlage?

Sie haben Post von Ihrer Versicherung bekommen, dass der Beitrag steigt — sei es bei der Hausrat-, Haftpflicht-, Unfall- oder einer anderen Versicherung. Steigt der Beitrag, ohne dass die Leistung entsprechend wächst, müssen Sie die Erhöhung nicht hinnehmen. Sie können den Vertrag stattdessen außerordentlich kündigen und sich gegebenenfalls einen günstigeren Anbieter suchen.

Wann das Sonderkündigungsrecht gilt — und wann nicht

Jeder Versicherungsvertrag unterliegt dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne den Leistungsumfang zu erweitern, dürfen Sie nach § 40 VVG außerordentlich kündigen. Dasselbe Recht haben Sie, wenn der Beitrag gleich bleibt, aber Ihr Versicherungsschutz reduziert wird.

Das Sonderkündigungsrecht gilt jedoch nicht in jedem Fall:

  • Dynamische Anpassungen: Wurde vertraglich eine Dynamik vereinbart — etwa die gleitende Neuwertversicherung bei der Wohngebäudeversicherung —, lösen die regelmäßigen Erhöhungen kein Sonderkündigungsrecht aus.
  • Versicherungssteuer: Ändert sich der Gesamtbeitrag nur, weil der Staat die Versicherungssteuer anhebt, ist das kein Kündigungsgrund.

Handeln Sie schnell: Das Kündigungsschreiben muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung beim Versicherer vorliegen. Die Kündigung wird frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erhöhung greifen soll.

So versenden Sie die Kündigung richtig

In welcher Form gekündigt werden muss, steht in den Vertragsbedingungen. Meist verlangen Versicherer die schriftliche Kündigung per Post. Versenden Sie das Schreiben am besten per Einwurf-Einschreiben: Der Zusteller bestätigt damit den Einwurf in den Empfangsbereich. Ein Übergabe-Einschreiben ist riskanter — wird die Annahme verweigert, geht der Brief zurück und die Frist kann verstreichen. Eine Kündigung per E-Mail gilt nur, wenn diese Form vereinbart ist; lassen Sie sich in dem Fall eine Bestätigung schicken.

Häufige Fehler

  • Monatsfrist verpasst: Nach Ablauf der Frist bleibt der Vertrag samt Erhöhung bestehen.
  • Falscher Versandweg: Ohne Zugangsnachweis lässt sich die rechtzeitige Kündigung kaum belegen.
  • Dynamik übersehen: Bei vereinbarter dynamischer Anpassung besteht kein Sonderkündigungsrecht.
  • Lastschrift vergessen: Ohne Widerruf der Einzugsermächtigung kann der Beitrag weiterlaufen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Kündigung?
In der Regel einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung. Die genaue Frist ergibt sich aus dem Schreiben des Versicherers und den Vertragsbedingungen.

Gilt das auch bei der Kfz-Versicherung?
Ja. Auch bei der Kfz-Versicherung besteht bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung ein Sonderkündigungsrecht — hier ist die Frist meist ebenfalls ein Monat ab Zugang.

Muss ich einen Grund nennen?
Es genügt der Hinweis auf die Beitragserhöhung und das außerordentliche Kündigungsrecht. Legen Sie idealerweise eine Kopie der Erhöhungsmitteilung bei.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann läuft der Vertrag mit dem erhöhten Beitrag weiter, bis Sie zum nächsten regulären Termin ordentlich kündigen können.

Was Sie noch wissen sollten

Aus den Fragen unserer Nutzer wissen wir, dass die Monatsfrist der häufigste Stolperstein ist. Bewahren Sie das Schreiben mit der Beitragserhöhung gut auf — der Tag des Zugangs ist entscheidend. Kümmern Sie sich um einen Anschlussvertrag, bevor die alte Police endet, damit kein Versicherungsschutz fehlt. Bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht ist eine lückenlose Anschlussdeckung besonders wichtig.

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