Vollmacht für das Arbeitsamt

Es gibt gute Gründe, sich beim Arbeitsamt – auch Bundesanstalt für Arbeit, ARGE oder Jobcenter genannt – vertreten zu lassen. Krankheit oder Abwesenheit sind solche Gründe, die zu der Entscheidung führen können, seine Angelegenheiten in die Hände eines Vertreters zu legen.
Diese Aufgaben liegen beim Arbeitsamt
Das Arbeitsamt hat nicht alleine die Aufgabe, Arbeitslosengeld auszuzahlen. Natürlich sind die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Ansprechpartner für alle Belange rund um Arbeit und Beruf sowie Arbeitslosigkeit, doch auch wenn es um Ausbildung und Studium geht, sind sie zuständig. Berufsausbildungsbeihilfe und Beihilfen für Menschen mit Behinderungen gehören ebenfalls ins Aufgabenportfolio. Weitere Aufgaben des Arbeitsamts stammen aus diesen Bereichen:
- Chancengleichheit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
- Aufgaben rund um Familie und Kinder, hier insbesondere Kindergeld und Kinderzuschlag
- Unterstützung von Berufsrückkehrern
- Grundsicherung
- Elternzeit/Erziehungsurlaub
- Weitere finanzielle Hilfen wie Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Zuschüsse für Existenzgründer
Anhand der Auflistung der Aufgaben, die die Bundesagentur für Arbeit erledigt, können Sie erkennen, dass eine Vollmacht weitreichende Konsequenzen haben kann.
Vollmacht: allgemein oder speziell?
Eine Möglichkeit für eine Vollmacht ist, diese allgemein auszustellen. Diese könnte sinngemäß so lauten, dass der Vertreter alle erforderlichen Behördengänge und Belange von Institutionen für Sie erledigen darf. Eine allgemein gefasste Vollmacht ist dazu geeignet, sämtliche anfallenden Vorgänge bei Behörden und Institutionen von einer anderen Person erledigen zu lassen, auch beim Arbeitsamt. Üblich ist eine so weit gefasste Vollmacht eher in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt, als Vertreter einer Firma oder in Zusammenhang mit pflegebedürftigen Personen. Für die Vertretung beim Arbeitsamt aber ist sie nicht die erste Wahl.
Aufgrund der vielfältigen Aufgabengebiete, die das Arbeitsamt innehat, ist es ratsam, die Vollmacht speziell auf die Belange einzugrenzen, die vom Vertreter erledigt werden sollen. Das bedeutet, dass Sie explizit in die Vollmacht hineinschreiben, was der Vertreter erledigen darf. Empfehlenswert ist außerdem, die Vollmacht zeitlich zu begrenzen, so wie es in unserer Vollmacht Arbeitsamt steht. Mit dieser individuell zugeschnittenen Vollmacht stellen Sie sicher, dass Ihr Vertreter ausschließlich ganz bestimmte Aufgaben in Ihrem Namen übernimmt.