Immobilienmakler-Alleinauftrag kündigen

Wenn Sie ihr Haus / Ihre Immobilie über einen Immobilienmakler verkaufen, schließen Sie mit der entsprechenden Agentur in der Regel einen sogenannten Maklerauftrag / Makleralleinauftrag. Mit diesem verpflichten Sie sich als Eigentümer, für eine bestimmte Dauer keinen anderen Immobilienmakler für die Vermittlung Ihres Objektes einzuschalten. Oftmals möchte man jedoch einen erteilten Maklerauftrag kündigen. Dies ist dann zum Beispiel der Fall, wenn der Immobilienmakler innerhalb eines bestimmten Zeitraumes keine potentiellen Kaufinteressenten vermittelt hat, oder aber man ein anderes Maklerbüro einschalten möchte.
Es gibt hier zum einen den unbefristeten, sowie den befristeten Makleralleinauftrag. Ein unbefristeter Verkaufsauftrag kann jederzeit vom Verkäufer gekündigt werden. Bei befristeten Makleraufträgen muss auf das genaue Datum der Beendigung im jeweiligen Vertrag geachtet werden. Ebenfalls ist eine Kündigung unabdingbar, wenn nach Fristablauf eine automatische Verlängerung vereinbart wurde. Innerhalb der genannten Frist im Maklerauftrag steht Ihnen als Auftraggeber kein vorzeitiges Kündigungsrecht zu.
Ein außerordenliches Kündigungsrecht ist nur dann gegeben, wenn folgende Gründe nachweislich vorliegen:
- der Makler ist nicht tätig geworden
- der Makler verstößt gegen das Vertrauensverhältnis und versucht, gegen das Interesse des Auftraggebers den Kaufpreis zu "drücken"
- gesonderte vertragliche Vereinbarungen wurden nicht eingehalten
Mit unserer Vorlage können Sie einen befristeten Makleralleinauftrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Der Vordruck ist individuell abänderbar und lässt sich direkt online ausfüllen und ausdrucken.
Tipp: Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf dem Portal hausverkauf.de