Kündigung wegen Eigenbedarf: Muster & PDF-Vorlage für Vermieter

Wer als Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen möchte, muss die Kündigung schriftlich, fristgerecht und mit konkreter Begründung aussprechen — sonst ist sie unwirksam. Mit der folgenden Vorlage formulieren Sie das Kündigungsschreiben in wenigen Minuten online, passen es an Ihren Fall an, drucken es kostenlos, speichern es als PDF oder versenden es per E-Mail.

Mit unserer Vorlage geht das ganz unkompliziert

  • Direkt online ausfüllen — kein Word, kein PDF-Editor nötig
  • Vorformulierter Mustertext, den Sie frei anpassen können
  • Mit einem Klick drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
  • Komplett kostenlos, ohne Registrierung oder Anmeldung
  • Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät — keine Datenspeicherung

Vorlage Eigenbedarfskündigung – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden

Tragen Sie Ihre Daten in die blau markierten Felder ein — das sind die Pflichtfelder, die Sie in jedem Fall an Ihre Situation anpassen müssen. Auch der übrige Brieftext lässt sich durch Klick direkt im Brief ändern. Bitte prüfen Sie den kompletten Brief vor dem Versand und passen Sie ihn bei Bedarf an — gerade die Begründung des Eigenbedarfs muss zu Ihrem konkreten Fall passen. Wenn Sie fertig sind:

  • Drucken oder als PDF speichern
  • Per E-Mail senden — öffnet Ihr E-Mail-Programm mit fertigem Brief
  • Als Text anzeigen zum Kopieren in andere Anwendungen
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Vorname Nachname (Vermieter)
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefon: optional
E-Mail: optional


Vorname Nachname (Mieter)
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Ort,

Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs

Mietobjekt: Anschrift der Wohnung, Lage im Haus (z. B. 2. OG links)

Sehr geehrte/r Frau / Herr Nachname,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung ordentlich und fristgerecht wegen Eigenbedarfs zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstzulässigen Termin.

Den Eigenbedarf begründe ich wie folgt:

Konkrete Begründung: Für welche Person wird die Wohnung benötigt (Sie selbst, Familienangehörige, Haushaltsangehörige) und aus welchem Grund? Bitte nachvollziehbar und wahrheitsgemäß schildern.

Ich weise Sie darauf hin, dass Sie dieser Kündigung unter den Voraussetzungen des § 574 BGB widersprechen können, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie oder Ihre Familie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Ein solcher Widerspruch ist spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich zu erklären.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen


_____________________________
Vorname Nachname (Vermieter)

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Sie können den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Eigenbedarfskündigung ist nur mit konkreter, nachvollziehbarer Begründung wirksam (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
  • Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate (§ 573c BGB).
  • Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein — eine Kündigung per E-Mail ist nicht zulässig.
  • Der Mieter kann bei unzumutbarer Härte nach § 574 BGB widersprechen.

Wann brauchen Sie diese Vorlage?

Sie sind Vermieter und benötigen Ihre vermietete Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Mitglieder Ihres Haushalts — etwa für ein studierendes Kind oder zur Unterbringung eines pflegebedürftigen Elternteils. In diesem Fall können Sie das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen. Wichtig ist, dass Sie den Eigenbedarf konkret begründen und alle Formvorschriften einhalten, damit die Kündigung Bestand hat.

Begründung: der häufigste Grund für eine unwirksame Kündigung

Der Eigenbedarf muss konkret, nachvollziehbar und schriftlich begründet werden. Allgemeinplätze oder vage Formulierungen können die Kündigung unwirksam machen. Nennen Sie die Person, für die die Wohnung benötigt wird, und den Grund. Berechtigt sind der Bedarf für Sie selbst, für nahe Familienangehörige sowie für Angehörige Ihres Haushalts.

Kündigungsfristen nach Mietdauer

Für Vermieter gelten gestaffelte Fristen nach § 573c BGB, abhängig davon, wie lange der Mieter bereits in der Wohnung wohnt:

  • bis zu 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate Kündigungsfrist
  • über 5 bis 8 Jahre: 6 Monate
  • über 8 Jahre: 9 Monate

Wohnt ein Mieter beispielsweise seit dem 1. Januar 2018 in der Wohnung, beträgt die Frist bei einer Kündigung Mitte 2026 sechs Monate. Eine verspätete Kündigung ist unwirksam, das Mietverhältnis läuft dann weiter.

Das Kündigungsschreiben muss vom Vermieter oder einer ausdrücklich bevollmächtigten Person eigenhändig unterschrieben werden. Elektronische Formen (E-Mail, Fax) sind nicht zulässig. Versenden Sie die Kündigung nachweisbar, am besten per Einwurf-Einschreiben, und sorgen Sie für einen Zugangsnachweis.

Widerspruch und Härtefall

Der Mieter kann der Kündigung nach § 574 BGB widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn oder seine Familie eine unzumutbare Härte darstellt — etwa bei schwerer Krankheit, hohem Alter oder Schwangerschaft. Der Widerspruch muss schriftlich und in der Regel spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses erfolgen. Bis zur Klärung kann der Mieter unter Umständen in der Wohnung bleiben.

Häufige Fehler bei der Eigenbedarfskündigung

  • Begründung zu vage: Ohne konkrete Person und konkreten Grund ist die Kündigung angreifbar.
  • Falsche Frist: Wer die Mietdauer falsch einordnet, kündigt zu kurz — die Kündigung wird unwirksam.
  • Keine eigenhändige Unterschrift: Eine Kündigung per E-Mail oder ohne Originalunterschrift ist formunwirksam.
  • Kein Zugangsnachweis: Ohne Beleg lässt sich der rechtzeitige Zugang im Streitfall nicht belegen.

Häufige Fragen

Für wen darf ich Eigenbedarf anmelden?
Für sich selbst, für nahe Familienangehörige (etwa Kinder, Eltern, Geschwister) und für Angehörige Ihres Haushalts. Je entfernter das Verhältnis, desto höher sind die Anforderungen an die Begründung.

Welche Frist gilt für mich als Vermieter?
3, 6 oder 9 Monate, gestaffelt nach der bisherigen Mietdauer (§ 573c BGB). Maßgeblich ist, wie lange der Mieter schon in der Wohnung wohnt.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Nein. Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail oder Fax genügen nicht.

Was passiert, wenn der Mieter widerspricht?
Bei berechtigtem Härtefall nach § 574 BGB kann das Mietverhältnis fortgesetzt werden. Lässt sich keine Einigung erzielen, entscheidet im Zweifel das Gericht.

Was Sie noch wissen sollten

Aus den Fragen unserer Nutzer wissen wir, dass die meisten Eigenbedarfskündigungen nicht an der Frist, sondern an der Begründung scheitern. Schildern Sie den Eigenbedarf so konkret wie möglich und wahrheitsgemäß — ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann Schadensersatzansprüche des Mieters auslösen. Wegen der Tragweite ist es bei Unsicherheiten ratsam, die Kündigung vorab durch einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

Weitere Suchbegriffe: 
Eigenbedarfskündigung, Härtefall, Selbstnutzung, Kündigungsfristen

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