Ein längerer Auslandsaufenthalt, ein neues Jobangebot in einer anderen Stadt oder finanzielle Entlastung – es gibt viele Gründe, warum Mieter ihre Wohnung oder ein Zimmer zeitweise untervermieten möchten. Was jedoch viele nicht wissen: Eine Untervermietung ist nicht ohne Weiteres erlaubt . Sie muss in jedem Fall vom Vermieter genehmigt werden – selbst wenn es sich nur um ein einzelnes Zimmer handelt.
Um Ihnen die Antragsstellung für eine Untervermietung zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine beschreibbare PDF-Vorlage „Antrag auf Untervermietung“ zur Verfügung. In diesem Beitrag erfahren Sie zudem, was es beim Thema Untervermietung zu beachten gilt und wie Sie als Mieter am besten vorgehen.
Untervermietung: Immer mit Zustimmung
Egal ob Sie nur ein einzelnes Zimmer oder die gesamte Wohnung zeitweise untervermieten möchten: Sie benötigen die Erlaubnis Ihres Vermieters. Das ist gesetzlich in § 540 BGB geregelt. Bei einer teilweisen Untervermietung – also wenn Sie selbst weiterhin in der Wohnung wohnen – haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Anspruch auf Genehmigung (§ 553 BGB).
Aber: Auch in diesem Fall muss ein Antrag gestellt werden. Ohne Zustimmung riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar die Kündigung Ihres Mietvertrags.
Was gehört in den Antrag auf Untervermietung?
Ein vollständiger Antrag sollte klar und nachvollziehbar formuliert sein. Folgende Angaben sind sinnvoll und erhöhen die Erfolgschancen:
- Name und Anschrift des Hauptmieters
- Adresse der Mietwohnung
- Dauer der geplanten Untervermietung (Beginn und ggf. Ende)
- Name, Geburtsdatum und Anschrift des Untermieters
- Begründung für die Untervermietung (z. B. Auslandssemester, Jobwechsel, finanzielle Entlastung)
- Hinweis, ob Sie weiterhin in der Wohnung wohnen
- Beschreibung, welche Räume untervermietet werden sollen
- Bitte um schriftliche Zustimmung (innerhalb einer bestimmten Frist)
Eine Frist von 14 Tagen zur Rückmeldung ist dabei üblich und angemessen.
Warum eine schriftliche Vorlage wichtig ist
Auch wenn es gesetzlich keine Formvorgabe gibt, empfiehlt sich aus Beweisgründen immer der schriftliche Weg. Eine formlose E-Mail reicht nicht aus, wenn es später zu Missverständnissen kommt. Zudem zeigen Sie mit einem formellen Schreiben, dass Sie verantwortungsvoll mit dem Mietverhältnis umgehen – was Ihre Chancen auf Zustimmung erhöht.
Formulierungsbeispiel für Anfrage auf Untervermietung
Hier finden Sie ein unverbindliches Textmuster für einen Antrag auf Untervermietung. Möchten Sie lieber einen Brief verfassen und ausdrucken, so eignet sich hierfür unsere PDF-Vorlage (Link weiter unten)
Absender (Mieter):
[Vor- und Nachname]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
[Telefonnummer / E-Mail]
Empfänger (Vermieter):
[Name des Vermieters / der Hausverwaltung]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
[Ort], [Datum]
Betreff: Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung
Sehr geehrte(r) [Name des Vermieters],
hiermit beantrage ich die Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der von mir gemieteten Wohnung in der
[Straße, Hausnummer, PLZ, Ort].
Ich beabsichtige, ab dem [Datum Beginn der Untervermietung] ein Zimmer in der Wohnung an
[Vor- und Nachname des Untermieters, Geburtsdatum, letzte Anschrift] unterzuvermieten. Die Untervermietung soll zunächst bis zum [Datum voraussichtliches Ende] erfolgen.
Begründung:
[z. B. „Ich werde beruflich für sechs Monate ins Ausland versetzt“ / „Ich möchte die Wohnkosten aufgrund veränderter finanzieller Verhältnisse reduzieren“]
Ich werde die Wohnung weiterhin selbst bewohnen. Die übrigen Räume (z. B. Küche, Bad) werden gemeinsam genutzt.
Bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit, ob Sie der Untervermietung zustimmen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name des Mieters]
Fazit: Untervermietung rechtzeitig und korrekt beantragen
Die Untervermietung – ob teilweise oder vollständig – ist niemals ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt. Mieter sind rechtlich verpflichtet, vorab eine Genehmigung einzuholen. In bestimmten Fällen (z. B. bei berechtigtem Interesse und nur teilweiser Untervermietung) besteht ein Anspruch auf Zustimmung, sofern keine berechtigten Einwände des Vermieters entgegenstehen (§ 553 BGB). Die frühzeitige, schriftliche Beantragung sorgt für Rechtssicherheit und zeigt dem Vermieter, dass Sie verantwortungsbewusst handeln.