Der Kaufvertrag dient dazu, den Verkauf oder die Übernahme von Wohnungseinrichtungen schriftlich festzuhalten. Er schafft eine klare Grundlage für private Vereinbarungen über Möbel, Einbauten oder sonstige Einrichtungsgegenstände und dokumentiert die wesentlichen Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer.
Typischerweise wird dieser Vertrag genutzt, wenn einzelne Möbelstücke oder komplette Wohnungseinrichtungen verkauft oder übernommen werden, etwa bei einem Umzug, einer Wohnungsauflösung oder im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel. Er eignet sich sowohl für neue als auch für gebrauchte Einrichtungsgegenstände.
Der Vertrag ist für einfache Kaufgeschäfte zwischen Privatpersonen vorgesehen, bei denen es um klar abgrenzbare Einrichtungsgegenstände geht. Er bietet eine sachliche Dokumentation von Kaufpreis, Übergabe und Zustand, ohne komplexe rechtliche Konstruktionen vorauszusetzen.
Nicht geeignet ist er für den Erwerb von Immobilien, für gewerbliche Verkäufe mit besonderen gesetzlichen Anforderungen oder für Fälle, in denen umfangreiche Zusatzvereinbarungen, Finanzierungen oder spezielle gesetzliche Schutzvorschriften greifen. In solchen Situationen sind weitergehende vertragliche Regelungen erforderlich.
Der Vertragstext sollte vor der Verwendung an den konkreten Einzelfall angepasst werden. Angaben zu den Vertragsparteien, zur Einrichtung sowie zu Kaufpreis und Übergabe müssen vollständig und zutreffend eingetragen werden, damit die Vereinbarung nachvollziehbar bleibt.
Rechtsverbindlich wird der Kaufvertrag durch die Unterzeichnung beider Parteien. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Käufer und Verkäufer, dass sie den Inhalt zur Kenntnis genommen haben und den getroffenen Vereinbarungen zustimmen.
Dieses Dokument ist ein Vertragsmuster und dient als Beispiel für einen Kaufvertrag über Wohnungseinrichtung zwischen Privatpersonen. Es ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung und stellt keine Rechtsberatung dar; für Vollständigkeit, Aktualität und Eignung im konkreten Einzelfall wird keine Haftung übernommen.
Muster-Kaufvertrag über Wohnungseinrichtung
§ 1 Vertragsparteien
Zwischen
Frau/Herrn [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Straße, Hausnummer, PLZ Ort], Telefon [Telefon], E-Mail [E-Mail],
nachfolgend „Verkäufer“ genannt, und
Frau/Herrn [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Straße, Hausnummer, PLZ Ort], Telefon [Telefon], E-Mail [E-Mail],
nachfolgend „Käufer“ genannt, wird folgender Kaufvertrag geschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist der Verkauf der nachfolgend beschriebenen Wohnungseinrichtung. Die Parteien sind sich einig, dass sich der Verkauf ausschließlich auf die in diesem Vertrag benannten Einrichtungsgegenstände bezieht und nicht auf sonstige Rechte oder Leistungen.
Verkauft werden: [genaue Bezeichnung der Gegenstände, z. B. „Sofa, Hersteller/Modell, Farbe, Maße“, „Esstisch aus Holz, Hersteller/Modell, Maße“, „Kleiderschrank, 3-türig, Farbe, Maße“, „Waschmaschine, Hersteller/Typ, Seriennummer“, „Einbauküche bestehend aus …“]. Der derzeitige Standort der Gegenstände ist [Adresse/Ort]. Soweit Zubehör, Bedienungsanleitungen oder weitere Bestandteile mitübergeben werden sollen, ist dies hier ebenfalls beschrieben: [Zubehör/Unterlagen].
§ 3 Zustand, Besichtigung und bekannte Eigenschaften
Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Besichtigung bzw. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses befinden. Der Käufer hatte Gelegenheit, die Gegenstände zu besichtigen und ihren Zustand zu prüfen. Sofern eine Besichtigung nicht oder nur eingeschränkt stattgefunden hat, bestätigen die Parteien dies ausdrücklich: [Hinweis zur Besichtigung, z. B. „Besichtigung erfolgte am …“ oder „Besichtigung war nicht möglich“].
Bekannte Gebrauchsspuren, Abnutzungen oder Mängel sind wie folgt beschrieben: [Beschreibung der bekannten Mängel/Gebrauchsspuren]. Sofern Fotodokumente, eine Zustandsbeschreibung oder ein Übergabeprotokoll verwendet werden, können diese als Anlage zu diesem Vertrag genommen werden und gelten als Bestandteil der Vereinbarung: [Anlage/Bezeichnung].
§ 4 Kaufpreis
Der Gesamtkaufpreis für die in § 2 genannten Gegenstände beträgt [Betrag in Euro] (in Worten: [Betrag in Worten]). Der Kaufpreis umfasst ausschließlich die Gegenstände gemäß diesem Vertrag. Zusätzliche Leistungen, insbesondere Demontage, Verpackung, Transport, Tragehilfe oder Entsorgung, sind nur dann geschuldet, wenn dies in diesem Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
§ 5 Zahlungsweise und Fälligkeit
Die Zahlung erfolgt wie folgt: [Barzahlung bei Übergabe / Überweisung / Echtzeitüberweisung / Teilzahlung]. Bei Überweisung lautet die Bankverbindung des Verkäufers: [IBAN], [BIC], [Kontoinhaber]. Sofern eine Teilzahlung vereinbart ist, gelten folgende Fälligkeiten: [Fälligkeiten und Beträge].
