Vollmacht Zulassung KFZ

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsbehörde auf einen anderen Namen anmelden möchten, ist die schriftliche Einwilligung oder Vollmacht der Person erforderlich, die als Fahrzeughalter eingetragen werden soll. Mit unserer Vorlage können Sie in wenigen Schritten eine Vollmacht zur Zulassung erstellen.

Wie bekomme ich ein Kennzeichen?

In der Regel gibt es an der Zulassungsstelle oder beim Straßenverkehrsamt Firmen, bei denen Sie Ihr Kennzeichen drucken lassen können. Die Kosten hierfür variieren zwischen 20 und 40 Euro. Alternativ können Sie sich auch online ein Wunschkennzeichen reservieren lassen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Zulassungsstelle. Die Kosten für die Reservierung bewegen sich zwischen 3 und 15 Euro.

Wie erhalte ich eine Versicherungsbestätigung?

Lassen Sie sich von Ihrer KFZ-Versicherung telefonisch eine EVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) zukommen. Diese wird automatisch an die Zulassungsstelle übermittelt. Wichtig: Bevor Sie die EVB Nummer verwenden, sollten Sie sich ein Angebot Ihrer KFZ-Versicherung einholen. Denn mit der Verwendung der EVB Nummer entsteht automatisch vorläufiger Versicherungsschutz, und Sie sind an den Vertrag gebunden, selbst wenn Sie ihn noch nicht unterschrieben haben.

Wichtig: Deckungsschutz bei EVB Nummern

Wenn Sie eine EVB Nummer beantragen, ist darauf bereits ein bestimmter Versicherungsschutz hinterlegt. In der Regel handelt es sich dabei um den Basisschutz der Haftpflichtversicherung. Daher sollten Sie bereits bei der Beantragung der elektronischen Versicherungsbestätigung darauf achten, dass auch eine eventuelle Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung berücksichtigt wurde. Andernfalls könnten Sie im Schadensfall unterversichert sein.

Welche Unterlagen werden noch benötigt?

Für die Zulassung eines Autos oder Motorrades sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gültige Bescheinigung der Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra, etc.)
  • Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
  • Vollmacht zur Zulassung, falls das Fahrzeug auf einen anderen Namen zugelassen werden soll

Wichtig: Der Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, selbst wenn eine Vollmacht vorhanden ist. Einige Zulassungsstellen verlangen zusätzlich eine Meldebescheinigung.

SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer bei der Fahrzeugzulassung

Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten, ist es in der Regel erforderlich, dem zuständigen Hauptzollamt eine Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer von Ihrem Konto zu erteilen. Diese Ermächtigung muss in Form eines SEPA-Lastschriftmandates erfolgen. Achten Sie darauf, dass Sie dieses Mandat vollständig ausfüllen und es dem Bevollmächtigten mitgeben, falls Sie die Zulassung nicht selbst vornehmen. Die notwendigen Formulare für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie in der Regel auf den Internetseiten der jeweiligen Zulassungsbehörden Ihres Zulassungsbezirkes. Durch die Abgabe eines vollständig ausgefüllten SEPA-Lastschriftmandates stellen Sie sicher, dass die Kfz-Steuer rechtzeitig und korrekt abgebucht wird, und vermeiden so mögliche Verzögerungen oder Probleme bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Weiterführende Informationen

Vielleicht interessiert Sie auch unsere kostenlose Vorlage für einen KFZ-Kaufvertrag, die Sie ebenfalls auf unserer Webseite finden können.

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