Die Wohnungsgeberbestätigung ist die schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass Sie in seine Wohnung eingezogen sind. Sie brauchen sie für die Anmeldung beim Meldeamt. Dafür haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit (§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz). In dieser Frist muss der Vermieter Ihnen auch die Bestätigung geben (§ 19 Abs. 1). Ausstellen darf sie nur der Wohnungsgeber selbst oder jemand, den er beauftragt hat, zum Beispiel die Hausverwaltung. Mit unserer Vorlage ist die Bestätigung in wenigen Minuten ausgefüllt, gedruckt und unterschrieben.
Ihre Vorteile mit unserer Vorlage
Mit der Vorlage von kostenlose-vordrucke.de füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung direkt im Browser aus, ohne Anmeldung. Alle Angaben, die das Gesetz verlangt, sind schon vorgegeben. Sie können alle Personen eintragen, die mit Ihnen einziehen, auch Kinder. Ist der Vermieter nicht selbst Eigentümer, zum Beispiel bei Untermiete, gibt es eine eigene Zeile für den Eigentümer. Danach drucken Sie die Bestätigung oder speichern sie als PDF. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Wohnungsgeberbestätigung: direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail senden
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Ausfüllen und anpassenIhre Daten in die blauen Felder eintragen. Auch der übrige Text lässt sich per Klick ändern.
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PrüfenLesen Sie die Bestätigung vor der Unterschrift noch einmal ganz durch.
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FertigDrucken und unterschreiben oder als PDF speichern.
🔒 Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern sie nicht.
Wohnungsgeberbestätigung
nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG), zur Vorlage bei der Meldebehörde
Wohnungsgeber: Vorname Nachname oder Firma Straße und Hausnummer PLZ Ort
Eigentümer der Wohnung: der Wohnungsgeber selbst (sonst hier Vorname Nachname oder Firma des Eigentümers eintragen)
Ausgestellt durch eine beauftragte Person: z. B. Hausverwaltung mit Anschrift / sonst Zeile löschen
Wohnung, in die eingezogen wurde: Straße und Hausnummer PLZ Ort
Lage: z. B. 2. Obergeschoss links, Wohnung Nr. 5 (freiwillig)
Einzugsdatum: TT.MM.JJJJ
Hiermit bestätige ich, dass folgende Personen am oben genannten Tag in diese Wohnung eingezogen sind:
Vorname Nachname
Weitere Personen, auch Kinder: je Person eine Zeile mit Vorname Nachname / sonst Zeile löschen
Hinweis: Wer eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung zur Verfügung stellt, obwohl die genannten Personen dort nicht wirklich einziehen und das auch nicht vorhaben, handelt ordnungswidrig. Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 19 Abs. 6, § 54 Abs. 1 und 3 BMG). Wer den Einzug nicht, falsch oder zu spät bestätigt, riskiert eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro (§ 54 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 BMG).
Ort, Datum: Ort,
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Unterschrift des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person (Vorname Nachname)
Diese Vorlage ist ein allgemeiner Mustertext und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung durch einen Anwalt oder eine Beratungsstelle. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr — die Anpassung an Ihren konkreten Fall liegt allein bei Ihnen. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist ausgeschlossen.
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Häufige Fragen: Wohnungsgeberbestätigung
Muss mein Vermieter mir eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Ja. Der Vermieter muss Ihnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen (§ 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz). Bestätigt er ihn nicht, falsch oder zu spät, droht ihm eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro. Weigert er sich oder kommt die Bestätigung nicht rechtzeitig, sagen Sie dem Meldeamt sofort Bescheid (§ 19 Abs. 2). Das Meldeamt nimmt Ihre Anmeldung trotzdem an. Die Bestätigung reichen Sie dann nach.
Brauche ich beim Auszug auch eine Wohnungsgeberbestätigung?
Nein. Der Vermieter muss nur den Einzug bestätigen. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, melden Sie sich nur am neuen Wohnort an. Abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder keine neue Wohnung in Deutschland beziehen (§ 17 Abs. 2). Auch dafür brauchen Sie keine Bestätigung des Vermieters. Manche ältere Formulare fragen noch nach dem Auszug. Das ist überholt.
Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?
