Gebäudeversicherung kündigen nach Beitragserhöhung

Nach einer Beitragserhöhung in Ihrer Gebäudeversicherung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung Gebrauch machen. Gekündigt werden kann frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.





