Sie benötigen einen Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft (WG)? Dann sollten Sie wissen: WG-Mietverträge unterscheiden sich in vielen Punkten von klassischen Mietverträgen. Ob gemeinschaftlicher Vertrag mit allen Bewohnern, Untermietmodell oder Einzelmietverträge – jede Variante bringt eigene rechtliche Besonderheiten mit sich.
In diesem Beitrag erklären wir, warum ein schriftlicher WG-Mietvertrag unverzichtbar ist, welche rechtlichen Aspekte beachtet werden müssen und welche Punkte im Vertrag keinesfalls fehlen dürfen. Außerdem finden Sie weiter unten den Link zur rechtssicheren WG-Mietvertrag-Vorlage im PDF- oder Word-Format – zum Download.
Warum einen WG-Mietvertrag schließen?
Auch in der WG gilt: Rechtssicherheit schützt vor Streit. Ein klar formulierter Mietvertrag regelt nicht nur die Mietzahlungen, sondern auch die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, die Kündigungsmodalitäten und die Haftung bei Schäden. Ohne vertragliche Grundlage drohen im Konfliktfall rechtliche Unsicherheiten – etwa bei Auszug eines Bewohners oder bei Fragen zur Kaution.
Wenn man selbst Mieter ist: Ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich?
Ja – in aller Regel muss der Vermieter der Gründung oder Erweiterung einer WG zustimmen , insbesondere wenn ein Zimmer untervermietet wird. Wird dies ohne Erlaubnis getan, droht im Extremfall eine Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Wichtig ist daher: Vor der Aufnahme weiterer Mitbewohner immer die schriftliche Zustimmung einholen.
Welche Punkte dürfen in einem WG-Mietvertrag auf keinen Fall fehlen?
Ein WG-Mietvertrag sollte folgende Punkte eindeutig regeln:
- Namen aller Mieter bzw. Haupt- und Untermieter
- Genauer Mietgegenstand (Zimmer, Mitbenutzung Küche/Bad etc.)
- Mietzins inkl. Nebenkosten und Zahlungsmodalitäten
- Kaution und deren Rückzahlungsbedingungen
- Verteilung der Nebenkosten
- Nutzungsregelungen für Gemeinschaftsräume
- Kündigungsfristen und Nachmieterregelungen
- Verhaltensregeln/Hausordnung (z. B. Lärm, Besucher)
- Optional: eine interne WG-Vereinbarung, um Putzpläne oder Anschaffungen intern zu regeln.
Die 6 wichtigsten Fragen & Antworten zum WG-Mietvertrag
Was passiert, wenn ein WG-Mitglied ausziehen will?
Bei einem gemeinsamen Vertrag muss entweder die ganze WG kündigen oder der Vermieter einer Vertragsänderung zustimmen. Bei Einzelverträgen oder Untermiete kann jeder separat kündigen.
Haften alle für Mietrückstände oder Schäden?
Bei gemeinschaftlichen Verträgen haften alle Mieter gesamtschuldnerisch . Bei Untermietverhältnissen haftet nur der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter.
Kann ich neue Mitbewohner einfach aufnehmen?
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Ein automatischer Anspruch besteht nicht, auch wenn es „nur“ um ein freies Zimmer geht.
Wie wird die Kaution geregelt?
Je nach Vertragsmodell: Eine gemeinsame Kaution (bei gemeinsamer Anmietung) oder individuelle Zahlungen (bei Einzelverträgen oder Untermiete).
Wie lange sind Kündigungsfristen in WGs?
Bei unbefristeten Verträgen meist drei Monate. In Untermietverhältnissen kann auch eine kürzere Frist vereinbart werden – gesetzlich aber mindestens 2 Wochen bei möblierten Zimmern (§ 573c Abs. 3 BGB).
Gibt es Sonderregeln für Studenten-WGs?
Nein, es gelten die allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften – allerdings sind Bürgschaften der Eltern und befristete Verträge hier gängig.
Tipp: Rechtssichere Vorlage verwenden
Gerade Mietverträge müssen im Streitfall vor Gericht rechtlich Bestand haben . Ungenaue Formulierungen oder fehlende Klauseln können zu teuren Fehlern führen – etwa bei der Kaution, der Kündigung oder der Haftung.
Wir empfehlen daher die Verwendung eines rechtssicheren Vertragsmusters , das alle wichtigen Regelungen enthält und sich an der aktuellen Rechtsprechung orientiert. So schützen Sie sich und Ihre Mitbewohner zuverlässig vor späteren Auseinandersetzungen.
WG-Mietvertragsmuster (rechtlich geprüft)*