
Mit einer Generalvollmacht überträgst du einer Vertrauensperson die Befugnis, dich in allen Vermögensangelegenheiten umfassend zu vertreten – etwa bei Behördengängen, gegenüber Versicherungen, beim Vermieter oder beim Schriftverkehr mit Dritten. Das ist praktisch, wenn du längere Zeit nicht selbst handeln kannst (Auslandsaufenthalt, Krankheit, Alter), zugleich aber ein weitreichendes Instrument: Wer die Vollmacht hat, kann fast alles tun, was du selbst tun könntest. Mit unserer Vorlage erstellst du in wenigen Minuten eine Generalvollmacht mit den üblichen Klauseln (Befreiung von § 181 BGB, Regelung zu Untervollmacht und Geltungsdauer) – kostenlos, online ausfüllen, drucken oder als PDF speichern, ohne Anmeldung.
Mit unserer Vorlage geht das ganz unkompliziert
- Direkt online ausfüllen – kein Word, kein PDF-Editor nötig
- Vorformulierter Mustertext mit den üblichen Klauseln, frei anpassbar
- Mit einem Klick drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
- Komplett kostenlos, ohne Registrierung oder Anmeldung
- Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät – keine Datenspeicherung
Das Wichtigste in Kürze
Eine Generalvollmacht ist nach § 167 BGB grundsätzlich formfrei; die Schriftform ist in der Praxis Standard. Für bestimmte Geschäfte (insbesondere Grundstücksangelegenheiten und Eintragungen ins Grundbuch) reicht eine privatschriftliche Vollmacht aber nicht – dort ist eine notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung erforderlich. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange du geschäftsfähig bist. Wenn die Vollmacht auch oder gerade für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit gelten soll, ist eine Vorsorgevollmacht die passendere Form.
Was kann die Generalvollmacht – und was nicht?
Die Generalvollmacht erfasst typischerweise alle Vermögensangelegenheiten: Verträge abschließen und kündigen, Behördengänge erledigen, Versicherungsangelegenheiten regeln, Post entgegennehmen, Schriftstücke im Namen des Vollmachtgebers unterzeichnen. Sie ist ein „Generalschlüssel" – und genau deshalb gehört sie nur in die Hände einer Person, der du uneingeschränkt vertraust.
Nicht erfasst sind höchstpersönliche Angelegenheiten – also alles, was nur du selbst entscheiden kannst: Eheschließung, Anerkennung der Vaterschaft, Errichtung oder Änderung eines Testaments, Wahlausübung. Auch Gesundheits- und Aufenthaltsentscheidungen (Einwilligung in Behandlungen, freiheitsentziehende Maßnahmen, Unterbringung) regelst du nicht mit einer Generalvollmacht, sondern mit einer Vorsorgevollmacht – dort gelten besondere gesetzliche Anforderungen.
Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht – was ist der Unterschied?
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt:
- Generalvollmacht: wirkt sofort und umfasst sämtliche Vermögensangelegenheiten. Ideal, wenn du dich aus praktischen Gründen vertreten lassen willst (Krankheit, Abwesenheit, Altersgründe).
- Vorsorgevollmacht: wird für den Fall erteilt, dass du selbst nicht mehr handeln kannst, und kann zusätzlich Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten regeln. Für bestimmte Bereiche (ärztliche Maßnahmen mit hohem Risiko, freiheitsentziehende Maßnahmen) verlangt das Gesetz ausdrücklich Schriftform und konkrete Klauseln.
In der Praxis werden beide Instrumente häufig kombiniert. Wenn du unsicher bist, was zu deiner Situation passt, schau zusätzlich auf unsere Seite zur Vorsorgevollmacht.
Grenzen der privatschriftlichen Vollmacht
Für einige Geschäfte reicht eine privatschriftliche Generalvollmacht nicht aus:
- Grundstücksgeschäfte (Kauf, Verkauf, Belastung) – notarielle Beurkundung nach § 311b BGB
- Grundbucheintragungen – öffentliche Beglaubigung der Vollmacht nach § 29 GBO
- GmbH-Geschäftsanteile – notarielle Beurkundung
- Bankgeschäfte – die meisten Banken bestehen auf einer eigenen, auf den Bankvordrucken erteilten Bankvollmacht
Wenn solche Geschäfte zu erwarten sind, lass die Vollmacht zusätzlich beim Notar beurkunden oder öffentlich beglaubigen – die Beglaubigung ist deutlich günstiger und meist ausreichend.
Generalvollmacht – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
Du kannst den gesamten Text direkt anpassen und bearbeiten. Besonders wichtige Bereiche sowie optionale Klauseln sind blau hinterlegt und können einfach ausgefüllt, geändert oder komplett gelöscht werden. Wenn du fertig bist:
- Drucken oder als PDF speichern
- Per E-Mail senden – öffnet dein E-Mail-Programm mit fertigem Dokument
- Als Text anzeigen zum Kopieren in andere Anwendungen
- Zurücksetzen, um neu zu starten
Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät – wir speichern nichts.
GENERALVOLLMACHT
Vollmachtgeber/in:
Name: Vorname Nachname
Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ
Geburtsort: Geburtsort
Anschrift: Straße, PLZ Ort
Ausweis-/Reisepass-Nr.: Dokumentennummer
Hiermit bevollmächtige ich
Bevollmächtigte/r:
Name: Vorname Nachname
Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ
Anschrift: Straße, PLZ Ort
Ausweis-/Reisepass-Nr.: Dokumentennummer
Verhältnis zum Vollmachtgeber: z. B. Ehepartner/in, Sohn/Tochter, Vertrauensperson
mich in allen Vermögensangelegenheiten umfassend zu vertreten und für mich rechtsverbindlich zu handeln. Die Vollmacht berechtigt insbesondere:
- mein Vermögen und meine Einkünfte zu verwalten,
- Rechtsgeschäfte aller Art mit Wirkung für und gegen mich vorzunehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist,
- mich gegenüber Behörden, Gerichten, Versicherungen, Renten- und Sozialversicherungsträgern sowie sonstigen Stellen und Privatpersonen zu vertreten,
- Erklärungen und Schriftstücke in meinem Namen entgegenzunehmen und abzugeben sowie meine Post in Empfang zu nehmen,
- Anträge zu stellen, zurückzunehmen und Rechtsmittel einzulegen.