Der Kaufpreis ist fällig am [Datum] spätestens bei Übergabe der Gegenstände, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der Käufer erhält auf Wunsch eine schriftliche Zahlungsbestätigung, sofern die Zahlung bar erfolgt oder sofern dies für die Unterlagen der Parteien erforderlich ist.
§ 6 Eigentumsübergang
Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht auf den Käufer über, sobald der vollständige Kaufpreis gezahlt wurde und die Übergabe erfolgt ist. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die Gegenstände im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, die Gegenstände bis dahin sorgfältig zu behandeln und nicht an Dritte zu veräußern oder zu belasten.
§ 7 Übergabe, Abholung und Transport
Die Übergabe erfolgt am [Datum] um [Uhrzeit] am Ort [Adresse/Ort]. Sofern der Käufer die Gegenstände abholt, trägt er die Verantwortung für Organisation und Durchführung von Demontage, Verpackung und Transport, einschließlich der Auswahl geeigneter Hilfsmittel und Transportmittel. Sofern der Verkäufer beim Abbau oder Transport unterstützt, ist dies hier konkret vereinbart: [Vereinbarung zu Demontage/Tragehilfe/Transport].
Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Käufer über. Die Parteien können zur Dokumentation des Zustands bei Übergabe ein gemeinsames Übergabeprotokoll erstellen, das von beiden Seiten unterschrieben wird. Sofern ein Protokoll verwendet wird, wird es als Anlage bezeichnet: [Anlage/Bezeichnung].
§ 8 Sachmängel, Beschaffenheit und Haftung
Die Parteien vereinbaren für diesen privaten Verkauf, dass die Gegenstände grundsätzlich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung veräußert werden. Davon unberührt bleiben Ansprüche, sofern der Verkäufer ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit zugesichert hat oder sofern der Verkäufer Mängel bewusst verschwiegen hat. Etwaige Zusicherungen sind ausschließlich wirksam, wenn sie in diesem Vertrag ausdrücklich und eindeutig als solche festgehalten sind.
Der Verkäufer erklärt, dass ihm über die in § 3 genannten Punkte hinaus keine weiteren erheblichen Mängel bekannt sind, die den gewöhnlichen Gebrauch der Gegenstände wesentlich beeinträchtigen. Der Käufer bestätigt, dass er die Vereinbarung zum Zustand, zu bekannten Eigenschaften und zu etwaigen Gebrauchsspuren verstanden hat und seine Kaufentscheidung darauf stützt.
§ 9 Herstellergarantie und Unterlagen
Soweit für einzelne Gegenstände eine Herstellergarantie oder ein Garantieversprechen besteht, richtet sich deren Umfang nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Verkäufer übergibt dem Käufer, soweit vorhanden, die zugehörigen Unterlagen wie Kaufbelege, Garantieunterlagen, Bedienungsanleitungen oder Servicenachweise: [Beschreibung der Unterlagen]. Ob und in welchem Umfang eine Garantie auf den Käufer übergeht, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab und ist von diesen abhängig.
Sofern der Verkäufer keine Unterlagen besitzt oder diese nicht übergeben werden, wird dies hier festgehalten: [Hinweis, z. B. „Unterlagen nicht vorhanden“]. Dies berührt die Wirksamkeit dieses Vertrags nicht.
§ 10 Erklärungen der Parteien
Der Verkäufer versichert, dass er zur Veräußerung der in § 2 beschriebenen Gegenstände berechtigt ist und dass die Gegenstände nach seinem Kenntnisstand nicht im Eigentum Dritter stehen. Soweit einzelne Gegenstände finanziert, geleast oder sonst mit Rechten Dritter belastet sind, ist dies hier ausdrücklich genannt: [Hinweis/keine].
Der Käufer erklärt, die Gegenstände zu dem vereinbarten Kaufpreis zu erwerben, die Zahlungs- und Übergaberegelungen einzuhalten und die Abholung beziehungsweise Entgegennahme der Lieferung wie vereinbart zu ermöglichen.
§ 11 Rücktritt, Stornierung und Nichtabnahme
Ein Rücktritt oder eine Stornierung ist nur möglich, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbaren oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung der Vereinbarung unzumutbar macht. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass bei einem privaten Kauf grundsätzlich kein automatisches Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag außerhalb besonderer gesetzlicher Konstellationen zwischen Privatpersonen geschlossen wird.
Nimmt der Käufer die Gegenstände zum vereinbarten Termin ohne rechtfertigenden Grund nicht ab oder kommt er mit der Zahlung in Verzug, kann der Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann der Verkäufer vom Vertrag Abstand nehmen und die Gegenstände anderweitig veräußern. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unter Berücksichtigung tatsächlich entstandener Kosten und einer fairen Abwicklung zwischen den Parteien verrechnet, sofern dies im Einzelfall erforderlich ist.
§ 12 Vertraulichkeit und Umgang mit Kontaktdaten
Die im Vertrag genannten Kontaktdaten werden ausschließlich zur Abwicklung dieses Kaufs genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Erfüllung der vereinbarten Abwicklung erforderlich ist oder beide Parteien zuvor zustimmen.
§ 13 Nebenabreden und Schriftform
Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Kauf der beschriebenen Wohnungseinrichtung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sollen schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Vereinbarung.
§ 14 Salvatorische Regelung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die betroffene Regelung in diesem Fall durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
§ 15 Schlussbestimmungen, Ort und Datum
Es gilt der in diesem Vertrag dokumentierte Wille der Parteien. Der Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt. Jede Partei erhält eine Ausfertigung. Ort, Datum: [Ort], den [Datum].
Unterschriften
Verkäufer: ________________________________ Name: [Vorname Nachname]
Käufer: _________________________________ Name: [Vorname Nachname]