Nachdem ein versicherungspflichtiger Schaden am Gebäude eingetreten ist (z.B. Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Feuerschaden, Überspannungsschaden durch Blitz), haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses erstreckt sich über einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, meist Zeitpunkt der abschließenden Schadenregulierung. Gekündigt werden kann Ihre Gebäudeversicherung dann zum sofortigen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Benutzen Sie für die Kündigung Ihrer Gebäudeversicherung einfach unseren nachstehenden Vordruck. Geben Sie den Zeitpunkt zur Kündigung selbst vor und ergänzen Sie die restlichen Felder sowie Ihre Vertragsnummer. Der Text auf der Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar. Achten Sie darauf, rechtzeitig eine neue Gebäudeversicherung abzuschließen.