Eine Gebäudeversicherung können Sie in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer dafür meist drei Monate vorher zugehen, in manchen Verträgen reicht ein Monat. Früher geht es zum Beispiel nach einem Schaden oder nach dem Kauf eines Hauses, oft auch nach einer Beitragserhöhung. Am besten schicken Sie einen unterschriebenen Brief mit Sendenachweis, zum Beispiel als Einschreiben mit Rückschein.
Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage und erstellen Sie in wenigen Schritten ein Kündigungsschreiben an Ihren Versicherer. Sie enthält zudem einen Mustertext mit wichtigen Details, die Sie im Rahmen eines Versicherungswechsels beachten sollten. Die Entscheidung, eine Gebäudeversicherung zu kündigen, sollte jedoch wohlüberlegt sein.
Ihre Vorteile mit unserer Vorlage
Mit der Vorlage von kostenlose-vordrucke.de füllen Sie die Kündigung direkt im Browser aus, ohne Anmeldung. Versicherungsnummer und Adresse des Gebäudes stehen unter dem Betreff, so kann der Versicherer Ihr Schreiben leichter zuordnen. Der Brief bittet gleich um die Aufstellung Ihrer Schäden, nach der ein neuer Versicherer fragen kann. Danach drucken Sie den Brief, unterschreiben ihn und schicken ihn mit Sendenachweis ab. Der PDF-Vordruck passt in einen Fensterumschlag. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Kündigung der Gebäudeversicherung: direkt ausfüllen, drucken oder als PDF speichern
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Ausfüllen und anpassenIhre Daten in die blauen Felder eintragen. Auch der übrige Text lässt sich per Klick ändern.
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PrüfenLesen Sie den Brief vor dem Versand noch einmal ganz durch.
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FertigDrucken, unterschreiben und mit Sendenachweis abschicken.
🔒 Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern sie nicht.
Vorname Nachname Straße und Hausnummer PLZ Ort
Name der Versicherung Straße und Hausnummer oder Postfach PLZ Ort
Ort,
Kündigung meiner Gebäudeversicherung
Versicherungsnummer: Versicherungsnummer
Versichertes Gebäude: Straße, Hausnummer, PLZ Ort
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die oben genannte Gebäudeversicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres am TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und den Tag, an dem der Vertrag endet, schriftlich.
Bitte schicken Sie mir außerdem eine Aufstellung der Schäden an diesem Gebäude aus den letzten fünf Jahren, die Sie bearbeitet haben. Ein neuer Versicherer kann danach fragen.
Zu viel gezahlte Beiträge überweisen Sie bitte auf mein Ihnen bekanntes Konto. Mein SEPA-Lastschriftmandat für diesen Vertrag widerrufe ich zum Vertragsende. Danach buchen Sie bitte keine Beiträge mehr ab.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________________ Vorname Nachname
☐ Anlage: Zustimmung meiner Bank zur Kündigung (ankreuzen, falls beigefügt)
Diese Vorlage ist ein allgemeiner Mustertext und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung durch einen Anwalt oder eine Beratungsstelle. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr — die Anpassung an Ihren konkreten Fall liegt allein bei Ihnen. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist ausgeschlossen.
Reintext zum Kopieren
Sie können den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.
Kündigung der Gebäudeversicherung: Vordruck als PDF
Derselbe Brief als PDF. Am PC ausfüllen oder ausdrucken, unterschreiben und abschicken.
Bis wann muss ich meine Gebäudeversicherung kündigen?
Das steht in Ihrem Versicherungsschein und in den Versicherungsbedingungen. Oft muss die Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ablauf beim Versicherer sein, in manchen Verträgen reicht ein Monat. Das Gesetz erlaubt eine Frist von einem bis drei Monaten (§ 11 Versicherungsvertragsgesetz). Es zählt der Tag, an dem die Kündigung ankommt, nicht der Tag des Absendens. Verpassen Sie den Termin, verlängert sich der Vertrag meist um ein Jahr. Eine Vertragsstrafe gibt es dafür nicht.
Kann ich die Gebäudeversicherung jederzeit kündigen?
Nein, ohne besonderen Anlass nur zum Ablauf des Versicherungsjahres. Ist eine längere Laufzeit vereinbart, geht das erst zu deren Ende, bei mehr als drei Jahren schon zum Ende des dritten Jahres (§ 11 Versicherungsvertragsgesetz). Früher geht es nach einem Schaden und nach dem Kauf eines Hauses, oft auch nach einer Beitragserhöhung. Dafür haben Sie meist nur einen Monat Zeit. Verkaufen Sie Ihr Haus, geht der Vertrag grundsätzlich auf den Käufer über und der Käufer kann kündigen. Einen gerade abgeschlossenen Vertrag können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Wie kündige ich die Gebäudeversicherung am sichersten?
Schicken Sie einen unterschriebenen Brief mit Sendenachweis, am besten als Einschreiben mit Rückschein. Sie müssen im Streit beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist. Der Einlieferungsbeleg zeigt nur das Absenden, die Ankunft belegen erst der Rückschein oder eine Bestätigung des Versicherers. Eine E-Mail lässt sich dafür schlechter belegen, und welche Form Ihr Vertrag verlangt, steht in Ihren Bedingungen. Schicken Sie den Brief früh genug ab, heben Sie Belege und eine Kopie auf und fragen Sie nach, wenn die erbetene Bestätigung ausbleibt. Stehen mehrere Personen als Versicherungsnehmer im Versicherungsschein, sollten alle unterschreiben.
