Antrag auf Ratenzahlung: Muster zum Ausfüllen

Mit einem Antrag auf Ratenzahlung bitten Sie einen Gläubiger, eine offene Rechnung in Teilbeträgen bezahlen zu dürfen. Einen Anspruch darauf haben Sie in der Regel nicht, der Gläubiger entscheidet selbst.

Finanzielle Engpässe können jeden treffen, sei es durch unvorhergesehene Ausgaben, Einkommensausfälle oder andere unerwartete Ereignisse. In solchen Situationen kann ein Antrag auf Ratenzahlung eine sinnvolle Lösung sein, um bestehende Verbindlichkeiten dennoch bedienen zu können. Mit unserem Muster schreiben Sie den Antrag schnell und nennen gleich Ihren Ratenvorschlag.

Ihre Vorteile mit unserer Vorlage

Mit der Vorlage von kostenlose-vordrucke.de schreiben Sie den Antrag direkt im Browser, ohne Anmeldung. Rechnungsnummer und offener Betrag stehen unter dem Betreff, so kann der Gläubiger Ihr Schreiben leichter zuordnen. Felder für Ihren Grund, die Rate und den ersten Zahltag sind schon vorgesehen. Der Brief bittet außerdem um eine schriftliche Bestätigung der Stundung und fragt nach Zinsen und Kosten. Danach drucken Sie ihn, speichern ihn als PDF oder schicken ihn per E-Mail. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Antrag auf Ratenzahlung: Muster direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail senden

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    Ausfüllen und anpassenIhre Daten in die blauen Felder eintragen. Auch der übrige Text lässt sich per Klick ändern.
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    PrüfenLesen Sie den Brief vor dem Versand noch einmal ganz durch.
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    FertigDrucken, als PDF speichern oder per E-Mail senden.

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Vorname Nachname
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PLZ Ort
Telefon: optional
E-Mail: optional


Name des Gläubigers oder der Firma
Straße und Hausnummer oder Postfach
PLZ Ort

Ort,

Antrag auf Ratenzahlung

Rechnungs- oder Aktenzeichen: Nummer aus der Rechnung oder Mahnung
Offener Betrag: Betrag Euro
Fällig am: TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte Damen und Herren,

den oben genannten Betrag kann ich derzeit nicht auf einmal bezahlen. Der Grund: z. B. Einkommensausfall seit TT.MM.JJJJ / unerwartete Reparatur.

Ich bitte Sie deshalb um eine Ratenzahlung. Ich schlage vor, monatlich Betrag Euro zu zahlen, erstmals am TT.MM.JJJJ.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Zinsen oder weitere Kosten anfallen. Bitte sehen Sie während der Ratenzahlung von Mahnungen, von einer Meldung an eine Auskunftei und von weiteren Schritten ab.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich Ihre Zustimmung und dass der Restbetrag gestundet ist, solange ich die Raten pünktlich zahle.


Mit freundlichen Grüßen


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Häufige Fragen: Antrag auf Ratenzahlung

Habe ich ein Recht auf Ratenzahlung?

In der Regel nein. Ohne Vereinbarung müssen Sie den ganzen Betrag zahlen. Teilzahlungen muss der Gläubiger grundsätzlich nicht annehmen (§ 266 BGB). Ob er zustimmt, liegt meist allein bei ihm. Eine Ausnahme gibt es in der Strom- und Gasgrundversorgung: Droht der Versorger eine Sperre an, können Sie ein Angebot mit zinsfreien Raten verlangen (§ 41g EnWG). Viele lassen sich trotzdem darauf ein, weil sie so ihr Geld eher bekommen. Darum zählt eine gute Begründung. Bei kleinen Beträgen reicht oft ein Anruf beim Kundendienst. Ein Schreiben lohnt sich, wenn schon eine Mahnung da ist oder Sie etwas in der Hand haben möchten.

Wie formuliere ich einen Antrag auf Ratenzahlung?

Höflich und kurz. Nennen Sie Ihre Daten, die Rechnungsnummer und den Betrag. Erklären Sie in ein oder zwei Sätzen, warum Sie gerade nicht alles zahlen können. Schlagen Sie dann eine feste Rate und einen ersten Zahltag vor und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, am besten vor dem Fälligkeitstag oder gleich nach der ersten Mahnung. Bis der Gläubiger zustimmt, gilt die Ratenzahlung nicht. Er kann bis dahin weiter mahnen. Möchten Sie den Zugang belegen können, schicken Sie den Brief per Einschreiben.

Wie hoch sollten die Raten sein?

