Angebot schreiben: Vorlage zum Ausfüllen und Berechnen

Angebot schreiben: Vorlage zum Ausfüllen und Berechnen – Vorschau der ausgefüllten Vorlage

Ein Angebot nennt Leistung, Preis und Bedingungen so genau, dass der Kunde nur noch zustimmen muss. Sie schreiben es meist, nachdem ein Kunde bei Ihnen angefragt hat. An Ihr Angebot sind Sie gebunden, wenn Sie das nicht ausschließen (§ 145 BGB), darum sollte ein Datum drinstehen, bis zu dem es gilt. Mit unserer Vorlage tragen Sie die Positionen ein, und die Seite rechnet Summe, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag aus. Das fertige Muster passen Sie an, drucken es oder speichern es als PDF.

Ihre Vorteile mit unserer Vorlage

Mit der Vorlage von kostenlose-vordrucke.de schreiben Sie Ihr Angebot direkt im Browser, ohne Anmeldung. Sie tragen Menge und Preis ein, und die Seite rechnet jede Position, die Summe, die Umsatzsteuer und den Gesamtbetrag. Für Kleinunternehmer gibt es eine eigene Auswahl: Die Umsatzsteuer fällt weg, und der Hinweis dazu steht von selbst im Angebot. Bei 19 % oder 7 % wählen Sie „Privatkunde“ und tragen die Preise mit Umsatzsteuer ein, dann stehen sie so im Angebot. Am Handy stehen die Positionen untereinander, Sie brauchen also kein Word. Am Ende drucken Sie das Angebot, speichern es als PDF oder kopieren den Text, zum Beispiel nach Word. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Angebot: Vorlage direkt ausfüllen, berechnen und drucken

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    Positionen eintragenUmsatzsteuer wählen, dann Leistung, Menge und Preis in die blauen Felder eintragen. Der Gesamtbetrag erscheint sofort.
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    Angebot ergänzenIhre Daten, den Kunden und die Bedingungen eintragen und alles noch einmal durchlesen.
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    FertigDrucken, als PDF speichern oder per E-Mail senden.

🔒 Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern sie nicht.

Umsatzsteuer

Zwei Steuersätze in einem Angebot rechnet die Vorlage nicht.

Reparaturen und Wartung an Bauwerken bis 500 Euro netto für die einzelne Leistung gelten in der Regel nicht als Bauleistung. Fragen Sie Bau- und Reinigungsfirmen nach dem Nachweis USt 1 TG. Als Kleinunternehmer wählen Sie in der Regel oben „Kleinunternehmer“.

Positionen

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Rabatt

Noch keine Positionen eingetragen

Ihre Positionen erscheinen unten im Angebot. Die Knöpfe zum Drucken stehen unter dem Angebot.

* Unverbindliche Berechnung aus Ihren Angaben. Die Seite prüft nicht, ob Preise, Steuersatz und Rabatt zu Ihrem Fall passen. Bitte prüfen Sie die Angaben, bevor Sie das Angebot verschicken.

    Firma oder Name
    Straße und Hausnummer
    PLZ Ort
    Telefon: optional

    E-Mail: optional

    Web: optional


    Firma oder Name des Kunden
    Straße und Hausnummer
    PLZ Ort

    Ort,

    Angebot für z. B. Malerarbeiten Wohnzimmer

    Angebotsnummer: optional

    Sehr geehrte Frau Muster,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bieten Ihnen an:

    Dieses Angebot gilt bis zum TT.MM.JJJJ.

    Zahlung: z. B. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung

    Lieferung oder Ausführung: z. B. innerhalb von 2 Wochen nach Auftrag

    Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, genügt eine kurze Nachricht per E-Mail oder Brief, die uns bis zum genannten Datum erreicht. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.


    Mit freundlichen Grüßen


    _____________________________
    Vorname Nachname

    Firmenangaben, z. B. Registergericht, Handelsregisternummer, Geschäftsführung

    Reintext zum Kopieren

    Sie können den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

    Häufige Fragen: Angebot schreiben

    Wie schreibe ich ein Angebot, und was muss drinstehen?

    Das Angebot sollte so genau sein, dass der Kunde mit einem einfachen Ja den Auftrag erteilen kann. Dazu gehören Absender, Empfänger, Datum, die Leistung mit Menge und Preis sowie der Gesamtbetrag. Schreiben Sie auch hinein, bis wann das Angebot gilt, wann Sie liefern oder anfangen und wie gezahlt wird. Eine feste Form oder eine Unterschrift schreibt das Gesetz in der Regel nicht vor. Eingetragene Kaufleute und Gesellschaften wie die GmbH müssen zusätzlich die Angaben für Geschäftsbriefe machen, etwa Registergericht und Handelsregisternummer (§ 37a HGB, § 35a GmbHG). Beschreiben Sie die Leistung konkret, denn ungenaue Angaben führen später oft zu Streit.

    Ist ein Angebot verbindlich, und wie lange gilt es?