Vier Angaben (§ 19 Abs. 3): Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller Personen, die eingezogen sind. Auch Kinder unter 16 Jahren gehören dazu. Ist der Wohnungsgeber nicht Eigentümer der Wohnung, kommt noch der Name des Eigentümers hinzu. Der Mietvertrag ersetzt die Bestätigung nicht. Unsere Vorlage enthält alle Angaben.
Ich wohne zur Untermiete. Wer stellt die Bestätigung aus?
Der Hauptmieter. Er ist Ihr Wohnungsgeber, auch wenn Sie bei ihm nichts zahlen oder sich nur an den Kosten beteiligen. In die Bestätigung kommt dann zusätzlich der Name des Eigentümers der Wohnung. Ob die Untervermietung erlaubt ist, prüft das Meldeamt nicht. Der Hauptmieter braucht dafür aber in der Regel die Erlaubnis seines Vermieters (§ 540 BGB).
Ich ziehe in meine eigene Wohnung. Brauche ich trotzdem eine Bestätigung?
Ja, aber Sie stellen sie selbst aus. Als Eigentümer sind Sie Ihr eigener Wohnungsgeber. Tragen Sie sich in unserer Vorlage als Wohnungsgeber ein. Bei „Eigentümer der Wohnung“ löschen Sie die Klammer. Es bleibt nur „der Wohnungsgeber selbst“ stehen. Dann unterschreiben Sie und legen das Blatt bei der Anmeldung vor.
Kann der Vermieter den Einzug auch online bestätigen?
Ja, wenn das Meldeamt das anbietet. Der Vermieter bestätigt den Einzug dann direkt beim Amt und bekommt dafür ein Zuordnungsmerkmal. Das gibt er Ihnen weiter, und Sie nennen es bei der Anmeldung (§ 19 Abs. 4). Eine einfache E-Mail des Vermieters an Sie ist keine solche elektronische Bestätigung. Die Bestätigung auf Papier braucht seine Unterschrift. Ob Ihr Meldeamt auch einen Scan annimmt, fragen Sie am besten vorher dort nach.
Darf ich jemandem eine Bestätigung ausstellen, der gar nicht bei mir wohnt?
Nein. Wer eine Anschrift für eine Anmeldung zur Verfügung stellt, obwohl die angemeldete Person dort nicht wirklich einzieht und das auch nicht vorhat, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 19 Abs. 6 und § 54 Bundesmeldegesetz). Das gilt auch für einen Gefallen unter Freunden oder in der Familie. Das Meldeamt darf beim Eigentümer und beim Vermieter nachfragen, wer dort wohnt (§ 19 Abs. 5).
Das Übergabeprotokoll (auch als Übernahmeprotokoll bezeichnet) ist ein essenzielles Dokument bei jedem Wohnungswechsel, sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Es dient der Dokumentation des Zustands der Wohnung bei Ein- und Auszug und ist somit ein wichtiger Bestandteil zur Sicherstellung von Rechten und Pflichten beider Parteien.
Einen Untermietvertrag für eine privat angemietete Wohnung benötigen Sie immer dann, wenn Sie als Hauptmieter einen Teil Ihrer Wohnung – beispielsweise ein Zimmer – oder die gesamte Wohnung an eine andere Person weitervermieten möchten. Ein solcher Vertrag ist essenziell, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu regeln und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Mit einer Mietzahlungsbestätigung bestätigt der Vermieter, dass der Mieter die Miete für einen bestimmten Zeitraum vollständig und pünktlich gezahlt hat. Je nach Zusammenhang ist auch von einer Mietquittung, einem Mietzahlungsbeleg oder einem Mietzahlungsnachweis die Rede. Gemeint ist im Kern dasselbe: ein schriftlicher Beleg über geleistete Mietzahlungen.
Kein Gesetz zwingt dich, die Kündigung deines Mieters zu bestätigen. Viele Vermieter sparen sich das Schreiben deshalb, und meistens geht es ja auch gut. Bis es eben mal nicht gut geht. Dann will der Mieter auf einmal vier Wochen länger bleiben als gedacht, oder er schwört, seine Kündigung habe schon im März bei dir im Briefkasten gelegen, und du kannst nichts davon widerlegen. Genau dafür ist die Kündigungsbestätigung da.