Rechtsschutzversicherung kündigen nach Beitragserhöhung

Wenn Sie eine Beitragserhöhung zu Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten, besteht in der Regel e.in außerordentliches Kündigungsrecht. Nach Erhalt der Mitteilung zur Beitragserhöhung haben Sie einen Monat Zeit, den Rechtsschutzvertrag zu kündigen. Gekündigt werden kann frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam wird.