    Ja, an ein Angebot sind Sie gebunden, wenn Sie das nicht ausschließen (§ 145 BGB). Nennen Sie eine Frist, kann der Kunde nur bis dahin annehmen (§ 148 BGB). Ohne Frist gilt es nur so lange, wie Sie unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen dürfen (§ 147 Abs. 2 BGB). Nimmt der Kunde zu spät an oder ändert er etwas, gilt das als neues Angebot von ihm (§ 150 BGB). Der Vertrag kommt dann erst zustande, wenn Sie zustimmen. Darum sollte im Angebot ein genaues Datum stehen.

    Wie schreibe ich ein unverbindliches Angebot?

    Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie nicht gebunden sein wollen, zum Beispiel: „Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Auftrag bestätigen.“ Ersetzen Sie damit im Formular den Satz zur Gültigkeit und den Satz zur Annahme. Die Antwort des Kunden ist dann in der Regel nur sein Angebot an Sie, das Sie noch annehmen müssen. Wollen Sie den Auftrag nicht, sagen Sie das dem Kunden ohne Zögern, denn je nach Fall kann sonst ein Vertrag zustande kommen. „Solange der Vorrat reicht“ schränkt die Bindung in der Regel nur für den Fall ein, dass die Ware ausgeht.

    Muss die Umsatzsteuer im Angebot stehen?

    Bieten Sie als Unternehmer Privatkunden etwas an, müssen Sie den Gesamtpreis mit Umsatzsteuer nennen und bei aufgeteilten Preisen hervorheben, auch in einem Angebot an einen einzelnen Kunden (§ 3 PAngV). Wählen Sie dafür in der Vorlage „Privatkunde“. Bei Firmenkunden sind Nettopreise üblich, dann sollte „zuzüglich Umsatzsteuer“ dabeistehen, wie in unserer Vorlage, denn sonst gilt der Preis in der Regel als Endpreis. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, im ersten Jahr der Tätigkeit gilt die Grenze von 25.000 Euro. Schon der Auftrag, mit dem Sie die Grenze im laufenden Jahr überschreiten, ist umsatzsteuerpflichtig, und nach einem Jahr mit mehr als 25.000 Euro Umsatz gilt die Regelung im Folgejahr nicht mehr.

    Haben Privatkunden ein Widerrufsrecht, und muss das ins Angebot?

    Das hängt davon ab, wo und wie der Vertrag zustande kommt. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht oft, wenn Sie mit Privatkunden bei ihnen zu Hause abschließen, und beim Verkauf nur per E-Mail oder Telefon, wenn Ihr Betrieb darauf eingerichtet ist (§§ 312b, 312c, 312g BGB). Dann müssen Sie vor Vertragsschluss darüber informieren (§ 312d BGB). Fehlt das, kann der Kunde bis zu 12 Monate und 14 Tage widerrufen und muss erbrachte Arbeit oft nicht bezahlen (§§ 356, 357a BGB). Ausnahmen gibt es zum Beispiel für dringende Reparaturen auf Wunsch des Kunden, für Neubau und großen Umbau gilt eine eigene Regel (§ 312g Abs. 2 Nr. 11, § 650l BGB). Unsere Vorlage enthält keine Widerrufsbelehrung, die müssen Sie in diesen Fällen selbst beilegen.

    Kann ich als Privatperson ein Angebot schreiben?

    Ja. Ein Angebot kann jeder machen, auch ohne Gewerbe, zum Beispiel beim Verkauf Ihres privaten Autos. Wählen Sie dafür im Formular „Privatperson“, dann stehen keine Umsatzsteuer und kein Kleinunternehmer-Hinweis im Angebot. Das passt nur, wenn Sie nicht als Unternehmer handeln: Wer regelmäßig oder auf Dauer Waren oder Leistungen gegen Geld anbietet, ist in der Regel Unternehmer, auch ohne Anmeldung und bei kleinen Beträgen (§ 2 UStG). Dann wählen Sie „Kleinunternehmer“, einen Steuersatz oder den Sonderfall, das gilt auch, wenn Sie etwas aus Ihrem Betrieb verkaufen, etwa das Firmenauto. Die Tätigkeit müssen Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Start beim Finanzamt melden, ein Gewerbe zum Start auch beim Gewerbeamt.

    Was ist der Unterschied zwischen Angebot, Kostenvoranschlag und Auftragsbestätigung?

    Das Angebot bindet Sie in der Regel: Nimmt der Kunde rechtzeitig an, gilt der Vertrag zu diesem Preis. Der Kostenvoranschlag ist in der Regel nur eine Schätzung. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, müssen Sie das dem Kunden ohne Zögern sagen, und er kann kündigen und zahlt dann die bisherige Arbeit und Auslagen (§§ 649, 645 BGB). Bezahlen muss der Kunde einen Kostenvoranschlag im Zweifel nicht (§ 632 Abs. 3 BGB). Die Auftragsbestätigung kommt nach dem Auftrag und hält fest, was vereinbart ist. Dafür gibt es unsere Vorlage für die Auftragsbestätigung.

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