Antrag auf Auszahlung von Überstunden – Vorlage mit Mustertext

Überstunden gehören in vielen Branchen zum Arbeitsalltag. Ob durch saisonale Arbeitsspitzen, dringende Projekte oder unerwartete personelle Engpässe – viele Arbeitnehmer leisten regelmäßig mehr Stunden, als vertraglich vereinbart. Doch was passiert mit diesen Überstunden? Können sie ausgezahlt werden, und wenn ja, wie stellt man den entsprechenden Antrag? In diesem Artikel erfahren Sie, ob ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung besteht, wovon die Höhe der Vergütung abhängt, wie die Auszahlung erfolgt, und Sie erhalten eine Vorlage mit einem Mustertext für Ihren Antrag.
 

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Auszahlung von Überstunden?

In Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Regelung, die die Vergütung von Überstunden vorschreibt. Ob und wie Überstunden vergütet werden, hängt in der Regel von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab.

Falls solche Regelungen fehlen, greift § 612 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach gilt eine Vergütung als vereinbart, wenn die Überstunden nur gegen eine solche erwartet werden konnten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Überstunden vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden. Überstunden, die ohne Wissen oder Zustimmung des Arbeitgebers geleistet werden, berechtigen in der Regel nicht zu einer Vergütung.

 

Wonach richtet sich in der Regel die Höhe der Vergütung?

Die Höhe der Vergütung für Überstunden richtet sich nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag. In der Regel entspricht der Stundensatz dem regulären Stundenlohn des Arbeitnehmers. In einigen Branchen oder bei tarifvertraglich geregelten Arbeitsverhältnissen können Zuschläge hinzukommen, die die Überstunden attraktiver machen.
 

Wichtig: Klauseln im Arbeitsvertrag, die pauschal festlegen, dass Überstunden mit dem regulären Gehalt abgegolten sind, sind häufig unwirksam, insbesondere wenn sie unklar formuliert sind oder eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen.

 

Wie wird die Auszahlung vorgenommen? – Abrechnung und Auszahlung

Die Auszahlung der Überstunden erfolgt in der Regel über die Lohnabrechnung des Arbeitnehmers. Dabei werden die geleisteten Überstunden dokumentiert und die Vergütung entsprechend des vereinbarten Stundensatzes berechnet. Der Auszahlungsbetrag wird dann entweder in der nächsten Gehaltsabrechnung oder auf Wunsch des Arbeitnehmers separat überwiesen.

Es ist wichtig, dass die Überstunden ordnungsgemäß dokumentiert wurden, um Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber zu vermeiden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Auszahlung transparent zu gestalten, sodass der Arbeitnehmer auf der Abrechnung nachvollziehen kann, wie sich die Vergütung zusammensetzt.

 

Vorlage mit Mustertext

Um die Auszahlung Ihrer Überstunden zu beantragen, können Sie die folgende Vorlage verwenden. Passen Sie den Mustertext individuell an Ihre Situation und Ihre Arbeitsstelle an.
 

Eine Vorlage im PDF-Format finden Sie am unteren Ende dieser Seite.

Mustertext: Antrag auf Auszahlung geleisteter Überstunden
 

[Ihr Name]
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Datum]

 

[Name des Arbeitgebers/Firma]
[Adresse]
[PLZ Ort]

 

Antrag auf Auszahlung geleisteter Überstunden

 

Sehr geehrte/r [Name des Vorgesetzten oder Ansprechpartner],

hiermit beantrage ich die Auszahlung meiner geleisteten Überstunden aus dem Zeitraum [Zeitraum angeben]. Nach meinen Aufzeichnungen habe ich in diesem Zeitraum [Anzahl] Überstunden erbracht, die weder durch Freizeitausgleich abgegolten noch anderweitig ausgeglichen wurden.

Ich bitte Sie, die entsprechende Auszahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung vorzunehmen. Eine Aufstellung der geleisteten Stunden füge ich diesem Schreiben bei.

Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Informationen benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Vielen Dank im Voraus für die Bearbeitung meines Antrags.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

[Unterschrift (bei schriftlicher Einreichung)]
[Ihr Name]

 

Weitere Suchbegriffe: 
Überstundenausgleich, Lohnausgleich, Anfrage

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