Ich habe eine Grundschuld auf dem Haus. Was muss ich beim Kündigen beachten?
Fragen Sie zuerst Ihre Bank. Hat sie ihre Grundschuld oder Hypothek beim Versicherer angemeldet, wirkt Ihre Kündigung für den Feuerschutz nur, wenn Sie spätestens einen Monat vor Vertragsende nachweisen: Die Bank hat zugestimmt oder die Grundschuld bestand zum spätesten Kündigungstermin nicht mehr (§§ 144, 148 Versicherungsvertragsgesetz). Das gilt nicht für eine Kündigung nach einem Schaden oder nach dem Kauf. Manche Bedingungen gehen weiter oder nennen eine andere Frist, schauen Sie deshalb auch dort nach. Holen Sie die Zustimmung früh ein und legen Sie sie der Kündigung bei. Auch Ihr Kreditvertrag kann verlangen, dass das Haus immer versichert ist.
Sollte ich erst kündigen, wenn ich einen neuen Vertrag habe?
Ja, das ist der sichere Weg. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Gebäudeversicherung gibt es nicht, ohne sie tragen Sie einen Brand- oder Sturmschaden aber selbst. Bei einer Eigentumswohnung ist die Versicherung Sache der Gemeinschaft (§ 19 Wohnungseigentumsgesetz). Prüfen Sie den Wechsel deshalb gut, denn ein günstigerer Anbieter ist nicht immer die beste Entscheidung. Nach mehreren Schäden nehmen manche Versicherer Sie nur zu einem höheren Beitrag oder gar nicht. Beachten Sie auch: Der neue Vertrag sollte genau dann beginnen, wenn der alte endet.
Wozu brauche ich die Aufstellung meiner Schäden?
Neue Versicherer fragen meist nach den Schäden der letzten Jahre. Diese Fragen müssen Sie richtig und vollständig beantworten (§ 19 Versicherungsvertragsgesetz). Sonst kann der neue Versicherer je nach Fall den Vertrag anpassen, kündigen oder zurücktreten, nach einem Rücktritt kann auch die Leistung entfallen. Holen Sie sich die Aufstellung, auch Vorschadenauskunft genannt, am besten vor dem Abschluss des neuen Vertrags. Unser Brief bittet darum. Sie können auch vorher schon danach fragen.
Worauf sollte ich beim neuen Vertrag achten?
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel gehören zum üblichen Schutz. Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch sind meist nur mit einem eigenen Baustein für Naturgefahren versichert. Achten Sie darauf, dass grobe Fahrlässigkeit zu 100 % mitversichert ist, sonst kann der Versicherer kürzen (§ 81 Versicherungsvertragsgesetz). Auch Kosten für Abbruch, Aufräumen und Entsorgung nach einem Schaden sollten abgedeckt sein. Vandalismus, Glasbruch oder weitere Naturgefahren ergänzen Sie je nach Bedarf. Vergleichen Sie Leistungen und Preis, nicht nur den Beitrag.
Wenn Sie eine Immobilie erwerben, übernehmen Sie automatisch auch die bestehende Gebäudeversicherung des Vorbesitzers. Doch was, wenn Sie den Vertrag nicht fortführen möchten? Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung über die Versicherung oder spätestens einen Monat nach Ihrer grundbuchamtlichen Eintragung als neuer Eigentümer, den Vertrag zu kündigen.
Nach einer Beitragserhöhung in Ihrer Gebäudeversicherung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung Gebrauch machen. Gekündigt werden kann frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Nachdem ein versicherungspflichtiger Schaden am Gebäude eingetreten ist (z.B. Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Feuerschaden, Überspannungsschaden durch Blitz), haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses erstreckt sich über einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, meist Zeitpunkt der abschließenden Schadenregulierung.
Haben Sie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen und möchten den Vertragsabschluss wieder rückgängig machen, räumt Ihnen der Gesetzgeber nach 2 VVG §8 ein allgemeines Widerrufsrecht ein, von welchem Sie innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss und Vorliegen sämtlicher Versicherungsunterlagen Gebrauch machen können. Zur Wahrung der Frist genügt hier die rechtzeitige Absendung.
Die Glasversicherung schützt Ihren Hausrat oder Ihr Gebäude vor Schäden infolge eines Glasbruchs. In der Regel ist es dabei unerheblich, wer den Schaden verursacht hat. Die Glasversicherung kann sowohl als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden, als auch in Verbindung mit einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung.
Sie haben Ihre Gebäudeversicherung gekündigt, möchten aber Ihre Kündigung wieder zurücknehmen? Kein Problem. Verwenden Sie für diesen Zweck einfach unsere PDF-Vorlage zur Kündigungsrücknahme. Tragen Sie hier einfach Ihre persönlichen Daten, sowie die Vertragsnummer / Versicherungsnummer Ihres Gebäudevertrages ein und drucken das fertige Dokument einfach aus.