Nachdem die Rechtsschutzversicherung für einen Schaden in Leistung getreten ist, haben Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung (meist Abschluss des Schadens) ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat. Gekündigt werden kann zum sofortigen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Um Ihre Rechtsschutzversicherung nach einem Schaden bequem zu kündigen, können Sie den nachstehenden Vordruck benutzen. Geben Sie den Zeitpunkt zur Kündigung selbst vor und ergänzen Sie die restlichen Felder mit Ihren jeweiligen Vertragsdaten. Der Text auf der Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar. Achten Sie darauf, rechtzeitig eine neue Rechtsschutzversicherung abzuschließen.