KFZ-Kaufvertrag für den gewerblichen Verkauf

Der gewerbliche Verkauf eines Kraftfahrzeugs, etwa eines Firmenwagens oder eines Fahrzeugs aus dem Bestand eines Autohauses, unterliegt anderen rechtlichen Rahmenbedingungen als ein privater Verkauf. Diese Unterschiede wirken sich unmittelbar auf den Inhalt des Kaufvertrags aus und sollten klar und nachvollziehbar geregelt sein. Ein gewerblicher KFZ-Kaufvertrag bildet daher andere Schwerpunkte als ein Vertrag zwischen zwei Privatpersonen.


 

Der zentrale Unterschied liegt in der Gewährleistungspflicht. Während private Verkäufer diese im Kaufvertrag ausschließen können, sind gewerbliche Verkäufer grundsätzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug handelt. Lediglich die Dauer der Gewährleistung kann vertraglich auf ein Jahr begrenzt werden, sofern dies eindeutig vereinbart ist.

Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die Umsatzsteuer. Beim gewerblichen Verkauf muss die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen und abgeführt werden. Der Kaufvertrag enthält daher in der Regel Angaben zum Netto-Kaufpreis, zur Umsatzsteuer sowie zum Brutto-Gesamtpreis. Bei privaten Verkäufen entfällt dieser Aspekt vollständig, da dort keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Auch der Schutz des Käufers ist beim gewerblichen Verkauf stärker ausgeprägt. Gewerbliche Verkäufer unterliegen erhöhten Transparenzpflichten und müssen bekannte Mängel offenlegen. Für verschwiegene oder arglistig verschleierte Mängel können sie haftbar gemacht werden. Ein umfassender Haftungsausschluss, wie er bei privaten Verkäufen üblich ist, ist im gewerblichen Bereich nicht möglich.

Wann gilt ein Fahrzeugverkauf als gewerblich?

Ein Fahrzeugverkauf wird dann als gewerblich eingestuft, wenn er im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit steht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört, steuerlich abgeschrieben wurde oder auf ein Unternehmen zugelassen war. Auch die überwiegende Nutzung als Firmenwagen spricht für einen gewerblichen Verkauf.

Darüber hinaus liegt ein gewerblicher Verkauf vor, wenn der Fahrzeughandel Teil der regelmäßigen Geschäftstätigkeit ist, etwa bei Autohändlern oder Fuhrparkverkäufen. Maßgeblich ist stets der Gesamtzusammenhang, in dem der Verkauf erfolgt, nicht allein die Anzahl der veräußerten Fahrzeuge.

Gewährleistung im gewerblichen Verkauf

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht kann im gewerblichen KFZ-Kaufvertrag nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Begrenzung der Gewährleistungsdauer auf zwölf Monate ist möglich, muss jedoch ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein. Ein vollständiger Ausschluss ist unzulässig und kann im Streitfall zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Damit kommt der klaren und sauberen Vertragsgestaltung eine besondere Bedeutung zu. Unklare oder widersprüchliche Regelungen gehen im Zweifel zulasten des gewerblichen Verkäufers.

Typische Inhalte eines gewerblichen KFZ-Kaufvertrags

Ein gewerblicher KFZ-Kaufvertrag enthält in der Regel deutlich detailliertere Regelungen als ein privater Vertrag. Dazu gehören vollständige Angaben zu Käufer und Verkäufer, eine präzise Beschreibung des Fahrzeugs einschließlich Fahrzeugidentifikationsnummer, Kilometerstand und Erstzulassung sowie eine transparente Darstellung der Preisstruktur mit Umsatzsteuer.

Ebenfalls üblich sind Regelungen zur Gewährleistung, zur Haftung für bekannte und unbekannte Mängel sowie ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Diese Punkte tragen dazu bei, den Verkauf rechtssicher und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Abgrenzung zum privaten KFZ-Kaufvertrag

Im Vergleich dazu ist der private KFZ-Kaufvertrag deutlich einfacher ausgestaltet. Private Verkäufer können die Gewährleistung ausschließen, müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und unterliegen geringeren Informationspflichten. Der Käufer trägt hier ein höheres Risiko, was sich regelmäßig auch im Kaufpreis widerspiegelt.

Gerade deshalb ist es wichtig, zwischen gewerblichem und privatem Verkauf klar zu unterscheiden und den Kaufvertrag entsprechend auszugestalten. Ein passender Vertragsrahmen sorgt auf beiden Seiten für Klarheit und reduziert das Risiko späterer Auseinandersetzungen.

 

Wichtige Klauseln im gewerblichen KFZ-Kaufvertrag

Die folgenden Formulierungen sind als Muster gedacht und zeigen beispielhaft, wie zentrale Klauseln in einem gewerblichen KFZ-Kaufvertrag aussehen können. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung im Einzelfall; für Vollständigkeit und Eignung in Ihrer konkreten Situation wird keine Haftung übernommen, und es erfolgt keine Rechtsberatung.