Befreiung von § 181 BGB: Die/der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf daher auch dann für mich handeln, wenn sie/er zugleich als Vertreter/in eines Dritten oder im eigenen Namen Rechtsgeschäfte mit mir abschließt.
Untervollmacht: Die/der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten im hier festgelegten Umfang zu erteilen und zu widerrufen.
Geltungsdauer: Diese Vollmacht gilt bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf und über meinen Tod hinaus, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Nicht umfasst sind höchstpersönliche Angelegenheiten (insbesondere Eheschließung, Errichtung oder Änderung eines Testaments, Anerkennung der Vaterschaft) sowie Entscheidungen in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten; hierfür ist eine gesonderte Vorsorgevollmacht erforderlich.
Ergänzende Anmerkungen:
z. B. zeitliche Begrenzung, ausgeschlossene Vermögenswerte, besondere Anweisungen – oder leer lassen
Ort,
_____________________________
Unterschrift Vollmachtgeber/in: Vorname Nachname
_____________________________
Unterschrift Bevollmächtigte/r: Vorname Nachname
Diese Vorlage ist ein allgemeiner Mustertext und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung durch einen Anwalt, einen Notar oder eine Beratungsstelle. Aufgrund der weitreichenden Wirkung einer Generalvollmacht empfehlen wir vor allem bei größerem Vermögen, Immobilieneigentum oder komplexer Familiensituation eine fachkundige Beratung. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr – die Anpassung an deinen konkreten Fall liegt allein bei dir. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung oder aus einer eventuellen Nicht-Anerkennung des Dokuments durch Dritte ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Du kannst den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.
Häufige Fehler, die du vermeiden solltest
- Vorlage ohne Anpassung übernehmen: Eine Generalvollmacht ist sehr individuell. Klauseln zu § 181 BGB, Untervollmacht oder Geltung über den Tod hinaus solltest du bewusst behalten oder streichen – nicht einfach durchwinken.
- Original aus der Hand geben, bevor es nötig ist: Wer das unterzeichnete Original besitzt, kann die Vollmacht im Rechtsverkehr nutzen. Verwahre das Original sicher und gib nur dann Original oder Kopie heraus, wenn es wirklich gebraucht wird.
- Bankgeschäfte mit einer reinen Generalvollmacht regeln wollen: Die meisten Banken akzeptieren keine privatschriftliche Generalvollmacht und verlangen eine eigene Bankvollmacht auf ihren Formularen.
- Widerruf vergessen, wenn sich das Vertrauensverhältnis ändert: Bei Trennung, Streit oder geänderten Verhältnissen die Vollmacht schriftlich widerrufen und nach Möglichkeit alle Originale zurückfordern.
Häufige Fragen
Muss eine Generalvollmacht notariell beglaubigt sein?
Grundsätzlich nicht – eine privatschriftliche Vollmacht ist nach § 167 BGB ausreichend. Für bestimmte Geschäfte (Grundstücksangelegenheiten, Grundbucheintragungen, GmbH-Anteile) verlangt das Gesetz aber eine notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung. Wenn solche Geschäfte denkbar sind, lass die Vollmacht zusätzlich beim Notar beglaubigen – das ist deutlich günstiger als eine vollständige Beurkundung und reicht meistens aus.
Wie kann ich die Vollmacht widerrufen?
Solange du geschäftsfähig bist, kannst du die Vollmacht jederzeit widerrufen – möglichst schriftlich und so, dass der Bevollmächtigte den Widerruf nachweisbar erhält (z. B. per Einschreiben). Wichtig: das ausgehändigte Original solltest du zurückfordern, damit es nicht mehr im Rechtsverkehr verwendet werden kann. Bei einer notariell beurkundeten Vollmacht solltest du auch den Notar informieren.
Gilt die Vollmacht auch über meinen Tod hinaus?
Wenn du es ausdrücklich so regelst, ja – das ist die sogenannte transmortale Vollmacht. Sie wirkt nach deinem Tod gegenüber den Erben weiter, bis diese sie widerrufen. Das kann praktisch sein, um die Abwicklung des Nachlasses zu erleichtern. Wenn du das nicht willst, streiche die entsprechende Klausel und halte fest, dass die Vollmacht mit dem Tod erlischt.
Kann ich die Vollmacht zeitlich oder inhaltlich begrenzen?
Ja. Du kannst einzelne Bereiche ausnehmen (z. B. Immobilien, bestimmte Konten), die Vollmacht auf einen Zeitraum befristen oder von Bedingungen abhängig machen. Solche Einschränkungen gehören entweder in den Vollmachtstext selbst oder in das dafür vorgesehene Feld für ergänzende Anmerkungen.
Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Die Generalvollmacht wirkt sofort und umfasst Vermögensangelegenheiten. Die Vorsorgevollmacht ist auf den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit zugeschnitten und kann zusätzlich Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten regeln. Für bestimmte Vorsorge-Bereiche (ärztliche Maßnahmen mit erheblichem Risiko, freiheitsentziehende Maßnahmen) verlangt das Gesetz ausdrückliche Klauseln in Schriftform. In der Praxis werden beide Vollmachten häufig kombiniert.