So hoch, wie Sie jeden Monat sicher zahlen können. Ziehen Sie von Ihren Einnahmen die festen Ausgaben ab, also Miete, Strom, Versicherungen und Lebensmittel. Was übrig bleibt, zeigt Ihren Spielraum. Eine kleinere Rate, die Sie zuverlässig zahlen, ist besser als eine große, die platzt. Viele Vereinbarungen sehen vor, dass bei einer ausgefallenen Rate der ganze Rest sofort fällig wird. Lesen Sie die Bestätigung deshalb genau. Belege zu Ihrem Einkommen müssen Sie von sich aus nicht beilegen. Haben Sie mehrere Schulden, hilft eine kostenlose Schuldnerberatung, zum Beispiel bei Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen.

Was sollte ich vor dem Antrag prüfen?

Vor allem, ob die Forderung stimmt: Haben Sie den Vertrag geschlossen, ist der Betrag richtig, sind die Mahnkosten angemessen, ist die Forderung vielleicht schon verjährt? Ein Antrag auf Ratenzahlung kann als Anerkenntnis der Schuld gelten. Auch jede gezahlte Rate kann so wirken. Läuft die Verjährung noch, beginnt sie dann neu (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ist die Forderung schon verjährt, ändert Ihr Antrag daran nichts. Was Sie trotzdem zahlen, bekommen Sie aber nicht zurück (§ 214 Abs. 2 BGB). Bestreiten Sie die Forderung, bitten Sie deshalb besser nicht um Raten. Stimmt nur ein Teil nicht, etwa die Mahnkosten, tragen Sie im Brief nur den Betrag ein, den Sie für richtig halten. Schreiben Sie dazu, dass Sie den Rest nicht anerkennen. Lassen Sie sich vorher beraten, zum Beispiel von einer Verbraucherzentrale. Vorsicht bei fertigen Vereinbarungen von Inkassobüros. Darin stehen oft ein Schuldanerkenntnis, ein Verzicht auf die Verjährung oder eine Abtretung Ihres Einkommens. Solche Klauseln sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben.

Kostet eine Ratenzahlung extra?

Das kann sein. Sind Sie im Zahlungsverzug, darf der Gläubiger Verzugszinsen verlangen (§ 288 BGB). Dazu können Mahnkosten kommen. Ohne andere Absprache werden Ihre Zahlungen in der Regel zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst zuletzt auf die eigentliche Rechnung angerechnet (§ 367 BGB). Inkassobüros verlangen für Raten oft Zinsen und Einigungskosten. Einigungskosten sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg grundsätzlich erlaubt, wenn sie vertraglich vereinbart wurden. Vorher muss das Inkassobüro Sie in Textform auf die Kosten hinweisen (§ 13a Abs. 3 RDG). Unser Muster fragt deshalb danach. Lassen Sie sich die Summe aller Kosten nennen, bevor Sie zustimmen. Manche Ratenvereinbarungen lassen sich widerrufen. Ob das bei Ihrer möglich ist, klärt zum Beispiel eine Verbraucherzentrale.

Ist eine Ratenzahlung schlecht für die Schufa?

Das lässt sich nicht allgemein sagen. Entscheidend ist, ob der Gläubiger eine offene Forderung an eine Auskunftei wie die Schufa meldet. Fragen Sie ihn danach und klären Sie das bei der Vereinbarung. Halten Sie die Raten ein. Ein Eintrag, der schon besteht, verschwindet durch die Vereinbarung nicht von selbst. Ist die Forderung durch die Vereinbarung gestundet, also nicht mehr fällig, spricht das gegen eine neue Meldung. Eine Garantie ist das nicht. Es kommt auf den Wortlaut der Vereinbarung an. Lassen Sie sich deshalb schriftlich bestätigen, dass die Forderung gestundet ist, solange Sie die Raten zahlen. Unser Muster bittet darum.

Was ist der Unterschied zur Stundung, und gilt das auch bei Ämtern?

Bei einer Ratenzahlung zahlen Sie in Teilbeträgen, bei einer Stundung zahlen Sie später. Beides ist eine Bitte an den Gläubiger. Beim Finanzamt beantragen Sie eine Stundung nach § 222 Abgabenordnung. Sie setzt eine erhebliche Härte voraus, und meist fallen Stundungszinsen an. Krankenkassen und Behörden haben eigene Regeln. Für die Miete gibt es unser Muster Stundung der Miete. Ist schon der Gerichtsvollzieher beauftragt, kann er eine Ratenzahlung erlauben, wenn der Gläubiger das nicht ausgeschlossen hat und Sie glaubhaft darlegen, dass Sie die Raten zahlen können. Die Schuld soll dann innerhalb von zwölf Monaten getilgt sein. Der Gläubiger kann widersprechen. Bei mehr als zwei Wochen Rückstand endet der Zahlungsplan (§ 802b ZPO).

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