GEZ kündigen

Seit 2013 ist jeder Haushalt verpflichtet, einen GEZ Beitrag zu entrichten. Dies ist unabhängig davon, ob und wieviele Radios, Fernseher und PC’s sie besitzen.

Wenn Sie als Gebührenzahler mit einem anderen Gebührenzahler zusammenziehen, z.B. bei Gründung eines gemeinsamen Hausstandes (insbesondere Zusammenzug bei Lebenspartnerschaft), können Sie Ihren bestehenden Rundfunkvertrag kündigen. Somit zahlen Sie nicht doppelt. Zu beachten ist die jeweilige Kündigungsfrist des Vertragspartners.

Mit unserem Vordruck können Sie einen bestehenden Rundfunkvertrag aufgrund Zusammenzug mit Ihrem Lebenspartner kündigen. Wichtig: Tragen Sie beide GEZ-Mitgliedsnummern in der Vorlage / Muster ein. Der Text dient nur als Beispiel und sollte noch abgeändert werden (insbesondere GEZ Nummer). Es ist zu empfehlen, den fertigen Brief als Einschreiben zu versenden.