§ 1 Vertragsparteien und Unternehmereigenschaft

Verkäufer: [Firmenname], vertreten durch [Name], Anschrift: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort], USt-IdNr.: [____]. Der Verkäufer handelt im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit. Käufer: [Vorname Nachname / Firma], Anschrift: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]. Der Käufer erklärt, das Fahrzeug zu erwerben als [Verbraucher/Unternehmer]. Diese Angabe ist Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen.

§ 2 Fahrzeugdaten und Beschaffenheitsangaben

Verkauft wird folgendes Fahrzeug: Hersteller: [____], Modell: [____], Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): [____], amtliches Kennzeichen (sofern vorhanden): [____], Erstzulassung: [TT.MM.JJJJ], Kilometerstand bei Übergabe: [____] km, Kraftstoffart: [____], Leistung: [____] kW/PS, Hauptuntersuchung gültig bis: [MM/JJJJ].

Als vereinbarte Beschaffenheit gelten ausschließlich die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Angaben sowie folgende Zusicherungen, soweit angekreuzt oder eingetragen: unfallfrei: [ja/nein], scheckheftgepflegt: [ja/nein], Anzahl Vorhalter: [____], bekannte Vorschäden/Reparaturen: [____]. Weitergehende Aussagen, insbesondere aus Inseraten oder mündlichen Gesprächen, sind nur verbindlich, wenn sie in diesem Vertrag schriftlich aufgenommen wurden.

§ 3 Kaufpreis, Umsatzsteuer und Rechnung

Der Netto-Kaufpreis beträgt [____] EUR. Zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von [__] % ergibt dies [____] EUR Umsatzsteuer. Der Brutto-Gesamtkaufpreis beträgt [____] EUR. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis aus, sofern dies nach den Umständen des Verkaufs vorgesehen ist. Bei Differenzbesteuerung wird dies ausdrücklich wie folgt vereinbart: [Differenzbesteuerung vereinbart: ja/nein].

§ 4 Zahlung, Eigentumsvorbehalt und Übergabe

Die Zahlung erfolgt per [Überweisung/Echtzeitüberweisung/Barzahlung/sonstige: ____] spätestens bis zum [TT.MM.JJJJ]. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das Fahrzeug im Eigentum des Verkäufers. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am [TT.MM.JJJJ] in [Ort]. Mit Übergabe gehen Besitz, Gefahr und Nutzungen auf den Käufer über, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

§ 5 Gewährleistung bei gewerblichem Verkauf

Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern der Käufer Verbraucher ist, wird die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Fahrzeuge, soweit rechtlich zulässig, auf zwölf Monate ab Übergabe begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Ansprüche, die auf vorsätzlichem Verhalten beruhen, sowie nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Sofern der Käufer Unternehmer ist, wird die Gewährleistung für gebrauchte Fahrzeuge, soweit rechtlich zulässig, auf [zwölf Monate/____] ab Übergabe begrenzt. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.

§ 6 Haftung für bekannte Mängel und Zustand

Dem Käufer sind folgende Mängel und Besonderheiten bei Vertragsschluss bekannt und wurden bei der Preisbildung berücksichtigt: [____]. Der Käufer bestätigt, dass er das Fahrzeug besichtigt und eine Probefahrt durchgeführt hat oder auf eine Probefahrt verzichtet hat: [durchgeführt/verzichtet]. Normale, alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren stellen für sich genommen keinen Mangel dar, soweit sie dem üblichen Zustand bei vergleichbaren Fahrzeugen entsprechen.

§ 7 Unfallschäden, Vorschäden und Offenlegung

Der Verkäufer erklärt nach bestem Wissen: Das Fahrzeug hatte folgende Unfallschäden/Vorschäden: [____] oder es sind dem Verkäufer keine Unfallschäden bekannt: [ja/nein]. Soweit Reparaturen durchgeführt wurden, sind diese wie folgt dokumentiert oder beschrieben: [____]. Der Käufer nimmt diese Angaben zur Kenntnis und bestätigt, dass sie Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit sind.

§ 8 Rücktritt, Nacherfüllung und Fristsetzung

Im Falle eines Sachmangels gelten die gesetzlichen Rechte. Vor weitergehenden Rechten wie Rücktritt oder Minderung ist dem Verkäufer in der Regel Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, sofern dies nach Art des Mangels zumutbar ist. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz und Dokumente

Die Parteien verwenden personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung dieses Kaufvertrags. Der Verkäufer übergibt dem Käufer bei Übergabe die für die Zulassung und Nutzung erforderlichen Unterlagen, soweit vorhanden: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, HU-Bericht, Serviceunterlagen, Bedienungsanleitungen sowie vorhandene Zweitschlüssel. Fehlende Unterlagen werden wie folgt festgehalten: [____].

§ 10 Schlussklausel und Schriftform

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sollen aus Klarstellungsgründen schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 11 Unterschriften

Ort, Datum: [____], [TT.MM.JJJJ]

Verkäufer (Unterschrift/Stempel): ________________________________

Käufer (Unterschrift): ___________________________________________

Wichtiger Hinweis:

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Aktualität dieses Musters. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr; eine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung der Vorlage resultieren, ist ausgeschlossen.

Weitere Suchbegriffe: 
Firmenwagen, Verkauf Firmenfahrzeug,

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