Sie möchten Ihre Küche an den Nachmieter oder Vermieter verkaufen oder eine Küche dem Vormieter abkaufen? Erfahren Sie hier, was Sie in einem solchen Fall beachten müssen. Wir stellen Ihnen zudem einen geprüften, ausfüllbaren Mustervertrag zur Verfügung, den Sie für den Verkaufs- oder Kaufprozess benutzen können.
Warum sollte man überhaupt einen Kaufvertrag benutzen?
Ein schriftlicher Kaufvertrag bietet sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer rechtliche Sicherheit. Er dokumentiert die wesentlichen Einzelheiten des Kaufs, wie Zustand, Preis und Übergabedatum der Küche, und hilft, spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Er dient auch als Nachweis für das Finanzamt und für Versicherungen.
Ist der Nachmieter zur Übernahme/Kauf der gebrauchten Küche verpflichtet?
Nein, der Nachmieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Möbel oder Einrichtungsgegenstände vom Vormieter zu übernehmen, es sei denn, dies wurde im Mietvertrag vereinbart. Eine Übernahme sollte immer auf freiwilliger Basis und im Einverständnis beider Parteien erfolgen.
Geht die Herstellergarantie automatisch auf den Käufer über?
Die Übertragung der Herstellergarantie auf den Käufer ist nicht immer selbstverständlich. In der Regel bleibt die Garantie an den Erstkäufer gebunden, es sei denn, der Hersteller sieht eine Übertragung ausdrücklich vor. Prüfen Sie daher die Garantiebedingungen der einzelnen Geräte.
Wie ermittle ich einen realistischen Preis für die Einbauküche?
Der Preis sollte den Zustand, das Alter und die Qualität der Küche widerspiegeln. Vergleichen Sie ähnliche Angebote und ziehen Sie eventuell einen Fachmann zur Bewertung hinzu. Berücksichtigen Sie auch den Neupreis und die übliche Wertminderung.
Diese Punkte sollten im Küchen-Kaufvertrag geregelt sein:
- Vertragsparteien: Vollständige Namen und Kontaktdaten von Käufer und Verkäufer.
- Gegenstand des Vertrags: Detaillierte Beschreibung der Einbauküche, einschließlich Alter, Marke, Modell, Zustand und aller enthaltenen Geräte und Komponenten.
- Kaufpreis: Der vereinbarte Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten.
- Übergabe: Datum und Ort der Übergabe der Küche sowie Regelungen zur Demontage und Abholung.
- Zustand und Mängel: Eine genaue Beschreibung des Zustands der Küche, einschließlich aller bekannten Mängel oder Schäden.
- Haftungsausschluss: Da es sich um einen Privatverkauf handelt, wird in der Regel die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein arglistig verschwiegener Mangel vor.
- Rücktrittsrecht: Bedingungen, unter denen der Vertrag aufgelöst werden kann.
- Salvatorische Klausel: Diese Klausel sichert die Gültigkeit des restlichen Vertrags, falls einzelne Teile rechtlich ungültig sein sollten.
Auf Ausschluss der Gewährleistung achten!
Beim Verkauf einer Einbauküche unter Privatleuten ist der Ausschluss der Gewährleistung ein wesentlicher Aspekt. Im Gegensatz zu gewerblichen Verkäufen, bei denen eine Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, können Privatverkäufer diese in der Regel ausschließen. Dies bedeutet, dass der Käufer die Küche "wie gesehen" kauft und keine Ansprüche bei später festgestellten Mängeln geltend machen kann.
Es ist wichtig, diesen Ausschluss im Kaufvertrag explizit zu erwähnen und klar zu formulieren. Eine typische Formulierung könnte lauten: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ Dies schützt den Verkäufer vor späteren Ansprüchen aufgrund von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bekannt waren. Allerdings ist zu beachten, dass der Ausschluss der Gewährleistung nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer greift.
Tipps und Hinweise
Es ist ratsam, den Zustand der Küche zum Zeitpunkt des Verkaufs fotografisch festzuhalten. Beide Parteien sollten zudem über den Zustand der Küche und eventuelle Mängel ehrlich sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Falls noch Herstellergarantie besteht, macht es Sinn, Kaufbelege oder Garantiekarten an den neuen Besitzer zu übergeben. Dies kann auch einen höheren Preis der Küche rechtfertigen.
Kaufvertrag Küche - Privatverkauf*